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O2 Free-Tarif verlängert (2018), was gilt nun bei der Drosselung?


Benutzerebene 3

Guten Morgen,

es ist wirklich etwas unübersichtlich gestaltet - daher ist mir bei der kürzlich erfolgten Vertragsverlängerung (bin noch im Bereich der Widerrufsfrist) nur zufällig aufgefallen, dass ich ggf - oder wohl eher “wahrscheinlich” in die Falle getappt bin, dass nach dem Verbrauch des Volumens (in meinem Fall 60 GB) die Datenverbindung quasi auf null kastriert wird. 

Frage: Wie kann das sein (dass es “free” nicht mehr neu gibt, wurde bereits diskutiert), wenn bei mir dann “(2018)” steht - zu diesem Zeitpunkt, also dem damaligen Vertragsbeginn, wurde mit dem Weitersurfen mit 1Mbit/s geworben - das auch weg fällt? 

Ist das nun so, oder trifft das in dem Fall doch nicht zu? 

Falls es zutrifft, wird der Drucker schon mal angeworfen…

 

Vielen Dank und Grüße,

Phil

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Lösung von olDJay 27 February 2020, 19:36

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67 Antworten

Verstehe mich bitte nicht falsch. Ich habe das auch lange nicht abschließend bewertet um wirklich festzustellen, ob Gesetze gebrochen wurden.

 

zur Erklärung : Es gibt Gesetze, die verpflichten den Anbieter zur besseren Darstellung, wo empfindliche Strafen erhoben werden können. Wenn der Vertrag an sich aber alle Inhalte richtig wieder gibt, sehe ich das am Ende dennoch als vertragskonform. Ansprüche sind da meiner Meinung nach nicht begründbar.

 

Dir wurden alle Details zum Vertrag klar und deutlich kommuniziert, sonst gäbe es den Thread nicht.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

"einseitig" wäre es, wenn o2 deinen Vertrag ohne deine Zustimmung auf die 32mbit Drossel umgestellt hätte. 

 

So wie damals, als die EU-Roaming Verordnung kam. Da  mussten Bestandskunden auch selbständig umstellen. O2 hat keinen automatisch umgestellt. 

Benutzerebene 7
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Ich warte auf die erste Klage wegen Irreführung. O2 hat Jahrelang Free beworben als endloses Surfen mit highspeed und danach mit 1 Mbit.

 

jetzt den gleichen Namen für einen Tarif der eigentlich o2 closed 2020 heißen müsste, zu verwenden ist schon bewusst eine verbrauchertäuschung. Da nutzt es auch nicht, wenn man die 32 kbit irgendwo kommuniziert.

 

meinetwegen auch ein Verstoß gegen treu und glauben.

 

Die Beschwerden kommen ja erst noch, solange ist der Tarif nicht auf dem Markt.

Selbst wenn, könnte es Abmahnungen geben. Im Extremfall können Kunden rückabwickeln. Einzelvertragliche Ansprüche wird das vermutlich nicht begründen. 

 

Daher sind das alles schöne Hinweise, nutzen dem TE aber nichts.

 

 

 

 

Benutzerebene 7
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Die ganzen Beiträge nutzen ihm nix.

Benutzerebene 3

Danke für Eure Teilname. 

Nee, richtig, nutzt nix - aber aufschlussreich war das Telefonat vorhin eben doch auf eine gewisse Art und Weise, die mich in meiner gestrigen Aussage bestätigt: O2 weiß selbst nicht, was Sache ist, was das mit 2018 soll und wieso das nicht 2020 ist, und “...noch nie so gesehen...” und wasweißich - aber es ist wohl so, irgendwo wird es gestanden haben, und ich war zu blöd oder naiv, das mit der Kastration zu erkennen. 

Ändern oder sonstwie entgegenkommen will man nicht → ergo: Sache durch, Brief ist frankiert. Danach erfolgt die komplette Kündigung des vorherigen Vertrages, nochmal → Herzlichen Glückwunsch.

Grüße!

Benutzerebene 7
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Du kannst auch per E-Mail widerrufen. "widerruf@cc.o2online.de". Das spart zu dem ganzen Trubel noch die Kosten für das Einschreiben. 

Danke für Eure Teilname. 

 - aber es ist wohl so, irgendwo wird es gestanden haben, und ich war zu blöd oder naiv, das mit der Kastration zu erkennen. 

Nein, du bist nicht zu blöd!

 

Das beste Beispiel dafür ist doch das von @Omikron hier 

https://hilfe.o2online.de/mobilfunk-vertrag-tarife-15/o2-free-tarif-verlaengert-2018-was-gilt-nun-bei-der-drosselung-525460?postid=2039217 dargestellte: 

o2 Free L (2018) mit 60GB, Connect und der angezeigten Weitersurfgarantie ... und darauf verlässt sich der Kunde doch.

Benutzerebene 3

Danke für den Tipp mit der Mail, dann mache ich das zusätzlich mit dem Hinweis, dass es noch postalisch kommt (ist schon fertig). 

Aber momentle mal… irgendwas hat er wegen den beiden Karten gemurmelt, aber nix weiter gesagt - Mist, ich hab’ das mit dem Weitersurfen auf der “Hauptkarte” am Telefon gar nicht angesprochen…

Vielleicht macht es Sinn, mit dem Brief in der Tasche noch den O2-Shop zu besuchen und das zu klären.

Benutzerebene 7
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Meide den Shop!

Benutzerebene 3

Meide den Shop!

Ok, aber wieso? 

Benutzerebene 7
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Das sind verkaufsstützpunkte und du hast kein Widerrufsrecht. Support wollen die nicht leisten, was hier ja auch eh nicht geht.

Benutzerebene 3

Habe den Shop trotz der Warnung ;-) besucht (hätte bei denen nix abgeschlossen) und zwar nicht wirklich erwartet - aber erhofft - dass die vielleicht mal was zu dem Thema sagen können.

Fehlanzeige. 

“Verstehe ich nicht, rufen sie die Hotline an”.

Benutzerebene 7
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Die einzige Antwort wäre eh "2018= Anzeigefehler, Sie müssen das Kleingedruckte und Produktinformationsblatt lesen, nur das ist gültig." 

 

Der Gesetzgeber hat das Produktinformationsblatt aufgrund der Transparenzverordnung vorgeschrieben, und damit wäre o2 raus und alles ist "rechtens". 

 

Bis vor kurzem stand bei mir auch noch "o2 free M (2019)", jetzt steht da auch nur noch "free M". 

Benutzerebene 3

Hallo,

eine Frage stellt sich dann doch noch: Für den damaligen Vertrag musste ich Unterschriften leisten; wenn das jetzt ein “neuer” Vertrag ist - weshalb geht das dann nun einfach so?

Grüße :)

Für einen rechtsgültigen Vertrag in dieser Sache ist keine Unterschrift erforderlich.

Benutzerebene 7
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Weil es ein online Geschäft war. Bei Verlängerung im Shop hättest du dafür unterschreiben müssen.

 

heutzutage kann man Verträge telefonisch oder online machen.

 

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