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Gebühren nach Anbieterwechsel

  • 9 September 2020
  • 4 Antworten
  • 277 Aufrufe

Guten Tag

 

Heute hat mich O2 echt sprachlos gemacht, ich habe eine Rechnung erhalten über Gebühren nach §46, einmalbetrag Anbieterwechsel

 

Jetzt kommt es

EinmalgebührenAnbieterwechsel gem. Paragraf 46 TKG - 05.08.2020

Brutto 1115,56 Euro

 

Aehmmm, echt jetzt?  Ich hatte eine gekündigten O2 Flex Vertrag und bin zur Telekom gewechselt.

Auf welcher Rechtsgrundlage berechnet man solche Gebühren?

Ohne Grüße Guido

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Lösung von o2_Matze 10 September 2020, 16:03

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4 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

In der Annahme, du meintest 11 und nicht 1115 Euro, dieser Betrag wurde von der Bundesnetzagentur festgelegt und steht auch in der Preisliste.

Ich rede von 115.56 Euro Brutto. In Worten getrennt.

 

Eintausend einhundert fünfzehn Euro und sechsundfunzig Cent.

Das steht sicherlich nicht in den Regeln irgendwo drin, dann würde ja keiner mehr wechseln wollen, oder?

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Hotline anrufen

Hallo @GuidoGr 

Willkommen in unserer o2 Community.

Hier handelt es sich ganz klar um einen Fehler unsererseits, für die Unannehmlichkeiten möchte ich in aller Form um Entschuldigung bitten.

Das hätte nicht passieren sollen, wie und warum der Fehler zustande gekommen ist wird noch zu klären sein.

Wie ich sehe hast du schon mit der Hotline gesprochen, die Kollegen der Kundenbetreuung lassen den Betrag ausbuchen.

Falls noch Fragen offen sind melde dich gerne wieder hier bei uns. 

VG Matze 

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