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Mangelhafte Bandbreite: Immer wieder falsche Auskunft im Forum

  • January 14, 2020
  • 27 Antworten
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27 Antworten

  • January 16, 2020

Und nur um mal drauf aufmerksam zu machen:

Transparenzverordnung

“Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt(TK-Transparenzverordnung–TKTransparenzV)

Vom 19. Dezember 2016”

 

UND

 

Die Richtlinien der Bundesnetzagentur (zur Bandbreite)

“Mitteilung Nr. 485/2017, Amtsblatt Nr. 13/2017 vom 12.07.2017

Mitteilung der Bundesnetzagentur zur Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Ge-schwindigkeit“ bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download gemäß Art. 4 Abs. 4 Verordnung (EU) 2015/2120 u. a. über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet“

 

Man beachte das jeweilige Datum.


Sächsin
Legende
  • January 16, 2020

Nach deiner Logik können also alle Kunden sonderkündigen, die bei Bestellung eines "my Home M" (bis zu 50MBit/s) nur ein 25MBit/s-Profil von der Telekom als Vorleister genehmigt und somit geschaltet bekommen haben?

 

Ganz so einfach ist es nicht, zumal jeder in der Auftragsbestätigung nochmals genau auf seine Anschrift abgestimmte Geschwindigkeiten benannt bekommt.