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Annahme gewerbliche Nutzung O2 Cloud


Moin, 

ich interessiere mich sehr für die Nutzung von Clouds zur Sicherung meiner Daten und bin diesbezüglich schon länger auf der Suche nach einer für mich geeigneten und auch nicht zu teuren Lösung und dabei auf “o2 Cloud” gestoßen. 

In den AGB lese ich nun folgenden Passus:

“4.8 O2 Cloud ist ausschließlich zur privaten Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB vorgesehen. Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist nicht zulässig. Eine solche wird vermutet, wenn der Upload von Daten in die O2 Cloud in vier aufeinander folgenden Monaten ein Volumen von jeweils 20 GB überschreitet.”

Ich finde die Bemessung des Volumens, ab dem eine gewerbliche Nutzung unterstellt wird, sehr gering. Heutige Smartphone verfügen leicht über 128 GB, 256 GB oder mehr und bei Backups werden auch schon einmal größere Datenmengen transferiert. Ich selbst habe diese Cloud nun gebucht, allerdings bevor ich mir die AGB dahingehend durchgelesen habe, weil ich davon ausging, dass eine nichtgewerbliche Nutzung nicht bei 20 GB im Monat aufhört. Ich beabsichtigte in der Cloud auch ein paar meiner privaten Daten, die sich auf dem heimischen PC befinden, dort sichern. Ich finde einfach keine so preiswerte Lösung die in EU-Rechenzentren, die unter die DSGVO fallen, realisiert werden. Das HiDrive fällt weg, weil man dort neben der regulären Grundgebühr für beispielsweise 1 TB Speicherkapazität noch zusätzliche Kosten aufgrund der benötigten Protokolle (WebDAV etc.) hat und man den günstigen Preis nur erhält, wenn man einen Vertrag mit Laufzeit eingeht, wovon ich auch nicht begeistert bin. OneDrive oder GDrive werden nicht in der EU realisiert, sind also für mich uninteressant. 

 

Gruß


9 Antworten

DIe o2-Cloud ist nur eine Resale-Variante des AWS und hat nicht mal die Option von WebDAV. 
Wenn das erforderlich ist, dann ist das schon erledigt.

Nein, erforderlich ist das nicht, wäre hilfreich gewesen, denn dann hätte man die Cloud auch mittels der Fritz!Box als Netzlaufwerk einbinden können. 

Mich irritiert nur die zu geringe Bemessung des Volumens, ab dem eine gewerbliche Nutzung angenommen wird. Wenn man eine Cloud anbietet, insbesondere mit Apps fürs Smartphone, sollte man auch die Datenmenge, ab der man als Gewerbekunde gilt, entsprechend hoch ansetzen. Das ist für die heutigen Consumergeräte nicht mehr angemessen, insbesondere im Zeitalter von echten Internet-Flats ohne Volumenbegrenzung. 

Der Preis ist nicht alles. Bei Deinen Ansprüchen ist evtl. die Enttäuschung vorprogrammiert.

Die o2Cloud ist die einfachste Variante einer Cloud. HiDrive u.a. Lösungen sind ein anderes Kaliber. DIe Schweizer Cloud-Lösungen mit Lifetime-Modell sind sogar preislich interessant. 

Die Limitierungen bei o2 wirst Du nicht wegdiskutieren können. Wenn es nicht passt, dann passt es eben nicht. Vielleicht ist o2 aber auch großzügiger als beschrieben?

Dies führt aber dann alles, mit was O2 hinsichtlich der Cloud wirbt ad absurdum. 

O2 gibt an, dass man damit all seine Daten und Erinnerungen vom Smartphone in der Cloud sichern kann und auch eine Nutzung am PC möglich ist. In den Fussnoten ist von einer solchen Einschränkung auch keine Rede. Müsste dies nicht in den Fussnoten eine Erwähnung finden, damit der Kunde informiert ist? Wie soll man seine Daten sichern, wenn nach Erreichen von 20 GB pro Monat in drei Monaten bereits Schluss ist? Wie schnell entstehen beispielsweise selbstgedrehte Videos, die auch mal größer als 20 GB sind? Das ist wenn man in UHD filmt schnell erreicht und solche Filme möchte man auch gern dauerhaft sichern, dafür soll die Cloud doch da sein, oder nicht? 

Diese Cloud ist so nicht mal für die minimalsten Ansprüche geeignet, oder nur für Smartphone, die wirklich noch über einen Speicher von 64 GB verfügen. 

kannst du mir auch mal bei meinen beitrag helfen danke! 

 

Edit o2_Dennis 04.05.2024 / 16:31 Uhr: Vollzitat entfernt

 

Welchem Beitrag?

Hallo @MasterOfAndroid,

ich werde dir zu den Gründen leider gar nicht viel sagen können. Ich schätze aber, dass nicht davon ausgegangen wird, dass regelmäßig der komplette Inhalt eines Gerätes gespiegelt wird. Wenn wir also die Speichergrößen von aktuellen Geräten heranziehen, wird ein Backup des kompletten Inhaltes bei der Einschätzung nicht berücksichtig. Die Cloud ist in dem Fall eher darauf ausgelegt, persönliche Inhalte zu speichern, welche man einmal kompakt hochlädt und anschließend nur noch Änderungen berücksichtigt werden.

Hat man vor, die o2 Cloud als regelmäßige Backuplösung für komplette Images zu nutzen, dann würde ich tatsächlich sagen, dass unser Angebot dann wahrscheinlich nicht das passende ist. 😕

VG
Dennis

Also bei einer Cloud gehe ich persönlich davon aus, dass ich diese als meinen eignen Online-Speicherplatz nutzen und dort auch meine wichtigen Daten sichern kann. Warum gibt es sonst eine Weboberfläche und ein App für Windows? Wäre dem so, wie Du es sagst, dürften nur Apps für Android, iOS und Huawei herausgegeben werden und nicht für Windows. 

Des Weiteren ist von dieser Einschränkung auch nichts in den Fußnoten zu lesen, darauf wird man nur in den AGB hingewiesen. Ich finde, dass das eine überraschende Klausel darstellt, bei der man durchaus prüfen könnte, ob diese überhaupt zulässig ist. Wenn nicht, sind Kündigungen, die auf dieser Klausel beruhen dann auch unwirksam. 

Hey @MasterOfAndroid,

dazu können wir hier nur schwer eine Aussage treffen, tut mir Leid. Rechtliche Prüfungen können natürlich im Rahmen eines Kunden-helfen-Kunden Forums nicht stattfinden :) Allerdings hat Klaus dir ja schon einen ungefähren Nutzungsumfang dargelegt. Ich finde, dass das recht einleuchtend formuliert ist.

Viele Grüße,
Flo

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