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Das Gleiche: Auf der heutigen Rechnung werden 19 Prozent Mehrwertsteuer ausgewiesen und nach wie vor der gleiche Betrag gefordert. Dieser Posten, bei dem die 3 Prozent abgezogen werden, ist nicht enthalten. Braucht O2 jetzt erst wieder Monate, um das dann in einer späteren Rechnung anzupassen und zu korrigieren? Oder wird hier ein Versprechen (Weitergabe der MwSt.-Senkung) einfach nicht eingehalten? Wobei das Ausweisen von 19 Prozent MwSt. dann trotzdem noch falsch ist.

Ist nicht falsch, einfach den Leistungsbezug prüfen. 


Was ist mit “Leistungsbezug” gemeint?


Was ist mit “Leistungsbezug” gemeint?

 

Für welchen Leistungszeitraum die Rechnung gilt, steht rechts oben auf Seite 1.


Falls damit gemeint, dass es sich um die Juni-Rechnung handelt, so heißt es aber bei O2, dass der Zeitpunkt der Rechnung relevant ist, was ja auch Sinn macht.


Es heißt dort: “...Diese Senkung geben wir im Rechnungszeitraum bis zum 31.12.2020 komplett an dich weiter..” Also ist es doch der Rechnungszeitraum und nicht der Leistungszeitraum, oder?


Falls damit gemeint, dass es sich um die Juni-Rechnung handelt, so heißt es aber bei O2, dass der Zeitpunkt der Rechnung relevant ist, was ja auch Sinn macht.

 

Hier ein Beispiel https://hilfe.o2online.de/o2-news-3/mehrwertsteuersenkung-so-profitiert-ihr-davon-538426#post2129706

  • Tarife & Zusatzoptionen: Die Mehrwertsteuersenkung kommt euch zugute, wenn das Ende des Abrechnungszeitraums in den Zeitraum vom 1.7. bis zum 31.12.2020 fällt. Bedeutet konkret: Kunden, die am 2.6.2020 einen Tarif oder eine Zusatzoption abgeschlossen haben mit Abrechnungszeitraum bis zum 1.7.2020, profitieren von der Senkung. Kunden, die am 2.12.2020 einen Tarif abschließen mit Abrechnungszeitraum bis zum 1.1.2021, bekommen die Reduzierung nicht mehr und zahlen wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Ich habe weder einen neuen Tarif abgeschlossen noch sonst irgendwas. Meine Juni-Rechnung aus Juli wird also demnach noch mit der alten MwSt. für Juni berechnet, obwohl die Rechnung ja nun bereits aus Juli stammt. Bin gespannt, wie es sich dann im Januar 2021 mit der Dezember-Rechnung verhält. Streng genomen müsste nämlich bei dem obigen Beispiel mit dem Tarifabschluss am 02.12.2020 und Abrechnungszeitraum bis 01.01.2021 dann ja auch für 29/30 mit der MwSt. von 16 Prozent für 2020 gerechnet werden und lediglich den einen Tag im neuen Jahr mit den 19 Prozent. Kriegt man in der Buchhaltung aber wahrscheinlich nicht hin. Schön aber dass man trotz dieser betrügerischen Feinheiten noch Werbung betreibt, wie generös man ist… Und da in dieser Bananenrepublik ja eh jeder so machen und rechnen darf wie er will, ist es vermutlich auch egal. 


Maßgeblich ist das Ende des Abrechnungszeitraums. Liegt dieses noch im Juni wird also 19% berechnet. Was du mit betrügerischen Feinheiten meinst weiß ich nicht, aber offensichtlich hast du einfach nicht verstanden, wie das mit der MwSt funktioniert. Im Januar 2021 wird 16% berechnet wenn das Ende des Abrechnungszeitraums vor dem 31. Dezember liegt.

Wann endet der Abrechnungszeitraum der Rechnung, um die es hier geht?


Hallo @Ciric7,

 

schön, dass du dich hier meldest.
Du hast ja bereits sehr viele hilfreiche Informationen erhalten.
Wie von @Sächsin beschrieben, kannst du den Leistungszeitraum auf Seite 1 deiner Rechnung ganz oben rechts sehen.
Welche Daten werden dort genannt?
Endet der Leistungszeitraum noch im Juni oder bereits im Juli?

 

Grundsätzliche Infos zum Leistungszeitraum findest du hier: Klick mich

 

Viele Grüße
Antje


Ich habe mir das Video angesehen und meine Rechnung und dort auch die Hinweise gelesen  

 

Meine Annahme ist falsch gewesen oder O2 vereinfacht die Umsatzsteuer Bedingungen oder es gibt einen Vereinfachungsgrundsatz, den ich nicht kenne:

 

  1. Alle Rechnungen mit Erstelldatum 01.07 bis 31.12 fallen unter diese Regelung unabhängig vom Leistungszeitraum. 
     
  2. o2 weisst immer 19% mwst aus berechnet aber kompliziert um 
  3. damit die - 2,51% Einsparung korrekt nachvollziehbar sind, wird die gesparte MwSt. als Rabattaufgeführt
  4. o2 unterscheidet nicht zwischen Leistung 06 und 07 sondern gibt auch für die Juni Beiträge den Rabatt

 

 


Nun, ich habe es schon begriffen. Da der Leistungszeitraum 01.06.2020 bis 30.06.2020 war, ist hier noch die höhere MwSt. berechnet, Wie gesagt, bin ich gespannt, was die Januar-Abrechnung für Dezember sagt, denn da müssten dann ja aufgrund des Leistungszeitraums Dezember auch noch 16 Prozent gelten. Wenn aber Sächsin 02 zitiert “Kunden, die am 2.12.2020 einen Tarif abschließen mit Abrechnungszeitraum bis zum 1.1.2021, bekommen die Reduzierung nicht mehr und zahlen wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer” dann ist das aber eine Sauerei, denn mehrheitlich bis auf einen Tag entfällt dort der Leistungszeitraum ja auch auf den Dezember mit der niedrigeren MwSt. @bs0 Ich habe sehr wohl verstanden, wie das mit der MwSt. funktioniert. Das Verständnis hört nur dann auf, wenn 02 anscheinend zwischen Leistungszeitraum und Rechnungszeitraum hin und her springt, wie es gerade am besten passt, wonach es sich ja nun anhört, aber vielleicht kann das ja @o2_Antje aufklären.


Wenn aber Sächsin 02 zitiert “Kunden, die am 2.12.2020 einen Tarif abschließen mit Abrechnungszeitraum bis zum 1.1.2021, bekommen die Reduzierung nicht mehr und zahlen wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer” dann ist das aber eine Sauerei, denn mehrheitlich bis auf einen Tag entfällt dort der Leistungszeitraum ja auch auf den Dezember mit der niedrigeren MwSt.

Ja, aber wenn der Abrechnungszeitraum am 1. Juli endet wird 16% berechnet obwohl bis auf einen Tag der Leistungszeitraum auf den Juni fällt. Auch eine Sauerei? Du hast immer noch nicht verraten, an welchem Tag dein Abrechnungszeitraum endet.

Trotzdem scheint o2 doch einen anderen Weg zu gehen, wie Denner oben erläutert hat. Das wäre zwar nicht der “normale” Weg, aber solange es konsequent gemacht wird ist es wohl OK. Zwischen den beiden Zeiträumen “hin und her springen” ist natürlich nicht in Ordnung, aber ich denke nicht, dass das faktisch passiert. Letzten Endes ist kein Unternehmen verpflichtet, bei Verträgen mit Bruttopreisen die MwSt-Senkung an den Kunden weiterzugeben, aber wenn es das tut, dann muss es natürlich nachvollziehbar sein.


Und wenn es das Unternehmen nicht tut, dann muss es das machen, indem es die Preise erhöht und darauf 16 Prozent MwSt. nimmt. Es ist ja jetzt kein Wahlrecht, ob man 16 Prozent oder 19 Prozent an den Staat zahlt. Dieser verlangt bewusst für ein halbes Jahr statt 19 jetzt 16 Prozent. Da kann man dann nicht 19 Prozent ausweisen.


Warten wir es jetzt ab: Meine Leistungszeitraum ging - wie gesagt - bis 30.06., also noch 19 Prozent. Ist in Ordnung. Nächsten Monat dürften es dann ja 16 Prozent sein und besonders gespannt bin ich dann halt auf die Dezember-Rechnung im Januar nächsten Jahres. Wenn da keine 16 Prozent ausgewiesen werden, werde ich dann halt hier wieder rummucken.


Es ist doch eine akademische Frage, wegen 40 Cent rege ich mich nicht auf.

 


*'

Steuerseite für Buchhaltung
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Habe das gleiche Problem. Egal ob 19% oder 16% am ende ist die Rechnung höher wie vorher. ich verstehe nicht wie das sein kann, eigentlich sollte es ja genau gesagt 2,52% weniger sein. Wenn das kein fehler ist möchte ich bei den 19% bleiben, da habe ich zumindest weniger zahlen müssen. Bin gespannt wie man das erklären kann.

 

Lg


Wenn die Rechnung höher wie vorher ist, ist sie gleich hoch geblieben 😉 Wenn sie aber höher als vorher ist, dann muss etwas zusätzlich berechnet worden sein. Oder ein Rabatt gilt nicht mehr. Erklären kannst du das wenn du Seite 2 der Rechnung genau anschaust und diese mit Seite 2 der vorherigen Rechnung vergleichst. Was ist anders?


Hallo @All3yes0nMe,

ich heiße dich in unserer Community herzlich willkommen!

@bs0 hat da schon die richtigen Fragen gestellt anhand derer wir dir eine Antwort auf deine Frage geben können. Hast du einen Blick auf die zweite Seite deiner Rechnung riskiert?

 

Liebe Grüße

Larissa


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