gibt es eine Möglichkeit aus einem Vertrag wieder rauszukommen?
War eine Fehlentscheidung.
Grüße
jb
Lösung von stefanniehaus
Zur Antwort springenLösung von stefanniehaus
Zur Antwort springenjballnus schrieb:Bitte nicht irgendwelche Paragraphen anzeigen. Du hast keinen Fernabsatzvertrag abgeschlossen, weshalb der Satz keine Anwendung findet.
So, habe jetzt etwas gefunden: § 358 BGB
O2, Sie bekommen Post!
MfG
jb
bangex schrieb:Dabei aber bitte beachten das man nur Besitzer aber noch nicht Eigentümer des Gerätes ist - bis es abbezahlt wurde. Nicht das der nächste Fettnapf erreicht wird.
@jballnuss: wie gesagt stehe für deine Fehlentscheidung gerade. Verkaufe das Handy über ebay oder so...
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