Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service

Sonderkündigung bei Umzug und geringerer Bandbreite


Hallo, wir ziehen um, leider ist an der neuen Adresse nur max.DSL 16 möglich, laut DTAG kommen maximal 3 Mbit an, dies ist für uns dann nicht tragbar.

Aktuell haben wir einen DSL 50 Anschluss, bei O2.

Es gibt einen einzigen Anbieter der dort mehr als besagte 16Mbit( von denen nur 3 Mbit tatsächlich möglich sind) liefert, zu welchem wir zwingend vor Vertragsende wechseln müssen.

Daher wünschen wir eine Sonderkündigung, mit Freigabe der Rufnummern zur Portierung zum neuen Anbieter, die Freigabe muss schnellstmöglich erfolgen.

Die Sonderkündigung wurde per Fax eingereicht, da wir erstens, nicht mehr an der alten Adresse wohnen, zweitens nicht möchten das O2 uns den Anschluss welcher dann im Schneckentempo läuft, aufzwingt, weshalb wir noch keine neue Adresse mitteilen, drittens es an Betrug grenzt, das man der Meinung ist, das ein Kunde für einen 50 Mbit Tarif zahlen muss, auch wenn die Leistung dann nicht mehr annähremd erbracht ist, da an der Zukünftigen Adresse nur 3Mbit ankommen.

Somit bitte ich die Leute vom O2 Team die sicher mitlesen, sich umgehend bei mir per Nachricht hier zu melden, da wir dieses verhalten nicht auf uns sitzen lassen.

Ich arbeite für die DTAG deren Leitungen O2 an der neuen Adresse ausschließlich nutzt, daher kann ich definitiv sicher sein, das O2 an dieser Adresse nur max.16Mbit (3Mbit nutzbar) liefern kann.

Vielen Dank

Ich und meine Angehörigen sind stinkesauer, über dieses verhalten seitens O2, da wir auf Internet mit mehr als 25 Mbit angewiesen sind.

Daher hoffen wir hier alsbald eine Antwort zu erhalten.
Zu diesem Thema können keine neuen Antworten hinzugefügt werden. Du kannst gern ein eigenes Thema erstellen.

18 Antworten

Sandroschubert
Legende
Du wirst eine Antwort von der Fachabteilung erhalten. Hier im Forum kann so ein Vorgang nicht bearbeitet bzw. beschleunigt werden.

  • Autor
  • Besucher:in
  • July 21, 2019
Du wirst eine Antwort von der Fachabteilung erhalten. Hier im Forum kann so ein Vorgang nicht bearbeitet bzw. beschleunigt werden.
Wie lange dauert soetwas?

Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
Gesetz dem Fall, du bist im Recht:

Du musst eh ab Datum der Ummeldung 3 weitere Monate Grundgebühren bezahlen. Um eine Sonderkündigung überhaupt einzureichen, musst du übrigens erstmal die Abmeldebestätigung einreichen, also deine neue Adresse mitteilen. Ansonsten läuft gar nix.

  • Autor
  • Besucher:in
  • July 22, 2019
Gesetz dem Fall, du bist im Recht:

Du musst eh ab Datum der Ummeldung 3 weitere Monate Grundgebühren bezahlen. Um eine Sonderkündigung überhaupt einzureichen, musst du übrigens erstmal die Abmeldebestätigung einreichen, also deine neue Adresse mitteilen. Ansonsten läuft gar nix.

Joa, da herscht eh Leitungsmangel, da die HTP Gmbh, bereits die oben genannter 100 Mbit Leitung aktiviert hat, und mein Gewerblicher Call Anschluss der DTAG dort auch schon ankommt.

Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
1. o2 mitteilen, dass du umziehst
2. neue Adresse mitteilen
3. nach Prüfung durch o2 werden deine Argumente belegt (Sonderkündigung) oder widerlegt (Pech)
Erst dann wird das bearbeitet:
4. Um-/Abmeldung für die Sonderkündigung einreichen - ab dem Datum der Ummeldung beginnt die Frist fürs Sonderkündigungsrecht, dann musst du 3 weitere Monate Grundgebühren per Einmalzahlung leisten.

  • Autor
  • Besucher:in
  • July 22, 2019
1. o2 mitteilen, dass du umziehst
2. neue Adresse mitteilen
3. nach Prüfung durch o2 werden deine Argumente belegt (Sonderkündigung) oder widerlegt (Pech)
Erst dann wird das bearbeitet:
4. Um-/Abmeldung für die Sonderkündigung einreichen - ab dem Datum der Ummeldung beginnt die Frist fürs Sonderkündigungsrecht, dann musst du 3 weitere Monate Grundgebühren per Einmalzahlung leisten.



Ja, damit O2 einem den Anschluss im Schneckentempo aufzwingt, machen andere Anbieter auch nicht, da kann man wenn der Anschluss nach Umzug langsamer ist sofort kündigen, das werden wir auch hier Durchsetzen, entweder über Verbraucherzentrale und BnetzA, oder über Anwalt.

So kann O2 nicht mit Kunden umspringen, da wir für eine nicht erbrachte Leistung kassiert, und das ist Betrug.

bielo
Legende
  • July 22, 2019
Nein, das macht o2 so nicht. Im Rahmen des Umzuges prüfen sie den Anschluss der möglich ist und lassen dich dann ggf aus dem Vertrag.

Da du aber schriftlich Kontakt mit o2 hast, warte einfach ab.



das werden wir auch hier Durchsetzen, entweder über Verbraucherzentrale und BnetzA, oder über Anwalt.

So kann O2 nicht mit Kunden umspringen, da wir für eine nicht erbrachte Leistung kassiert, und das ist Betrug.


Ja, auch das. Ist kein Problem. Mach das am besten alles parallel.

o2 ist am Ende fein raus, wenn sie dir korrekt anworten.

bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • July 22, 2019
Ja, damit O2 einem den Anschluss im Schneckentempo aufzwingt, machen andere Anbieter auch nicht, da kann man wenn der Anschluss nach Umzug langsamer ist sofort kündigen, das werden wir auch hier Durchsetzen, entweder über Verbraucherzentrale und BnetzA, oder über Anwalt.

So kann O2 nicht mit Kunden umspringen, da wir für eine nicht erbrachte Leistung kassiert, und das ist Betrug.


Vorsicht mit solchen Vorwürfen wenn du dich nicht selber strafbar machen willst!

Im TKG ist das klar geregelt. Es geht nicht um die Geschwindigkeit sondern um das Produkt. Maßgeblich ist also die in der Produktbeschreibung angegebene Mindestbandbreite. Ist dies an der neuen Adresse nicht machbar, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Die BNetzA ist übrigens für vertragliche Angelegenheiten nicht zuständig, aber da du offensichtlich noch keine Rückmeldung von o2 bekommen hast, brauchst du noch kein Fass aufmachen!

Wenn du keine neue Adresse mitteilst / den Umzug nicht beantragst und entsprechende Nachweise einreichst, wirst du natürlich keinen Erfolg mit der gewünschten Sonderkündigung haben. Mit der Aussage "Ich arbeite bei der DTAG also weiß ich das" kann man nichts anfangen. Mach alles lieber so wie vorgeschrieben und es gibt keinen Grund, warum es nicht klappen sollte. Ansonsten verhält sich o2 vertragskonform.

o2_Manga
  • July 23, 2019
Hallo @We2019,

es gibt aktuell keinen Grund für eine Kontaktaufnahme per PN, denn der Fall befindet sich in der entsprechenden Abteilung in Bearbeitung. Sollten die von den Experten genannten Schritte bislang nicht unternommen worden sein, bitte entsprechend veranlassen. Einer Sonderkündigung bei Laufzeitverträgen wird nur stattgegeben, wenn die technische Prüfung dauerhaft keine Leistung an der Adresse garantieren kann. Dazu ist aber erst einmal ein Antrag auf Umzug zu stellen, damit diese überhaupt stattfinden kann. Sollte die Bandbreite sich im gesetzlichen Rahmen bewegen, gibt es zwei Möglichkeiten, mit dem Vertrag umzugehen:
  1. Ein Umzug wird beauftragt und der Vertrag an der neuen Adresse "geparkt", die Grundgebühr läuft währenddessen normal weiter. Sollte bereits ein anderer Anbieter beauftragt sein, ist das für den Umzug nicht von Interesse. Wir prüfen nur, ob im Hauptverteiler ein Port für uns frei ist, falls ja, wird geschaltet, auch wenn die Dose in der Wohnung durch den anderen Anbieter belegt ist. Den Vertrag kündigen wir dann zum Ende der regulären Laufzeit.
  2. Ihr entscheidet Euch zur vorzeitigen Vertragsauflösung mit Zahlung der Grundgebühr für die restlichen Monate. Kann u.U. teuer werden.
So oder so, bitte den Kollegen entsprechende Nachweise zukommen lassen.Bitte beauftrage deinen Umzug online hier: http://g.o2.de/WVu
Sollte die Beauftragung dort nicht möglich sein, nutze bitte dieses Formular und sende es an die angegebene Adresse: http://g.o2.de/W8n

BG Manga

  • Autor
  • Besucher:in
  • July 23, 2019
Hallo @We2019,

es gibt aktuell keinen Grund für eine Kontaktaufnahme per PN, denn der Fall befindet sich in der entsprechenden Abteilung in Bearbeitung. Sollten die von den Experten genannten Schritte bislang nicht unternommen worden sein, bitte entsprechend veranlassen. Einer Sonderkündigung bei Laufzeitverträgen wird nur stattgegeben, wenn die technische Prüfung dauerhaft keine Leistung an der Adresse garantieren kann. Dazu ist aber erst einmal ein Antrag auf Umzug zu stellen, damit diese überhaupt stattfinden kann. Sollte die Bandbreite sich im gesetzlichen Rahmen bewegen, gibt es zwei Möglichkeiten, mit dem Vertrag umzugehen:
  1. Ein Umzug wird beauftragt und der Vertrag an der neuen Adresse "geparkt", die Grundgebühr läuft währenddessen normal weiter. Sollte bereits ein anderer Anbieter beauftragt sein, ist das für den Umzug nicht von Interesse. Wir prüfen nur, ob im Hauptverteiler ein Port für uns frei ist, falls ja, wird geschaltet, auch wenn die Dose in der Wohnung durch den anderen Anbieter belegt ist. Den Vertrag kündigen wir dann zum Ende der regulären Laufzeit.
  2. Ihr entscheidet Euch zur vorzeitigen Vertragsauflösung mit Zahlung der Grundgebühr für die restlichen Monate. Kann u.U. teuer werden.
So oder so, bitte den Kollegen entsprechende Nachweise zukommen lassen.Bitte beauftrage deinen Umzug online hier: http://g.o2.de/WVu
Sollte die Beauftragung dort nicht möglich sein, nutze bitte dieses Formular und sende es an die angegebene Adresse: http://g.o2.de/W8n

BG Manga


Ich bin oft genug für die DTAG im Schaltungsdienst tätig, daher weiß ich aufgrund einer Leitungsprüfung über Orka (nein keine Wahle, sondern Leitungsmanagement der DTAG) das dort nur 3 Mbit ankommen.

Der APL hat nur drei Stifte, wo zwei bereits durch unsere neuen Anschlüsse belegt sind, ein Stift geht zum Nachbarn rüber, mitversorgung.

Und für 50Mbit zahlen, wenn nur 3 ankommen ist betrug, also kann man das mit der Grundgebühr abhaken.

Sandroschubert
Legende
Wenn du von der Materie Ahnung haben solltest dann solltest du auch wissen wie das gängige Prozedere bei den Anbietern beim Umzug ist.

Nein stattdessen wird hier ewig rumlamentiert. Das hilft Dir nicht, das hilft uns nicht. Wie Eingangs geschrieben gibt es eine Rückmeldung von der bearbeitenden Abteilung.

  • Autor
  • Besucher:in
  • July 23, 2019
Wenn du von der Materie Ahnung haben solltest dann solltest du auch wissen wie das gängige Prozedere bei den Anbietern beim Umzug ist.

Nein stattdessen wird hier ewig rumlamentiert. Das hilft Dir nicht, das hilft uns nicht. Wie Eingangs geschrieben gibt es eine Rückmeldung von der bearbeitenden Abteilung.

Ja, habe gerade mit jemandem von der O2 Kundenbetreuung gedprochen, und er hat es gegengeprüft, und sogar vermerkt, und nun ist morgen ein Telefonat mit der Aktivierungshotline geplant, um über einen Umweg, die Rufnummern zum einzigen Anbieter zubringen, welcher dort 100Mbit liefert.

Und danach wird dann wohl auch die Sonderkündigung greifen, da man gleich einen Eintrag gemacht hat als man die Bandbreite überprüft hatte.

Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
Bedenke bitte, dass es beim Sonderkündigungsrecht um die im "Produktinformationsblatt" (Lt TKG Transparenzverordnung) angegebene MINDESTGESCHWINDIGKEIT geht. BEISPIEL: dein Tarif beinhaltet max 50k, normal 25k, min 5k... Dann musst du dich auch nach Umzug mit 6k zufrieden geben.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/umzug-die-rechte-der-telefon-und-internetkunden-11034


  • January 14, 2020

Es gibt einige Sprüche von Gerichten, dass wenn regelmäßig nur weniger als 50% Bandbreite des “maximal möglichen” (mit dem ja immer geworben wird) erreicht wird, eine (fristlose) Sonderkündigung rechtens ist.

z.B.  Amtsgericht Fürth (Az.: 340 C 3088/08 & Amtsgericht Kiel (Az.: 106 C 21/11)

 

 

Auch die Bundesnetzagentur schreibt in ihren Richtlinien:

(Mitteilung der Bundesnetzagentur zur Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download gemäß Art. 4 Abs. 4 Verordnung (EU) 2015/2120 u. a. über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet)

Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Breitbandgeschwindigkeiten-node.html

"Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit i.S.d. Art. 4 Abs. 4 Verordnung (EU) 2015/2120 u. a. über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet liegt nach Ansicht der Bundesnetzagentur bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download vor, wenn 

  • 1. nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90% der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden,
  • 2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90% der Messungen erreicht wird oder
  • 3. die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.” - Bundesnetzagentur

 

Zur Messung / zum Belegen der Nicht-Erfüllung der Vertragspflichten seitens O2 müsst ihr natürlich erst einmal protokollieren:

Auf https://breitbandmessung.de/ (Seite der Bundesnetzagentur) findet ihr u.a. ein Tool für Desktop-PCs mit dem Ihr dies tun könnt. Dort gibt es auch viele weitere Infos.

 


Tom_
Legende
Forum|alt.badge.img+34
  • Legende
  • January 14, 2020

@bulk 

Dieser Thread ist bereits ein halbes Jahr alt. Ich weiß weder ob dein Kommentar noch irgendjemanden hilft, noch ob es in diesen Fall überhaupt zutrifft, da der Kunde selbstständig in ein Gebiet gezogen ist, in dem einfach leitungsmäßig nicht mehr geht.


  • January 14, 2020

@bulk

Dieser Thread ist bereits ein halbes Jahr alt. Ich weiß weder ob dein Kommentar noch irgendjemanden hilft, noch ob es in diesen Fall überhaupt zutrifft, da der Kunde selbstständig in ein Gebiet gezogen ist, in dem einfach leitungsmäßig nicht mehr geht.

Da dieses Problem immer wieder auftritt und die Auskunftslage hier im Forum eher mangelhaft ist, ist es vermutlich sogar sehr hilfreich sein - schließlich bemühen ja viele/einige Leute die Suchtfunktion bevor sie selbst einen neuen Thread mit dem evtl. gleichen oder ähnlichen Thema eröffnen.

 

Zurück zum Thema: Umzug heißt nicht, dass ein Provider nicht mehr die Leistung des Vertrages erbringen muss, nur weil dort von der Technik her nicht mehr geht. - im Gegenteil laut Telekommunikationsgesetz muss die gleiche Leistung erbracht werden, sonst ist eine Kündigung möglich.

Aus dem TKG §46 Abs. 8:

“(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. […] Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.”

 


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • January 14, 2020

Vertraglich geschuldete Leistung ≠ gleiche Leistung sondern gleiches Produkt mit Leistung (min und max) gem. Produktdatenblatt.


bielo
Legende
  • January 14, 2020