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o2 Papierrechnung ab sofort nur noch kostenpflichtig!



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33 Antworten

andante schrieb:
Wer das will, wird wohl immer einen Weg finden, das ist schon klar! Aber dieses technische Wissen hat nicht jeder und können sie schon ein bisschen was ausschließen.

Es fällt ja nur das einscannen an. Der Rest ist ja das gleiche. Aber es geht ja hier nicht darum, deine Aussage in Frage zu stellen, sondern darum, dass die Aussage der FA völlig unverständlich ist.

Benutzerebene 7
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Hab ich auch nicht empfunden, dass du was in Frage stellst!! Mir ist es auch unklar! Wie gesagt, meine Sachbearbeiterin hätte kein Problem damit! Mir ist es nur zu riskant weil ich nicht weiß, wie ein anderer denkt.

Benutzerebene 7
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Eben weil pdf-Dokumente nachträglich geändert werden können gibt es (seitens des Anbieters) die Möglichkeit, diese digital zu signieren. Wenn man diese ändert wird die Signatur ungültig. Allerdings könnte man die Rechnung theretisch trotzdem ausdrucken und einreichen.

 

Es sollte aber  diesbezüglich dringend eine einheitliche Regelung geben, denn solche Entscheidungen sollten nicht von den einzelnen Finanzämtern getroffen werden dürfen.

Benutzerebene 4
Wegen der Signatur habe ich noch folgende Info für euch:

 

Durch Art. 5 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) sind rückwirkend zum 1. Juli 2011 die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen für die elektronische Übermittlung von Rechnungen deutlich reduziert worden.

Fazit: Neu ist, dass der Gesetzgeber seit 1.7.2011 nicht mehr zwischen Papierrechnung und elektronischer Rechnung unterscheidet.

Benutzerebene 7
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Wichtig ist dabei weiterhin, dass die Echtheit und Unverzehrtheit der Rechnungen gewährleistet werden kann. Das bedeutet in der Praxis also entweder qualifizierte Signatur oder ein anderes Übermittlungsverfahren, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleistet. Die Signatur ist also nicht mehr zwingend erforderlich, aber ich weiss nicht wie die Steuerbehörden nicht-signierte elektronische Rechnungen auf Echtheit und Unverzehrtheit überprüfen wollen, oder ob sie das überhaupt tun.

 

Gem. Art. 5 (im Falle eines umstatzsteuerpflichtigen Geschäftskunden) gilt übrigens folgendes: Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch zu übermitteln.

Benutzerebene 7
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Ich vermute mal, es kommt auch auf die Höhe der Rechnungen an. Bei kleinen sind sie vermutlich nicht so zimperlich, wie bei hohen.

Hallo zusammen,

bin zum ersten Mal hier unterwegs und dann auch noch mit meinem Smartphone  😮  Habe schon angefangen, Themen und Beiträge zu durchforsten - jedoch ohne Aussicht auf Erfolg. Kann mir kurz & knapp jemand sagen, wie ich die Papierrechnung abbestellen & stattdessen nur noch per Email bzw. per Onlineabruf erhalten kann?

Auch ich ärgere mich über die 1,50€ - die Rechnungen landen sowieso nur in einem Order, in dem ich sie nie mehr anschaue...

Ich hoffe auf schnelle präzise Hilfe  😛

Liebe Grüße!

Guckst du hier -> https://www.o2online.de/ecare/uebersicht?2#rechnung/versandart

 

Gruß