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Warum O2 Service
Gelöst

Kündigung Umzug/Zusammenzug


Hallo,

ich werde zum 01.07.2020 zu meiner Freundin in deren Wohnung ziehen. 
Dort besteht schon ein DSL-Vertrag mit einem anderen Anbieter. 
Besteht hier für mich eine Art Kündigungsrecht?

Natürlich könnte ich den Umzug zum neuen Adresse beantragen, aber 2 Anschlüsse in einer Wohnung machen ja echt null Sinn. 
 

Mein Vertrag läuft noch bis zum 01.09.2021. 

 

Liebe Grüße 

Jonas

Lösung von Jogi

Moin,

 

nein, ein Recht darauf besteht nicht. Heißt für dich, einen Umzug des Anschlusses beantragen, kann o2 schalten (ein bereits bestehender Anschluss ist nicht unbedingt ein Hinderungsgrund), habt ihr bis zur regulären Kündigung 2 Anschlüsse, kann o2 nicht schalten, kommst du nach Nachweis des Umzuges mit einer Einmalzahlung von 3x Grundgebühr aus dem Vertrag.

Greetz

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10 Antworten

Jogi
Superstar
  • 11292 Antworten
  • Lösung
  • 26. März 2020

Moin,

 

nein, ein Recht darauf besteht nicht. Heißt für dich, einen Umzug des Anschlusses beantragen, kann o2 schalten (ein bereits bestehender Anschluss ist nicht unbedingt ein Hinderungsgrund), habt ihr bis zur regulären Kündigung 2 Anschlüsse, kann o2 nicht schalten, kommst du nach Nachweis des Umzuges mit einer Einmalzahlung von 3x Grundgebühr aus dem Vertrag.

Greetz


o2_Manga
  • 11582 Antworten
  • 1. April 2020

Hallo @Jonas-Rim 

 

willkommen in der Community.

ich versuche mal die Fakten zusammenzutragen. Ein Umzug fällt in die persönliche Lebensplanung, einer Sonderkündigung wird nur stattgegeben, wenn wir an der neuen Adresse nicht schalten können. Sobald der Verfügbarkeitscheck ergibt, daß du an der neuen Adresse von uns DSL beziehen kannst, bieten wir dir zwei Möglichkeiten:

1. du nimmst den Anschluß mit und "parkst" ihn dort, bis die Laufzeit um ist. Dafür ist dann nochmal eine ordenliche Kündigung notwendig. Bis dahin füllst du einen Umzugsantrag aus und zahlst die monatlichen Grundgebühren normal weiter. Es ist für den Umzug nicht entscheidend, ob in der Wohnung die TAE belegt ist, sondern ob im Hauptverteiler für die Adresse ein Platz frei ist.

2. du kündigst ohne Umzug, dann wird eine fristgerechte Kündigung eingetragen. Allerdings: sobald der neue Mieter seinen eigenen Anschluß anmeldet und die Buchse ist durch dich noch belegt, wird es heikel. Denn wir sind verpflichtet, die  Dose zu räumen und den Vertrag dann aufzukündigen. Dann wird dir die Restsumme in Rechnung gestellt und zwar ohne Ratenzahlung. Dies kann je nach Anzahl der Restmonate*Grundgebühr teuer werden.

Daher bitte sorgfältig überlegen, was für dich am besten ist. Vll. auch, dem Nachmieter den Vertrag überlassen. Die Kosten zahlt der Nachmieter. Wäre für dich die günstigste Lösung.

Was nicht in Frage kommt, eine außerordentliche Kündigung ohne Ablöse. Das geht nicht. Verträge sind zu halten, wenn sie über 24 Monate geschlossen wurde. Dies gilt für beide Parteien.

 

Grüße


  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 23. November 2020

Interessanter Punkt. Mit welcher Berechtigung wird ein Beitrag eingefordert ohne Leistungserbringung. Welcher gesetzliche Referenz ist das. 
 

lt BGB kannst du aus den Vetrag

§ 323 BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung


Jogi
Superstar
  • 11292 Antworten
  • 23. November 2020

Moin,

 

steht so im Telekommunikationsgesetz, glaube im §46, das ist aber keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Information.

Greetz


stefanniehaus
Profi
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Genau. Umzüge sind in §46 TKG genau geregelt.


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41732 Antworten
  • 24. November 2020
Engel3000 schrieb:

 

lt BGB kannst du aus den Vetrag

§ 323 BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

Hier nicht zutreffend.


  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 24. November 2020

@stefanniehaus und @Jogi - danke - schaue ich mir mal an. 
 

 


  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 24. November 2020

@bs0 Vielen Dank für deinen interessanten Hinweis. Kannst du mir bitte erläutern warum BGB in diesem Fall nicht gültig ist. Ich bin sehr interessiert an dem was du gesagt hast. 


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41732 Antworten
  • 24. November 2020

Gültig schon, aber nicht zutreffend weil im hier geschilderten Fall o2 die vertragliche Leistung erbringen kann. Der Kunde möchte das aber nicht.

Grundsätzlich begründen Umzüge keine vorzeitige Kündigung. Ausnahmen sind entsprechend für bestimmte Situationen gesondert geregelt, hier eben im TKG.


Bollermann
Star
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  • 27191 Antworten
  • 24. November 2020
Engel3000 schrieb:

@bs0 Vielen Dank für deinen interessanten Hinweis. Kannst du mir bitte erläutern warum BGB in diesem Fall nicht gültig ist. Ich bin sehr interessiert an dem was du gesagt hast. 

 

Ein Umzug fällt in die persönliche Lebensplanung. 

DSL mit 24 Monaten Mindestvertraglaufzeit statt FLEX (monatlich kündbar) am bisherigen Wohnort. o2 leistet bisher lt Vertrag. 

 

1. Kunde zieht um,  Kunde will den Anschluss nicht mitnehmen und beauftragt keinen Umzug = kein Sonderkündigungsrecht. Kunde zahlt Restlaufzeit per Einmalzahlung. 

 

2. Kunde zieht um, beauftragt den Umzug, Leitung in der Wohnung durch einen anderen Anbieter belegt, aber Port frei = kein Sonderkündigungsrecht

Leitung wird geparkt, Kunde zahlt monatlich weiter. 

 

3. Kunde zieht um, Kunde beauftragt den Umzug, o2 kann nicht leisten (Kein Port frei, vertraglich vereinbarte Bandbreite nicht möglich) = Sonderkündigungsrecht gemäß TKG 46, Kunde zahlt 3 weitere Monate Grundgebühren, nach Umzug und einreichen der Ummeldebestätigung. 

 

Eine Prüfung ist nur durch einen offiziellen Umzugsauftrag möglich. Unternimmt der Kunde nichts, gilt Punkt 1. 

 

Einfach so "ich ziehe um und will den DSL Vertrag nicht umziehen" , geht nicht. 

 

 


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