Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

Frage Internet Sperre


Hallo,

 

Ich hab mal eine Frage zur Sperrung des DSL/Internet Anschluss wegen nicht Pünktlicher Zahlung.

 

Und zwar wurde mir schon 2 mal das Internet gesperrt und das nach 2 Tagen nachdem die Rechnung fällig war, und dann ist es so das erst das Internet Gesperrt wird und nach 3-4 Tagen kommt dann erst eine Mahnung und dort steht dann auch wir haben ihren Internet anschluss Gesperrt usw.

 

 

Meine Frage ist das so überhaupt Erlaubt ?

 

Bei Alice ist mir sowas nie passiert dort konnte man auch locker mal einen Monat die Rechnung auslassen und spätestens am 2 Monat die Rechnung begleichen und dann wurde Gesperrt.

 

O2 ist mir aufgefallen die sind leider nicht so Kundenfreundlich und das sage ich selten klar Rechnung Pünktlich zahlen ist auch schön und gut versteh ich auch aber trotzdem kann es immer mal Probleme geben.

 

Ich finde es nicht gut das O2 dann gleich Radikal sperrt ohne eine Mahnung mit einem Zahlungsziel zusetzen wo dann drauf steht wir Sperren ihren Anschluss dann und dann!

 

Soweit ich weis darf man doch garnicht so schnell Sperren es muss doch eine Mahnung mit Ankündigung einer Sperre kommen oder nicht ? oder ich glaub ich hab auch gelesen das wenn eine Rechnung unter 75€ist man auch nicht gleich Sperren darf oder ?

 

Bin leider ziemlich Entäuscht das man von Alice wo alles super lief nach O2 muss wo nicht wirklich was super läuft bin leider kurz davor den Anbieter zu wechseln...

 

Danke für die Antworten!


Zu diesem Thema können keine neuen Antworten hinzugefügt werden. Du kannst gern ein eigenes Thema erstellen.

23 Antworten


 

 

Meine Frage ist das so überhaupt Erlaubt ?

Ja

 


 

Soweit ich weis darf man doch garnicht so schnell Sperren es muss doch eine Mahnung mit Ankündigung einer Sperre kommen oder nicht ? oder ich glaub ich hab auch gelesen das wenn eine Rechnung unter 75€ist man auch nicht gleich Sperren darf oder ?


Nein, keine Mahnung erforderlich. Die 75 EUR Regel gilt nur für das Telefon.

Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Nun ja,ich denke ,da kann man geteilter Meinung sein,was die Sperrung des Internets OHNE Mahnung angeht.Allerdings,da dir das Ganze ja schon 2 mal passiert ist,würde ich mir doch mal um meine Zahlungsmoral Gedanken machen.Mittlerweile müsstest du doch wissen,dass man Dienstleistungen auch bezahlen muss,oder kriegst du beim Bäcker deine Brötchen auch umsonst ?

Und die Sache mt den 75 € bezieht sich auf den TELEFONANSCHLUSS.Der darf dann so ohne Weitere Vorankündigung nicht gesperrt werden.Telefon hast du doch noch,oder ?

Dass die ganze Angelegenheit bei Alice lockerer gehandhabt wurde...man sieht ja ,wo`s hingeführt hat ! 😉

Und jetzt wünsch ich dir viel Erfolg bei der Suche nach einem geduldigeren Anbieter.Ich glaube,auf dich hat jeder noch gewartet. 😆

lockenköpfchen schrieb:
Nun ja,ich denke ,da kann man geteilter Meinung sein,was die Sperrung des Internets OHNE Mahnung angeht.

Er fragte, ob das erlaubt sei. Da es nicht vorgeschrieben ist, war meine Antwort rechtlich korrekt. Demnach kann man da nicht geteilter Meinung sein 😛 Ob das Kundenfreundlich ist, kann man gerne diskutieren. 😉

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
lockenköpfchen schrieb:
Nun ja,ich denke ,da kann man geteilter Meinung sein,was die Sperrung des Internets OHNE Mahnung angeht.

Nicht wirklich, es sei denn du meinst es lediglich in Bezug auf die Kundenfreunldichekeit. Rechtlich ist es so, dass keine Mahnung erforderlich ist, und die Ankündigung einer Sperre (ab 75 Euro Rückstand) ist nur beim Telefonanschluss erforderlich.

Benutzerebene 6
Abzeichen +1
bs0 schrieb:
lockenköpfchen schrieb:
Nun ja,ich denke ,da kann man geteilter Meinung sein,was die Sperrung des Internets OHNE Mahnung angeht.

Nicht wirklich, es sei denn du meinst es lediglich in Bezug auf die Kundenfreunldichekeit. Rechtlich ist es so, dass keine Mahnung erforderlich ist, und die Ankündigung einer Sperre (ab 75 Euro Rückstand) ist nur beim Telefonanschluss erforderlich.

Richtig.Ich meinte es in Bezug auf die vielbemühte Kundenfreundlichkeit.Was die Sperrung an sich angeht,da gibts denke ich keine zwei Meinungen ! 😉

Die Zahlungsmoral ist da und das man was bezahlen muss ist auch klar! Nur ist es in meinem Fall nicht immer Pünktlich machbar da ich Selbständig bin und nicht zur festen zeit Geld bekomme ist je nach auftragslage.

 

Es geht mir auch nicht darum das ich nicht Zahlen kann, sondern nur darum das es nicht immer Pünktlich ist.

 

Ich finde es aber trotzdem nicht grad Freundlich gleich zu Sperren nach 1-2 Tagen ohne es vorher angekündigt zu haben, wie gesagt es gibt immer mal Probleme und da steh ich bestimmt auch nicht alleine da!

 

Eine Mahnung mit 5€ Gebühren und Ankündigung wären mir da dann schon lieber!

 

Und es gibt Anbieter die definitiv in dem Bezug besser auf Kunden eingestellt sind und nicht gleich Radikal sperren so ist es zumindest bei Kollegen von mir, nur Anbieter wechseln ist auch nicht immer gleich mein ding, und wäre auch der letzte schritt.   

 

 

 

Benutzerebene 2
Heriandor schrieb:
 

Bei Alice ist mir sowas nie passiert dort konnte man auch locker mal einen Monat die Rechnung auslassen und spätestens am 2 Monat die Rechnung begleichen und dann wurde Gesperrt.


Nun ja wenn ich diese Meldung so lese, gab es wohl schon öfters ein gewissen "Laissez-Faire" in Sachen ordnungsgemäße Zahlung... Und dann halte ich es wieder für gerechtfertigt.

 

Edit: Ich sag ja nichtmal das du nicht zahlen willst, wer sich dann aber vermehrt nicht an Fristen hält...

Libermann schrieb:
Heriandor schrieb:
 

Bei Alice ist mir sowas nie passiert dort konnte man auch locker mal einen Monat die Rechnung auslassen und spätestens am 2 Monat die Rechnung begleichen und dann wurde Gesperrt.


Nun ja wenn ich diese Meldung so lese, gab es wohl schon öfters ein gewissen "Laissez-Faire" in Sachen ordnungsgemäße Zahlung... Und dann halte ich es wieder für gerechtfertigt.

 

Edit: Ich sag ja nichtmal das du nicht zahlen willst, wer sich dann aber vermehrt nicht an Fristen hält...

 

 

Es gab auch mal bei Alice so kleine fälle wo ich spätestens 10 Tage später Zahlen konnte erst ja, aber dies ist eine kann sache und keine Lust und Frage sache wie nö keine Lust zuzahlen usw.

 

Wie gesagt ich bin Selbständig und versuche auch Pünktlich zuzahlen nur kann es auch mal vorkommen das es nicht Pünktlich ist leider weils dann einfach nicht geht.

 

Ich verstehe auch das die ihr Geld haben wollen das ist garkeine Frage und völlig nachvollziehbar aber wie gesagt eine Mahnung vor der Sperre wäre schon ganz Nett vom Anbieter.

 

Es ist ja auch nicht so das die Monate auf ihr Geld warten müssten wie gesagt es KANN mal vorkommen das ich Maximal 10 Tage später erst Zahlen kann.

 

 

Andere sache noch.

 

Kann mir jemand Sagen warum O2 per Mail aktuell nicht erreichbar ist ?

 

 


Kann mir jemand Sagen warum O2 per Mail aktuell nicht erreichbar ist ?

 

 

Warum kann wohl keiner hier sagen.

Hätte ja sein können das ein Moderator hier mit Liest die könnten das ja wissen 😉

 

Denn wenn ich oben auf Kontakt gehe steht gleich E-Mail Kontakt ist aktuell nicht möglich.

Benutzerebene 2
Herian80 schrieb:
Libermann schrieb:
Heriandor schrieb:
 

Bei Alice ist mir sowas nie passiert dort konnte man auch locker mal einen Monat die Rechnung auslassen und spätestens am 2 Monat die Rechnung begleichen und dann wurde Gesperrt.


Nun ja wenn ich diese Meldung so lese, gab es wohl schon öfters ein gewissen "Laissez-Faire" in Sachen ordnungsgemäße Zahlung... Und dann halte ich es wieder für gerechtfertigt.

 

Edit: Ich sag ja nichtmal das du nicht zahlen willst, wer sich dann aber vermehrt nicht an Fristen hält...

 

 

Es gab auch mal bei Alice so kleine fälle wo ich spätestens 10 Tage später Zahlen konnte erst ja, aber dies ist eine kann sache und keine Lust und Frage sache wie nö keine Lust zuzahlen usw.

 

Wie gesagt ich bin Selbständig und versuche auch Pünktlich zuzahlen nur kann es auch mal vorkommen das es nicht Pünktlich ist leider weils dann einfach nicht geht.

 

Ich verstehe auch das die ihr Geld haben wollen das ist garkeine Frage und völlig nachvollziehbar aber wie gesagt eine Mahnung vor der Sperre wäre schon ganz Nett vom Anbieter.

 

Es ist ja auch nicht so das die Monate auf ihr Geld warten müssten wie gesagt es KANN mal vorkommen das ich Maximal 10 Tage später erst Zahlen kann.

 

Ich will dir ja auch nichts unterstellen, aber gerade wenn du doch selbsständig bist wirst du es jawohl verstehen, wenn ein Kunde schon häufiger (und seien es nur 4-5 Tage) später bezahlt. Das merkt sich doch das System und würdest du ja auch bemängeln/bestrafen (irgendwann) oder? 😉

Benutzerebene 7
Abzeichen
Im Falle des Internetanschlusses muss man aber eigentlich darüber diskutieren ob sowas überhaupt gerechtfertigt ist. Bei einem Telefonanschluss geht es im Grunde ja daran das sich der Anbieter dadurch vor dem Auflaufen von weiteren Kosten (die möglicherweise nicht durch eine Flatrate abgedeckt sind) zu schützen. Internetanschlüsse und auch Internetoptionen sind aber allessamt Flats, so das für den Anbieter kein Risiko besteht das weitere Kosten entstehen.

 

Natürlich möchte der Anbieter sein Geld auch pünktlich erhalten. Aber bei einer kurzfristigen Verzögerung ist die Gebühr für die Rücklastschrift bzw. Mahngebühr eigentlich Strafe genug.

Aber natürlich liegt das Fehlverhalten auch beim Kunden bzw. bei der Bank, denn bei so einem doch eher geringen Betrag könnte man das auch einfach über den Dispo lösen bzw. ne geduldete Überziehung mache. Wäre wohl immer noch günstiger als eine Rücklastschrift oder Sperr- und Entsperrgebühr.

Benutzerebene 2
Martyn136 schrieb:
Im Falle des Internetanschlusses muss man aber eigentlich darüber diskutieren ob sowas überhaupt gerechtfertigt ist. Bei einem Telefonanschluss geht es im Grunde ja daran das sich der Anbieter dadurch vor dem Auflaufen von weiteren Kosten (die möglicherweise nicht durch eine Flatrate abgedeckt sind) zu schützen. Internetanschlüsse und auch Internetoptionen sind aber allessamt Flats, so das für den Anbieter kein Risiko besteht das weitere Kosten entstehen.

 

Natürlich möchte der Anbieter sein Geld auch pünktlich erhalten. Aber bei einer kurzfristigen Verzögerung ist die Gebühr für die Rücklastschrift bzw. Mahngebühr eigentlich Strafe genug.

Das Wort Flats gibt es so in Zukunft ja nicht mehr. Wenn eine Firma den Lieferanten nicht bezahlt, schickt der Lieferant auch keine Waren mehr.

 

Edit: Ich finde es sogar gesetzlich gut gelöst, der Lieferant bringt zwar keine Tomaten mehr, die Gurken liefert er trotzdem 😉

Martyn136 schrieb:
Aber natürlich liegt das Fehlverhalten auch beim Kunden bzw. bei der Bank, denn bei so einem doch eher geringen Betrag könnte man das auch einfach über den Dispo lösen bzw. ne geduldete Überziehung mache. Wäre wohl immer noch günstiger als eine Rücklastschrift oder Sperr- und Entsperrgebühr.

Dispo/Überziehung wird Selbständigen in der Regel nicht gewährt. Aber was wäre, wenn man Geld bekommt schon etwas vorab an O2 überweist? Dann ist man auf den nächsten Rechnungsausgleich angewiesen.

 

O2 könnte auch nach dem x-mal den Anschluss ganz kündigen. Ich hoffe das es dem TE nicht mal passiert.

 

Gruß Sandroschubert

Zum Thema sperren hab ich noch was gefunden, da steht nichts von wegen sie dürfen nur nicht Sperren wenn man Telefon Schulden hat es geht um ein Telefon und Internetanschlusses von einem Telefonanbieter wo nur Internet gesperrt wird(ist in meinem fall ab und an ja mal), wenn ich das jetzt so richtig Verstanden hab dürfen die nicht gleich Sperren da auch Internet mittlerweile zum Lebensstandart gehört und kein Luxusgut mehr ist.

 

Quelle

http://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/7468-sperrung-internetanschluss-wegen-nicht-bezahlter-rechnung.html

 

http://www.schlaubi.de/frag-schlaubi/internetanschluss-gesperrt

 

Da geht es doch eindeutig um ein Internet und Telefonanschluss oder nicht ?

Es stimmt ja nicht alles, nur weil es im Internet steht. Hier wurden die rechtlichen Grundlagen und die Grauzone des TKG ja schon erläutert.

 

Dein Telefon geht ja, oder?

Es wird nur das Internet gesperrt.

 

 

Aber wie zusehen dort geht es ja nicht ums Telefon sondern um Internet und die Gerichtsurteile stimmen und beziehen sich auf einen Internet und Telefeonanschluss und nicht nur um eine Telefon

 

Ich werde mich da auch nochmal anders Informieren aber die Quelle kommt nicht von irgendwo her 😉


 

Ich werde mich da auch nochmal anders Informieren aber die Quelle kommt nicht von irgendwo her 😉

Beim ersten Link wurde offenbar beides gesperrt, was rechtswidrig ist.

 

Beim zweiten Link wird ein Urteil eines LG genannt. Da kein AZ dabei ist, kann ich das nicht suchen. Wenn ich aber diesen Satz hier lese,

 

So heißt es im § 45k Abs. 2 des TKG, dass ein Anbieter Ihren Anschluss fürs Internet nur sperren darf, "wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat." habe ich Zweifel an diesem Artikel. Denn das steht dort eindeutig nicht im TKG. So denke ich, ist das Urteil großzügig interpretiert worden.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ich halte den 2. Artikel für gefährliches Halbwissen, denn es wird sich auch auf einen Beschluss eines LG berufen und dieser als allgemeingültig dargestellt. So gesehen ist diese Information mit Vorsicht zu geniessen, auch deswegen, weil keine Quellen vorhanden sind und das TKG einfach interpretiert wird - wo Telefon steht wird Internet gelesen.

 

Auch das urteil des BGH bezüglich Internet als Lebensstandarhat bisher zu keiner Änderung der gesetzlichen Regelung geführt.

Ich werde da direkt mal einen Anwalt Fragen der wird dann schon wissen obs Ok ist oder nicht, das ist auch noch Kostenlos 😄

 

Das Urteil find ich auch merkwürdig da Klagt jemand wegen 33€ hat aber kein Geld um den Telefonanbieter zubezahlen das klingt ja schon an sich Merkwürdig da hätte ich mich als Richter gefragt/gewundert wie er denn hätte die Gerichtskosten Zahlen kann/können...


 

Auch das urteil des BGH bezüglich Internet als Lebensstandarhat bisher zu keiner Änderung der gesetzlichen Regelung geführt.

Zumal der damalige Sachverhalt erstmal gar nicht auf diesen passt. Da ging es um Schadensersatz wegen Fehler des Anbieters beim Anschluss des Internets.

 

Es könnte natürlich sein, dass Gerichte diesen Satz des BGH für Entscheidungen zur Sperre des Internets zugrunde legen. Das ist m.E. bislang aber nicht erfolgt.

Hallo Heriandor,

mir geht es genauso, wegen einer Forderung in Höhe von 24,98 vom 18.08. wurde mir heute ohne vorherige Mahnung der Internetzugang gesperrt. Es gibt dazu auch einen Beschluss des Landgerichts Baden-Baden vom 3. Dezember 2012, Aktenzeichen 2 T 65/12, wonach diese Praxis bei Forderungen unter 75,--€ und ohne vorherige Mahnung nicht zulässig ist:

http://www.netzwelt.de/forum/dsl-provider-and-tarife/147901-rechtswiderige-dsl-sperre-gesperrt-o2.html.

 

Den genauen Wortlaut des Beschlusses des Landgerichts Baden-Baden vom 3. Dezember 2012, Aktenzeichen 2 T 65/12 kann man hier nachlesen:

http://openjur.de/u/612824.html

Das Urteil des LB Baden Baden war nicht gegen o2 und ist daher für o2 nicht verbindlich und ist derzeit noch Einzigartig. Daher selbst klagen und auf Erfolg hoffen.