Reklamieren solltest du hier: https://www.o2online.de/service/kontaktformular/
schriftlich kündigen, oder versuchen Abos hier selbst zu verwalten oder zu beenden:
Setze dringend eine Drittanbietersperre. https://www.o2online.de/service/drittanbieter/
o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.
Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat Regeln für die Abrechnung der Drittanbieterleistungen festgelegt. Seit Februar 2020 müssen Sie vor dem Kauf auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden. So darf Ihr Mobilfunkanbieter Drittanbieterdienstleistungen nur dann abrechnen, wenn:
- entweder ein Redirect durchgeführt wurde; der Redirect ist eine Art Umleitung. Der Kunde wird vor dem Kauf auf die Internetseite seines Mobilfunkanbieters mit allen relevanten Produktinformationen umgeleitet. Hier wird er für eine Dienstleistung erst bezahlen, nachdem er z.B. auf „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt hat.
- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).
Diese Kombinationslösung setzt sich u.a. aus Redirect, Registrierung und Login sowie Geld-Zurück-Garantie zusammen. Während das Redirect alleine eine technische Lösung bei der Identifizierung des Teilnehmers vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Festlegungsverfahrens moderierten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.
Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen über die Mobilfunkrechnung finden Sie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019) (pdf / 677 KB) .
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html
Beschwerde – so geht es!
Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern.
Diese Informationen brauchen wir
- Ihre persönlichen Daten,
- Die betroffene Mobilfunkrufnummer, über die die Abrechnung des unerwünschten Drittanbieterdienstes erfolgt ist,
- Informationen zu Ihrem Mobilfunkanbieter,
- Informationen zum unerwünschten Drittanbieter,
- Ggf. Kopie der Mobilfunkrechnung,
Direkt zum Beschwerdeformular
Hallo @BigGrizzi ,
es ist gut, dass du dich gemeldet hast. Ich habe das o2 Unlimited Games-Abo sofort beendet, und du erhältst eine vollständige Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Ist damit alles für dich geklärt?
Liebe Grüße, Maren