Sehr geehrete Damen und Herren,
Ich Bitte um die öffnung meines gesperten Internetzugangs mit der Begründung das es gegen §45k Abs.2 TKG mit Urteil Az.: 2T 65/12 verstöst.
Mein Aktueller soll beträgt 57,26€ von den aber 33,20€ erst am ersten Fällig sind.
Dazu noch kurz in der Mail mit der Rechnung die am 16.3. bei mir im Postfach landete habe ich angeblich 5 Tage Zeit den Betrag zu bezahlen da ich aber für 15 Euro den buchungstackt vom 15. des Monats auf den ersten gelegt habe ist diese Rechnung auch nicht ganz koreckt. Egal wie heute ist der 18. die 5 Tage sind nicht um und duch den Kostenpflichtigen wechsel des Buchungstackts wird diese Rechnung erst am ersten fällig!.
Wenn ich jetzt diese Rechnung die am nächsten ersten fällig wird von den 57,26€ abziehe bleibt ein aktueller soll von 24,06€ und dafür Spert ihr den Internetanschluß ??? !!!11
Laut dem obengenanten Urteil ist eine Sperrung von Telefon UND Internet erst ab einem Betrag von 75 €uro möglich! Ales andere ist Rechtswiedrig!
Das betohne ich so stark weil mir eine Dame vom Rechnungswesen am Telefon etwas anderes erzählen wollte. Ich bitte um Sofortige Freischaltung!
EDIT: Kundennummer entfernt - Datenschutz -
Fuchs
Lösung von o2_StefanX
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