Guten Tag
Heute hat mich O2 echt sprachlos gemacht, ich habe eine Rechnung erhalten über Gebühren nach §46, einmalbetrag Anbieterwechsel
Jetzt kommt es
EinmalgebührenAnbieterwechsel gem. Paragraf 46 TKG - 05.08.2020
Brutto 1115,56 Euro
Aehmmm, echt jetzt? Ich hatte eine gekündigten O2 Flex Vertrag und bin zur Telekom gewechselt.
Auf welcher Rechtsgrundlage berechnet man solche Gebühren?
Ohne Grüße Guido
Lösung von o2_Matze
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