ich habe anfang Oktober 2017 meinen Vertrag kündigen wollen, da ich zu Ende November 2017 aus meiner Wohnung ausgezogen bin. Damals sagte man mir, dass das nur mit gültiger Meldebescheinigung der neuen Wohnung ginge.
Etwas eigenartig, aber es war entfernt für mich nachvollziehbar.
Leider dauert eine Ummeldung in Berlin durch lange Wartezeiten bei den Ämtern sehr lange.
Mitte Dezmber habe ich die Kündigung nochmals schriftlich zugeschickt mit Kopien der Meldebescheinigung und des Nachweises, dass ich nicht mehr im Besitz der alten Wohnung bin.
Nun habe ich ein Schreiben von O2 erhalten, worin mir die Kündigung des Anschlusses verweigert wird, da die Verfügbarkeit auch in der neuen Wohnung gegeben ist.
Nun bin ich aber nur Untermieter und die Wohnung verfügt bereits über einen DSL Anschluss eines anderen Anbieters.
O2 verlangt aber dennoch, dass ich meinen Vertrag weiterhin bis Juni bezahle obwohl sie die damit verbundenen Leistung eindeutig nicht erbringen können.
Unter dem Strich verlangt O2 also eine Bezahlung eines Vertrages über den Zeitraum von November 2017 bis Juni 2018, ohne mir irgendwelche Leistung erbringen zu können. Wie ist das gerechtfertigt ? Und warum ist O2 hier so Kundenunfreundlich und macht bei jedem Anruf andere Aussagen ?
Grüße,
Pony09
Lösung von bs0
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