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Entschädigung

  • May 19, 2020
  • 3 Antworten
  • 890 Aufrufe

Sehr geehrtes O2-Team,

ich hatte so eben ein Telefonat mit Ihrem Service. Zunächst lief alles normal ab, bis ich anscheinend ein kritisches Thema angesprochen habe, worauf Ihre Mitarbeiterin einfach aufgelegt hat.

Es ging um eine Entschädigung nach nicht erbrachter Leistung (Störung). Jetzt weis ich nicht, ob ich diese auch erhalte. Ich empfinde diese Praxis mitten im Gespräch aufzulegen nicht nur als äußerst unhöflich, sondern auch als absolut insuffizient.

Im Detail hatte ich angemerkt, dass die Entschädigung für einen Monat nicht erbrachte Leistung bei einem Vertrag über 24 Monate ja auch die Entschädigung des durchschnittlichen Monatszahlungspreis sein sollte (Vertrag: O2 my Home L , Neuanschluss). Da Sie mir wie bei nahezu allen Anbietern zu Beginn Rabatt gewähren, ist dies bei nicht erbrachter Leistung zu Beginn des Vertrages anscheinend nicht der Fall. Ihre Mitarbeiterin wollte mir auf jeden Fall nur den Rabattierten Preis erstatten. Als ich anmerkte, dass ich dies als nicht korrekt und nicht angemessen halte, legte sie einfach auf.

Meine Fragen lauteten daher wie folgt:

  1. Bekomme ich eine Entschädigung von Ihnen?
  2. Falls ja, in welcher Höhe?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Benedikt Waldner

3 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • May 19, 2020

Bei einer Störung kannst du eine Erstattung in Höhe des Grundpreises für die Zeit des Ausfalls bekommen. Wenn dein Tarif rabattiert ist, dann wird die Erstattung logischerweise auf den tatsächlich bezahlten Grundpreis berechnet.


o2_Manga
  • May 20, 2020

Hallo @ben09

 

willkommen in der o2 Community. @bs0 hat recht, es wird der Störungszeitraum erstattet, allerdings nur auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten. Heißt Rabatte werden selbstverständlich berücksichtigt.


Grüße


o2_Gerrit
  • Moderator
  • January 15, 2025

Für alle Mitlesenden, Kommentar in eigenen Beitrag verschoben:Seit über einem jahr kein Internet | O₂ Community