Moin Moin,
Yes no DOCSIS 3.1!
The AVM Artikelnummer is 20002781? Than there could be a very very small possibility.
The following router should work with out a problem
Good morning @HenrySaysHi and welcome to the o2 community,
It is possible that the FritzBox 6590 is working. I found a post in which a o2 customer only had problems with telephony. By changing the password he was able to solve this: o2 help article.
I recommend following the instructions step by step and reconnecting the box. It is important to make sure that the box is not locked and not owned by the previous provider. You can find the instructions from AVM here: AVM instructions. I also have a helpful video for you: Instruction video.
Please let me know if it worked. If you still have problems, please contact Kabel Technik Support on 089 787 979 400 or 0176-888 55 222.
Best regards, Maren
And you must have
- FRITZ!Box 6590 Cable with AVM Artikelnummer 20002781
other Artikelnumbers are provider router and will not work!
Alternatively if you have an ex-provider router you could talk to the Bundesnetzagentur (BNetzA) to get clearance on the question whether this discrimination based on past ownership is actually legally OK. While it likely is, there is BGB 281 which implies that there are ways in which ownership of a provider router can change to an end-user, and in that case refraining from provisioning a clearly operational router by the ISP seems to be a relatively clear violation of the users right to choose (compatible) end devices. However, do not expect the BNetzA to move at anything but glacial speed, so this would be great to have cleared up eventually (and you need standing to bring such a complaint) but is unlikely to help in your case should your device be a former provider-device.
@pufferueberlauf0 die Firmware ist auf die Provider abgestimmt. Es gab auch mal eine Firma die Versucht hat auf die Router eine freie SW zuspielen. Das wurde von AVM verboten.
Auch die Telefonie ist hier oft ein Haus-Standard.
Und selbst AVM gibt an welche Router man frei nutzen kann und welche nicht.
Deshalb der Hinweis auf die Artikelnummer.
Entschuldigung: Erzähl nicht so ein quatsch.
Jetzt mal nicht so schnell mit den jungen Pferden, BGB 281 ist geltendes Recht und kein “Quatsch”*, ich gebe Dir Recht darin was die aktuelle Praxis ist (bestimmte DOCSIS-Router werden nur unter bestimmten Bedingungen priovisioniert), aber die Frage die ich aufbringe ist, ist das tatsaechlich zulaessig nach geltendem Recht. Und da ist IMHO eine Anfrage an die Bundesnetzagentur der erste Schritt zu einer Klaerung. Und das Resultat kann gut sein, dass die BNetzA das akzeptiert, oder aber auch nicht. Du kannst gerne aufzeigen wie Du die rechtliche Lage siehst, und wenn Deine Interpretation erkennbar besser ist als meine, dann akzeptiere ich Dein Argument meine Interpretation sei Quatsch (bzw. auch wenn die BNetzA das negativ bescheidet), aber halt erst dann.
*) Und wird auch in aehnlichen Faellen wo Schadenersatz bei Nicht-Ruecksendung von gemieteten Providergeraeten gefordert und gezahlt wird angewendet. Die Vorstellung man kann Schadenersatz in Restwerthoehe fordern und trotzdem das Eigentum an der Sache behalten erscheint mir nicht konform mit der ueblichen Interpretation von BGB 281(4). Wir haben dieselbe Scheindiskussion ja auch bei O2 Homeboxen, wo einige Forumsteilnehmer klare Rechtsverletzungen sehen, ohne diese aber klar am Gesetz festzumachen.
@pufferueberlauf0
Dazu braucht man kein Gesetz. Die Firmware der Router ist für einen bestimmten Provider.
Wenn Du den Provider änderst stimmen ja die Parameter die die Firmware erwartet nicht mehr.
Z.B. SIP Server, Update Server. Bedeutet Du musst die Provider Firmware gegen eine für den freien Verkauf austauschen…
Und wenn Du schon mit BGB 281 kommst, O2 gibt klar vor mindestens DOCSIS 3.1 das kann der Router nicht. Also nix mit BGB 281.
Hier hoert unsere Diskussion wohl auf:
Und wenn Du schon mit BGB 281 kommst, O2 gibt klar vor mindestens DOCSIS 3.1 das kann der Router nicht. Also nix mit BGB 281.
Das ist kein sonderlich tragfaehiges Argument, weil Du verschiedene Dinge mit einender vermischst, die erst mal nichts miteinander zu tun haben. Ja im speziellen Fall kann O2 argumentieren, die Box wegen Inkompatibilität nicht zu provisionieren, aber das ist orthogonal zur Frage ob die Provisionierung von Ex-Providermodems kategorisch ausgeschlossen werden darf.
Wenn Du den Provider änderst stimmen ja die Parameter die die Firmware erwartet nicht mehr.
Unter der Annahme Vodafone/Telecolumbus unterhielten zwei komplett unabhaengige Provisionierungsmethoden, eine fuer die eigenen Router und eine andere fuer Fremdrouter, das kann wohl sein, muss aber nicht.
Z.B. SIP Server, Update Server. Bedeutet Du musst die Provider Firmware gegen eine für den freien Verkauf austauschen…
Das ist erst mal irrelevant, weil in der initialen DOCSIS Provisionierung erst mal die MAC entscheidend ist und welche Information im System fuer die MAC hinterlegt ist…
Ganz im Ernst, es ist eine hilfreiche Sache zu Recht darauf hinzuweisen, was momentan einfach nutzbar ist oder nicht, aber eine andere dafuer Entschuldigungen zu konstruieren. Wie gesagt, gut moeglich, dass die BNetzA als zustaendiger Regulierer dieses Verhalten duldet, aber sicher ist das nicht. Und wenn die BNetzA das als unzulaessig erklaert, werden die betroffenen ISPs schnell Wege finden solche Boxen zu provisionieren.
Ok. Du hast recht. Er soll mal Klage einreichen. Oder auch Beschwerde bei der BNetzA.
Dauer na 3 Jahre… In de Zeit kann er dann nicht seinen Anschluss nutzen, hoffentlich hat er eine Rechtsschutzversicherung, hat er bestimmt denn sonst könnte er sich ja einen Router leisten der gleich funktioniert. Klar wenn er recht bekommt könnte es sein das er Schadenersatz bekommt. Blöd nur wenn er verliert…
Und da der Hersteller, des Router, schon sagt das es nicht geht und es offenbar auch nicht will …
Nja und in diesem Fall und um den geht es ja. Der Router kann kein DOCSIS 3.1 und erfüllt damit nicht die Vorgaben des Provider.
Hallo @schluej und @pufferueberlauf0 ,
es könnte sein, dass es sein Router ist und er ihn nur korrekt anschließen muss. Warten wir ab, was tatsächlich der Fall ist.
Ich wünsche euch bereits schöne Ostern.
Liebe Grüße, Maren
@o2_Maren mich hat @pufferueberlauf0 überzeugt. Erstmal Beschwerde bei der Netzagentur einreichen. Und O2 nach BGB 281 verklagen. Ist bestimmt zielführende wie Verkabelung oder FRITZ!Box auf Brauchbarkeit zu prüfen.
Hallo @schluej ,
es bringt mich zum Lächeln zu sehen, wie eifrig ihr beide seid. Ich bevorzuge es, einen Schritt nach dem anderen zu gehen. Noch ist unklar, ob der Router tatsächlich sein Eigentum ist oder ob er lediglich nicht richtig angeschlossen wurde. Sobald das geklärt ist, können wir weiterdenken.
Das Thema einer Schadensersatzzahlung und die Frage, ob der Router dann wirklich einem gehört, ist zweifellos interessant und diskussionswürdig. Vielleicht wäre es sinnvoll, hierfür ein neues Thema zu eröffnen oder abzuwarten, ob es in diesem Fall relevant wird.
Man könnte auch überlegen, ob man sich mit der Situation abfindet und pragmatisch handelt, um Zeit und Geld zu sparen. Allerdings sind dies eher philosophische Überlegungen. Im Moment geht es um HenrySayHi, und es wäre schön, von ihm zu hören.
Liebe Grüße, Maren