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ACR (Anonymous Call Rejection) auch für o2 DSL?


Hallo!

Steht die Funktion ACR (Anonymous Call Rejection - automatisches Abweisen anonymer Anrufe) neben Mobilfunkkunden von o2 auch den o2 DSL Kunden zur Verfügung?

Wenn ja, wie kann man sie beauftragen, was kostet sie und was hört ein unbekannter Anrufer dann?

Danke für Info´s!
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Lösung von o2_StefanX 9 September 2013, 15:15

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26 Antworten

Hallo!

Steht die Funktion ACR (Anonymous Call Rejection - automatisches Abweisen anonymer Anrufe) neben Mobilfunkkunden von o2 auch den o2 DSL Kunden zur Verfügung?

Wenn ja, wie kann man sie beauftragen, was kostet sie und was hört ein unbekannter Anrufer dann?

Danke für Info´s!

Es ist nur für das Handy-Netz vorgesehen bzw. möglich.

Der Ansagetext lautet:

"Sie rufen mit unterdrückter Rufnummer an. Der angerufene Teilnehmer lässt solche Anrufe mit unterdrückter Rufnummer nicht zu. Wenn sie verbunden werden möchten, aktivieren sie bitte ihre Rufnummernübermittlung und probieren sie es erneut."
mal ne blöde frage, bei einem stinknormalen analogen festnetzanschluss wird die rufnummer in der regel nicht mit übermittel. bei meinem provider (mnet) muss hierzu ein kostenpflichtiges dienstmerkmal zugebucht werden.

 

heisst das dann, dass ich von so einem anschluss nie eine handy nr mit aktiviertem ACR anrufen könnte?!

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Das ist der Sinn menace80

 

Wenn der, der angerufen werden soll dies nicht möchte, dann ist das so.

 

In der Fritzbox gibt es diese Funktion auch. Kann aktiviert werden und schwups sind alle Anrufe ohne Nummer aus dem Netz raus.

 

Außerdem welcher Anbieter nimmt Geld für die Rufnummerübermittlung? Sofort kündigen würde ich da mal sagen.

 

Das ist a nicht mehr Zeitgemäß dafür Geld zu nehmen und b gehört dies zu jedem gescheiten Anschluss dazu. Sei es Handy oder auch Festnetz. Meiner Meinung nach ist das Abzocke für die Rufnummerübermittlung extra Geld zu verlangen. Da stellt sich die Frage wo der Anbieter sonst noch abzockt wenn fast alle (fast weil deiner tut es ja nicht)diesen Service für 0,00 Euro anbieten.

 

Wenn Ihr mich fragt, gehören 2 Leitungen, mindestens 2 Rufnummern und die Clip Funktionen kostenlos zu jedem Anschluss dazu. Wer für 2 Leitungen Geld verlangt wie die Telekom und dafür sage und schreibe 4 Euro nimmt sollte sofort mit einer Kündigung vom Anschluss bestraft werden. Auf jeden Fall auch wenn die Rufnummerübermittlung ein kostenpflichtiges Dienstmerkmal ist.

 

Auch so Geschichten wie bei 1&1 mit der SMS Flat aber max 1000 SMS im Monat und wer diese 3 Monate lang überschreitet wird gekündigt. Allein sowas in die AGB zu schreiben ist eine Frechheit. Da können die ganzen CEOs auch wieder zurückrudern und dann erzählen das im Einzelfall sowas geprüft wird und wenn sich rausstellt das es nicht gewerblich ist dann kann man über alles reden. Ähhh reden? Nö, gesagt ist gesagt und geschrieben ist geschrieben und da hilft das zurückrudern der CEOs in Pressemitteilungen mal gar nicht. Wenn die sich verkalkulieren und somit die Gebühren pro Anschluss zu hoch werden das sich die Miete nicht mehr rechnet dann müssen die halt mal Geld in die Hand nehmen und selber Masten bauen. Dann haben die das Problem auch nicht. Sonst würde ich sagen, selbst schuld und jeder der sowas abschließt auch selbst schuld...

Hallo,

 

ihr könnt ACR (bei DSL) auf Wunsch durch die Hotline aktivieren lassen!

 

 

@menace: deine Theorie klingt absolut schlüssig

 

 

Grüße o2_Jan

Benutzerebene 1
Guten Abend an alle.

 

Also ich telefoniere jetzt mit der DSL-Hotline, die Vertragshotline meint das dies nur über die FritzBox aktivierbar wäre....

 

Wobei ich es eben getestet habe und keine solche Ansage wie oben beschrieben kommt.

 

Es kommt lediglich die Ansage das ich nicht erreichbar bin und man es zu einem späteren Zeitpunkt wieder versuchen sollte....

 

Habe es mit meinem Handy probiert, Rufnummer unterdrückt versteht sich.

 

Also entweder ist mal wieder die komplette Inkompetenz der Hotline am Start oder ich weiß auch nicht!!

 

 ACR (Anonymous Call Rejection) für O2-DSL sollte doch denen bekannt sein, oder nicht??

 

Was für eine Frage von mir, natürlich!!!

 

Bin immer noch in der Warteschleife zur Technik, melde mich gleich wieder bei euch.

 

tzz tzz tzz

gipsy_king schrieb:
Guten Abend an alle.

 

Also ich telefoniere jetzt mit der DSL-Hotline, die Vertragshotline meint das dies nur über die FritzBox aktivierbar wäre....

 

Wobei ich es eben getestet habe und keine solche Ansage wie oben beschrieben kommt.

 

Es kommt lediglich die Ansage das ich nicht erreichbar bin und man es zu einem späteren Zeitpunkt wieder versuchen sollte....

 

Habe es mit meinem Handy probiert, Rufnummer unterdrückt versteht sich.

 

Also entweder ist mal wieder die komplette Inkompetenz der Hotline am Start oder ich weiß auch nicht!!

 

 ACR (Anonymous Call Rejection) für O2-DSL sollte doch denen bekannt sein, oder nicht??

 

Was für eine Frage von mir, natürlich!!!

 

Bin immer noch in der Warteschleife zur Technik, melde mich gleich wieder bei euch.

 

tzz tzz tzz

Konntest du das Anliegen lösen? VG o2_Jan

Und geht das jetzt oder nicht??

 

Viele Grüsse

Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Das geht, denn es handelt sich um eine gesetzliche Verpflichtung (TKG §102 (1)):

 

(1) Bietet der Diensteanbieter die Anzeige der Rufnummer der Anrufenden an, so müssen Anrufende und Angerufene die Möglichkeit haben, die Rufnummernanzeige dauernd oder für jeden Anruf einzeln auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken. Angerufene müssen die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch den Anrufenden unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__102.html

 

Ich persönlich würde das aber nicht über o2 machen, sondern über die FritzBox:

 

http://www.avm.de/de/News/artikel/newsletter/tipp_anonyme_anrufer_sperren.html

 

 

Gruß

 

akapuma

 

Es geht!

Ihr könnt es an der Hotline aktivieren lassen,

 

VG o2_Jan

Hallo hat jemand von Euch , ACR eingerichtet bekommen?.

Ich versuche es auch Einzurichten leider kann mir die Kundenbetreuung Telefonisch oder per Mail.

Nicht Helfen da sie es nicht kennen.

 

Bei wem hat es Geklappt ?

 

Danke Gruß.

Maestro

Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Dann schreibe eine Mail an Alice (o2), daß man aufgrund Telekommunikationsgesetz (TKG) § 102 (Rufnummernanzeige und -unterdrückung) Absatz 1 gesetzlich dazu verpflichtet ist:

 

(1) Bietet der Diensteanbieter die Anzeige der Rufnummer der Anrufenden an, so müssen Anrufende und Angerufene die Möglichkeit haben, die Rufnummernanzeige dauernd oder für jeden Anruf einzeln auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken. Angerufene müssen die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch den Anrufenden unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen.

 

Wikipedia schreibt:

 

Dieses Dienstmerkmal wird von den meisten Telefonanschlussanbietern nicht aktiv vermarktet (jede fehlgeschlagene Verbindung bedeutet verlorene Einnahmen), muss jedoch auf Grund einer EU-Richtlinie und der Übertragung ins Deutsche Recht (TKG § 102 Abs. 1 Satz 2 2007) auf Anfrage für alle Anschlüsse aktiviert werden. Das gilt nicht für Teilnehmeranschlüsse geschlossener Benutzergruppen.

 

Wenn das nicht fruchtet, kannst Du Dich auch an die Bundesnetzagentur wenden:

 

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Verbraucher/VerbraucherserviceTelekommunikation/VerbraucherserviceTK_node.html

 

 

Glücklich sind die Besitzer einer FritzBox, die ACR selbst einstellen können.

 

Gruß

 

akapuma

MaestroNRW schrieb:
Hallo hat jemand von Euch , ACR eingerichtet bekommen?.

Ich versuche es auch Einzurichten leider kann mir die Kundenbetreuung Telefonisch oder per Mail.

Nicht Helfen da sie es nicht kennen.

 

Bei wem hat es Geklappt ?

 

Danke Gruß.

Maestro

Hallo,

 

es ist über die Hotline buchbar!

Es tut mir leid, das du da abgewiesen wurdest, gern in solchen Fällen eine PN an mich!

danke!

 

VG o2_Jan

Hi,

 

habe heute 6x versucht über die o2-Hotline ein ACR am DSL-Festnetzanschluss zu aktivieren.

Die Kollegen der Hotline haben jedesmal behauptet, dass dies nur für den Mobilfunkbereich aktivierbar wäre und sie kein Tool zur Aktivierung für den Festnetzbereich besäßen.

 

Kann mir jemand weiterhelfen?

 

Vielen Dank im Voraus

 

trogert

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
eine PN an einen Mod wie O2 Stefan oder O2 Matze.

 

Was besitzt du denn für einen Anschluss? Noch einen richtigen O2 DSL (Altverträge vor Januar 2012) oder einen Alice Anschluss vor und nach dem Januar 2012?

 

Der Weg zu O2 Stefan wäre hier lang

 

http://hilfe.o2online.de/t5/user/viewprofilepage/user-id/1275354

 

Bitte beachte das wohl erst ab Donnerstag wieder jemand zu erreichen ist. Somit wird auf die PN wohl nicht sofort reagiert.

Liebes Forum Team,

auch ich würde gerne ACR für meinen O² Festnetz Anschluss aktivieren lassen.
An der Hotline wurde ich ebenfalls mit dem Text abgewiesen, dass dies nur für Mobilfunk möglich ist.

Leider habe ich es auch nicht geschafft rauszufinden, wie ich eine PN an einen der Mod's schicken kann.

Hoffe jemand kann mir helfen, 190€ für eine Fangschaltung ist schon ein happiger Preis für etwas, was einem gesetzlich zustehen würde.

Benutzerebene 6
Abzeichen
Turboprinz schrieb:
Liebes Forum Team,

auch ich würde gerne ACR für meinen O² Festnetz Anschluss aktivieren lassen.
An der Hotline wurde ich ebenfalls mit dem Text abgewiesen, dass dies nur für Mobilfunk möglich ist.

Leider habe ich es auch nicht geschafft rauszufinden, wie ich eine PN an einen der Mod's schicken kann.

 

Einfach hier hinschreiben 😉 :http://hilfe.o2online.de/t5/notes/privatenotespage/tab/compose/note-to-user-id/4718442

 


Eine Antwort auf die PN würdest du dann auf der Hauptseite vom Forum sehen (wenn du eingeloggt bist). Oder rechts in der Spalte auf "Posteingang" klicken (ebenfalls auf der Hauptseite).

Mit diesem Link müsste es ebenfalls klappen: http://hilfe.o2online.de/t5/notes/privatenotespage/tab/inbox

 

 

Turboprinz schrieb:
 

Hoffe jemand kann mir helfen, 190€ für eine Fangschaltung ist schon ein happiger Preis für etwas, was einem gesetzlich zustehen würde.


Eine Fangschaltung ist aber was anderes als ACR. Bei ACR hört der Anrufer eine Ansage, das der Angerufene nicht mit unterdrückter Nummer angerufen werden möchte und dieser Dienst ist definitiv kostenlos. Eine "Fangschaltung" zur Ermittlung des Anrufers würde ich immer nur über die Polizei machen lassen. Dies ist dann ebenfalls kostenlos.

 

 

gruß, zündi


zündi schrieb:
Eine Fangschaltung ist aber was anderes als ACR. Bei ACR hört der Anrufer eine Ansage, das der Angerufene nicht mit unterdrückter Nummer angerufen werden möchte und dieser Dienst ist definitiv kostenlos. Eine "Fangschaltung" zur Ermittlung des Anrufers würde ich immer nur über die Polizei machen lassen. Dies ist dann ebenfalls kostenlos.

Sicher? Ich kenne bis jetzt keinen Fall wo der-/diejenige nicht vorab in Vorkasse gehen musste.

 

Gruß

Benutzerebene 7
Hallo, diese Funktion steht für deinen Anschluss leider nicht zur Verfügung, tut mir leid.

 

Gruß

Stefan

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Sandroschubert schrieb:Sicher? Ich kenne bis jetzt keinen Fall wo der-/diejenige nicht vorab in Vorkasse gehen musste.

 

Gruß

Wenn du Anzeige erstattest und die "Fangschaltung" (= Malicious Call Identification (MCID), geregelt in § 101 TKG) aufgrund eines Gerichtsbeschlusses eingerichtet, bzw. der Anschluss überwacht wird, dann ist dies für den Geschädigten kostenlos. In anderen Fällen sind die Kosten vom Kunden immer selbst zu tragen, denn die Polizei hat keine Möglichkeit, MCID für den Kunden einrichten zu lassen und diese eine Dienstleistung der TK-Anbieter ist.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
o2_Stefan schrieb:
Hallo, diese Funktion steht für deinen Anschluss leider nicht zur Verfügung, tut mir leid.

 

Gruß

Stefan

Meinst du ACR? Diese Funktion ist doch gesetzlich vorgeschrieben (EU-RICHTLINIE 2002/58/EG + §102 Abs. 1 TKG).

Benutzerebene 7
Nein, vorgeschreiben ist nur: "Angerufene müssen die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch den Anrufenden unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen."

 

Nirgends steht das dies automatisch geschehen muss.

 

Wir bieten bei jedem unserer Festnetz-Anschlüsse kostenlos an, dass die Rufnummer des Anrufers an unseren Kunden übertragen wird. Hierdurch kann der Kunde bei jedem einzelnen Gespräch entscheiden, ob er dieses annehmen möchte. Die Bundesnetzagentur sieht diese Möglichkeit als ausreichend an.

 

Gruß

Stefan

Benutzerebene 2
Dies ist wohl Auslegungssache des Absatzes.

 

Denn es heißt:

  • § 102 Rufnummernanzeige und -unterdrückung (1) ... Angerufene müssen die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch den Anrufenden unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen.   Dies kann bedeuten, dem Anrufer im Display *Unbekannt* oder *Unterdrückt* anzuzeigen, so dass er dann die Wahl hat den Anruf anzunehmen oder nicht.   Denn auch so ist dem Anrufenden die Möglichkeit gegeben, den Anruf auf einfache (nicht einfachste) Weise abzuweisen.     Edit: Mist Stefan war schneller :frowning  
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Wenn die BNetzA das tatsächlich als ausreichend ansieht, dann ist das natürlich so in Ordnung.

Vlt hilft die beigefügte Nachricht die Diskussion hier zu Ende zu bringen.

 

Ich habe mich selber an die Bundesnetzagentur gewandt und die nachfolgende Antwort erhalten.

 

Vorgangsnummer 2013-09-16-XXXXX

 

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

 

Sehr geehrter Herr YYYYY,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie beklagen, dass Ihr Diensteanbieter die Einrichtung des Dienstmerkmals ACR am Anschluss ablehnt. Zum rechtlichen Hintergrund der von Ihnen angesprochenen Möglichkeit der Abweisung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

 

Die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Rufnummernanzeige und die Rufnummernunterdrückung sind in § 102 TKG geregelt. Nach § 102 Absatz 1 Satz 1 TKG müssen der Anrufende und der Angerufene die Möglichkeit haben, die Rufnummernanzeige dauernd oder für jeden Anruf einzeln auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken, sofern der Diensteanbieter die Anzeige der Rufnummer des Anrufenden anbietet.

 

Zu der von Ihnen angesprochenen Möglichkeit der Abweisung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer sieht § 102 Absatz 1 Satz 2 TKG vor, dass Angerufene die Möglichkeit haben müssen, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch den Anrufer unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen. Die Vorschrift entspricht Artikel 8 Absatz 3 EU-Telekommunikations-Datenschutzrichtlinie und soll dem Teilnehmer die Möglichkeit geben, sich vor anonymen Anrufen zu schützen. Im Gegensatz zu § 102 Absatz 1 Satz 1 TKG muss diese Möglichkeit nicht für einzelne Anrufe bestehen. Die dauerhafte Möglichkeit zur Abweisung ist ausreichend. Eine einzelfallbezogene Anrufabweisung ist auch aus praktischer Sicht nicht notwendig, da Angerufene ohnehin im Einzelfall selbst entscheiden können, ob sie einen Anruf mit unterdrückter Rufnummer entgegennehmen wollen.

 

Die Regelung in § 102 Absatz 1 Satz 2 TKG ist an Diensteanbieter gerichtet mit der Folge, dass diese verpflichtet sind, ein entsprechendes Leistungsmerkmal anzubieten. Dies ergibt sich aus § 102 Absatz 3 TKG, der ausdrücklich normiert, dass die Absätze 1 und 2 nicht für Diensteanbieter gelten, die ihre Dienste nur den Teilnehmern geschlossener Benutzergruppen anbieten. Diese sind aus Gründen der Verhältnismäßigkeit von den sich aus den Sätzen 1 und 2 ergebenden Pflichten (entsprechende Leistungsmerkmale anzubieten) befreit. Damit ist klargestellt, dass sich aus § 102 Absatz 1 Satz 2 für Diensteanbieter die grundsätzliche Pflicht ergibt, ein netzseitiges Leistungsmerkmal anzubieten, das es dem Angerufenen ermöglicht, eingehende Anrufe mit unterdrückter Rufnummer auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen.

 

Bei der Entscheidung, ob die Durchsetzung dieser Verpflichtung verhältnismäßig ist, waren bisher allerdings weitere Faktoren zu berücksichtigen.

 

Einmal ist zu beachten, dass bei einem dauerhaften Blockieren von eingehenden Anrufen mit unterdrückter Rufnummer insbesondere die Gefahr besteht, dass auch – eigentlich erwünschte – Anrufe abgewiesen werden (z. B. von Alt-Anschlüssen ohne Rufnummernübertragung; bei Unkenntnis des Anrufenden von etwaigen anschlussbezogenen Voreinstellungen bei einem Auseinanderfallen von Anschlussinhaber und Anrufer).

 

Auch die für den Angerufenen bestehende Möglichkeit, durch Betätigen der Auflegen-Taste den Anruf abhängig von der jeweiligen Einstellung entweder abzuweisen oder auf die Mobilbox umzuleiten und auf diese Weise einzelfallbezogen anonyme Anrufer abzuweisen, ist in die Überlegungen einzubeziehen.

 

Insbesondere ist außerdem nunmehr zu berücksichtigen, dass aufgrund des „Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ aus 2009 der Anrufende bei Werbeanrufen seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken darf, um seine Identität zu verschleiern und die Nachverfolgung unerwünschter Telefonwerbung zu erschweren. Mit dieser gesetzlichen Neuerung wird im Ergebnis die Anzahl der Fälle von sonstigen (d. h. nicht werbenden) Anrufen mit unterdrückter Nummer, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass der Angerufene sie abweisen möchte, relativ begrenzt bleiben.

 

Schließlich sind auch noch die für die Implementierung eines zusätzlichen Dienstmerkmals ACR anfallenden erheblichen Investitionskosten, die der Netzbetreiber für die Nachrüstung des Netzes zu tragen hätte, zu beachten.

 

Nach Abwägung der dargestellten Punkte halte ich - unter dem Vorbehalt der Entwicklung in der Praxis - zum jetzigen Zeitpunkt ein weiteres Vorgehen, um die Netzbetreiber zu zwingen, eine ACR-Funktionalität anzubieten, für unverhältnismäßig.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Verbraucherservice

verbraucherservice@bnetza.de

http://www.bundesnetzagentur.de

25.09.2013

 

Damit bleibt nur noch sich einen entsprechenden Router anzuschaffen, der die Funktion anbietet.

Das geht inzwischen zu 99% nicht mehr, da das bei aktuellen Anschlüssen nicht mehr vorgesehen ist.Meist kann man das über Router oder Telefon einstellen und anonyme Anrufe blocken.

Da das ein uraltes Thema aus 2010 ist und nichts mehr zutrifft, schließe ich hier zu.