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Pauschale Gebühr für Anbieterwechsel gem. § 46 TKG



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62 Antworten

Hallo @davedd,

 

die Gebühr für den Anbieterwechsel gem. § 46 TKG wird in der Preisliste aufgeführt und immer dann berechnet, wenn der neue Anbieter den Vertrag bei uns kündigt. Dies war ja offenbar auch bei dir der Fall. Die Gebühr entspricht den Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA). Ich kann dir versichern, dass wir uns bei der Berechnung an die gesetzlichen Vorgaben halten und möchte mich ausdrücklich gegen den Vorwurf des Betrugs verwehren.

 

Der Anbieterwechsel mit oder ohne Rufnummer zu einem anderen Anbieter verursacht immer einen höheren Kostenaufwand, da hier eine taggenaue Abstimmung zwischen dem alten und neuen Anbieter sowie zusätzlich mit dem/den lokalen Netzwerkprovider/n erfolgen muss. Es steht jedem Kunden frei, seinen Vertrag selbst zu kündigen und einen neuen Vertrag ohne den Anbieterwechsel abzuschließen. Dann entstehen diese Kosten nicht.

 

Viele Grüße

Giulia

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort Guilia.

Ich habe meinen Vertrag gekündigt. Und dann habe ich mich für einen neuen Anbieter entschieden. Deshalb habe ich Zweifel, warum mir diese Gebühr berechnet wird.

Viele Grüße

Dave

Wende dich damit bitte an die BNetzA

https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/VSTK/Form01Beschwerde/SVNr1_Anbieterwechsel/node.html

Hay hay @davedd,

hast du denn einen Anbieterwechsel bei deinem neuen Anbieter beauftragt? Prüfe dazu den Auftrag, den du bei deinem neuen Anbieter erteilt hast.

Ein Indiz eines beauftragen Anbieterwechsels ist, dass du bei Abschluss des Vertrages angegeben hast, dass du bereits einen Vertrag an der Adresse laufen und deine zu dem Zeitpunkt aktuelle Festnetznummer und deinen Anbieter angegeben hast.

Ist das der Fall, wurde ein Anbieterwechsel mit den in der Preisliste ausgewiesenen Kosten.

Solltest du deines Wissens nach keinen Anbieterwechsel beauftragt haben, wende dich bitte an deinen neuen Anbieter, da dieser den kostenpflichtigen Wechsel in deinem Namen veranlasst hat.

 

Liebe Grüße

Larissa

Sorry, habe einen neuen Beitrag gestartet

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Wow, von wo nach wo hast du mit was gewechselt?

https://hilfe.o2online.de/o2-dsl-rechnung-35/gebuehren-nach-anbieterwechsel-543451    :grin:

Macht auch Sinn mit einem eigenen Beitrag.

Für alle Interessierten:

 

"Sehr geehrte Frau xxxx,

wir schulden Ihnen noch eine Antwort zum Thema "Anbieterwechselentgelte".

Jedenfalls solange das Entgelt künftig nicht höher ist als im Falle eines Anbieterwechsels, der mit einer Rufnummernmitnahme verbunden ist, also maximal 11,44 Euro brutto, hat die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur das Entgelt aus telekommunikationsrechtlicher Sicht nicht beanstandet. Soweit hier bekannt, wird ein derartiges Entgelt bislang ausschließlich von Ihrem bisherigen Anbieter erhoben. Dieser hat das Entgelt in seinen aktuellen Preislisten mittlerweile entsprechend abgesenkt.

 

Im Rahmen der angestrebten Neufassung des Telekommunikationssetzes wird es künftig voraussichtlich eine gesetzliche Regelung geben, derzufolge von Endkunden im Zusammenhang mit einem Anbieterwechsel gar keine Entgelte mehr erhoben werden dürfen."

Hallo,

mein Vertrag wurde von mir persönlich im Dezember 2020 gekündigt und ein Vertrag mit einem neuen Anbieter erst Anfang März 2021 geschlossen, lediglich die Übernahme der Rufnummer wurde vom neuen Anbieter beantragt, dennoch wurden mir die Kosten von € 11,44 berechnet.

Zudem wurde, nach Aussage des neuen Anbieters, von Seiten O2 lange nicht auf diese Anfrage reagiert, so dass entgegen §46 Absatz 4 die Aktivierung nicht innerhalb eines Kalendertages erfolgte.

Wofür sind dann hier die Gebühren??

MfG

Benutzerebene 7
Abzeichen +1

Es handelt sich um einen Pauschalpreis für den Anbieterwechsel und die Rufnummernmitnahme. Der Preis wird nicht geringer, wenn du nur die Rufnummernmitnahme in Anspruch nimmst. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Die Kosten sind schon richtig und die Verzögerung weil nicht der neue Anbieter sondern du gekündigt hast.

Hi @Schönebergerin,

herzlich willkommen in unserer Community :blue_heart:

@blablup und @bs0 haben dir bereits geantwortet.

Ich kann dir bei deiner Begründung nicht ganz folgen. Du hast deinen Vertrag zu Ende März 2021 gekündigt. Anschließend hast du bei deinen neuen Anbieter ausschließlich eine Rufnummernmitnahme beantragt, aber keinen Anbieterwechsel, im Zuge dessen dir eine unterbrechungsfreie Zeit zugestanden hätte und nun reklamierst du eine Unterbrechnung und die Berechnung, verstehe ich das richtig?

Ich kann gerne nachschauen, woran es gelegen hat, dass es zu einer Verzögerung unsererseits gekommen ist, brauche dazu aber per PN an @o2_Support deine Ruf- oder Kundennummer und 4-stellige persönliche Kundenkennzahl für den Datenschutz.

 

Liebe Grüße

Larissa

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