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Warum wird die Septembergrundgebühr schon im Juli gebucht?



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53 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Da fehlt auch ein NICHT in meinem Beitrag, ändere ich noch, wenn ich am PC sind.

Benutzerebene 6
wegen der Gutschriftenaufteilung:

1. die Belastung der Hardware ist auf einer Rechnung erfolgt.

2. deshalb kann die Guthabenbuchung für die Hardware auch wieder nur auf einer Rechnung erfolgen.

Dadurch wurde auf der Rechnung mit dem Guthaben 83,99 gleich die dort befindliche Grundgebühr 29,99 mit dem auf der Rechnung befindlichen Guthaben verrechnet. Die Rechnung kann nicht dein Kundenkonto sehen oder verstehen. Also blieben dann nur noch die 54 EUR Guthaben übrig die dann normalerweise mit den ältesten Forderungen verrechnet werden sollten. Die aktuelle Grundgebühr muss dafür ja nicht mehr gezahlt werden...du hast also tatsächlich ein Guthaben über die 83,99 erhalten. Die Agenten hätten wohl einen Mahnstopp setzen müssen bis die offenen Forderung ausgeglichen ist durch die folgende GHB aber keine Ahnung wie ihr da verblieben seit.

Ich verstehe trotz der langen Texte nicht was da genau jetzt noch offen sein soll.

Benutzerebene 1
Hallo Muckilein!

Eigentlich hatte ich ja gehofft, dass sich o2-Stefan über die Grundzüge des Rechnungswesens erkundigt hat, nun über eine ordentliche Buch- und vernünftige Kontoführung referieren kann...aber man kann auch alles noch einmal vorkauen...

Die in der Rechnung irrtümlich belastete Hardware wurde umgehend reklamiert und als endlich feststand, dass das Leihgerät schon vor Monaten zurückgesandt worden ist, wurde vereinbart, besprochen, zugesagt...oder was auch immer, dass über den Betrag (83,99) eine Gutschrift erfolgen wird und lediglich die Grundgebühr für den Monat Juli zu zahlen ist.....die Rede war von einer Gutschrift!!! nicht von einer Bezahlung der gesamten Rechnung und späteren Verrechnung des Guthabens!!!!

1.Es hat keine Aufteilung einer Gutschrift stattgefunden,

sondern der Betrag für das falsch versandte und sofort zurückgeschickte Leihgerät wurde in zwei Beträgen (29,99 und 54,--Euro) "gebucht"....soetwas widerspricht jeglicher ordentlicher Buch- und vernünftiger Kontoführung.

Da Sie anscheinend etwas verständiger sind, aus welchem wurden die 83,99 € aufgeteilt?

Es ist ja auch nichts dagegen einzuwenden, wenn der Unterschied zwischen Gutschrift und Guthaben nicht bekannt ist, jedoch wäre bei einer vernünftigen Kontoführung davon auszugehen, dass zunächst ein fälliger Betrag von einem...selbst fiktiven Guthaben...abzuziehen wäre. Am 24.8 war die Grundgebühr für den September noch gar nicht fällig....

Somit wurde die Septembergrundgebühr quasi mit dem Rest ....der ja, nach diesem seltsamen Buchungstrick, noch im Juli fällig gewesen wäre ..."ausgetauscht".

Um noch einmal an Ihnen Verstand zu appellieren...dazu vielleicht der Hinweis...eine andere Person ist bei uns für die Buchführung zuständig.....wie reagieren Sie auf den Eingang einer "Rechnung" auf der groß und fett ---Gesamtbetrag -54,00 Euro...steht und ...der Betrag Ihrem Konto gutgeschrieben wird....?

Sie gehen doch nicht her und nehmen die RNr. und  überweisen 29,99 €....?

Dies ist aber nur dabei herausgekommen, weil weder die einfachen Buch-, noch Kontoführungsregeln beachtet wurden..

Also was hat Sie -sie- davon abgehalten, mit dem "fiktiven" Guthaben, nicht zunächst schon längst fällige Differenzen auszugleichen und wie es sich für eine vernünftige Kontoführung geziemt, das Konto von "unten her" aufzufüllen?

Das ist ja das Problem, das bisher niemand bei Ihnen gesehen hat.

Durch den Tausch - September und Juli (29,99) ging es nie um den Betrag....den hatte man ja seltsamerweise schon vorsorglich, aus welchen Gründen auch immer, aufgeteilt...hätte dort ein Betrag (83,99) gestanden, so wäre vielleicht Ihrem Rechnungswesen aufgefallen, dass es hier gar nicht um eine Grundgebühr, sondern, eine zusammenhängende Gutschrift...nach ihrer Lesart... fiktives Guthaben geht....

Also nicht der Betrag ist hier wichtig, sondern die Fälligkeit von dem Betrag.....eine Julifälligkeit einer Grundgebühr zieht natürlich eine berechtigte Sperrung, aber eine "versteckte Septembergebühr" ohne Rechnung....denn ein Guthaben erzeugt nicht die Reaktion einer Zahlung einer Grundgebühr innerhalb von 10 Tagen......und ein solcher Vorgang berechtigt auch nicht zu einer Sperrung.

Wem es immer noch nicht klar ist.....ein "fälliger Teilbetrag", über den eine Gutschrift zugesagt worden ist....die Mahngebühren und Zinsen, wurden wieder (wenn auch wieder verspätet) herausgenommen, die Sperrung wurde umgehend aufgehoben....da man wohl einen Fehler von meiner Seite entdecken konnte (Sperrung lediglich einen Tag).

Nun....der gleiche Vorgang....wird behauptet, es wäre noch eine Grundgebühr für Juli fällig. Selbst auf den Hinweis, es handele sich hierbei um einen Teilbetrag einer zurückgesandten Fritzbox, wurde nicht weiter beachtet. Ebenso... die aus dem Konto zu entnehmende Überweisung von 28.6. für die Grundgebühr und auf Wunsch die Zusendung des Überweisungsbelegs, wurde mit "überheblichen Worten " abgetan. Es sei noch eine Grundgebühr offen....die Frage, wie viel Grundgebühren denn für einen Monat fällig sein sollen, wurde mit der Beendigung des Gespräches goutiert...

Der Gipfel der Dummheit ist nun ein Schreiben vom 5.10...Eingang 7.10 ..M... 773  23.6. fällig 10.7. 29,99€

Daraus können Sie entnehmen, dass es sich bei Ihnen Kontoauszügen weder um eine ordentliche Buchführung (einheitliche Vorgänge werden gemeinsam gebucht)  noch vernünftige Kontoführung (Zahlungen gleichen immer zuerst die älteren Verbindlichkeiten aus) ...handelt und durch solche Verschleierung die Kunden regelrecht getäuscht werden ...erst wird eine Gutschrift zugesagt....die nicht eingeht...dann "verschwendet" die Septemberrechnung (29,99)...auf Nachfrage wird nicht darauf hingewiesen, dass der Betrag nun auf den Juli übertragen wurde....es wurde lediglich auf technische Probleme hingewiesen und die Rechnung für den September kommt in den nächsten Tagen....bei Ihnen weiß der eine nicht, was der andere tut....

So anders gefragt, welcher Fehler von meiner Seite, berechtigt sie, mit einer tagelangen Sperrung meines Internetanschlusses zu reagieren....und dann noch als berechtigt zu begründen.

Jetzt sagen Sie aber nicht ...aufgrund eines fälligen Grundbetrags von 29,99 aus dem Juli...

mfg

Benutzerebene 1
noch eine kleine Ergänzung..

(...die, die zuerst geschrieben habe...ist wohl irgendwie verschwunden......vielleicht auch besser so...)

Wie ich gerade von ihrer Kündigungsabteilung gehört habe....wäre der Vorgang ganz einfach zu lösen gewesen....das Zauberwort heißt....Sofortgutschrift ....(entspricht wohl auch der zugesagten Gutschrift) ...und nicht was anschließend dabei heraus gekommen ist.....eine Verrechnung eines fiktiven Guthabens......

Sie ....und nicht nur Sie persönlich, sollten sich an der Kündigungsabteilung ein Beispiel nehmen....da wird wohl aus Prinzip der Kundenservice, noch hochgehalten.....

Das Problem war also lediglich die Unwissenheit zwischen Gutschrift und die Verrechnung eines Guthabens!!!

Hoffentlich hat sich o2_Stefan nun schulen lassen..und für Sie wäre es sicherlich auch eine Option.

mfg

Benutzerebene 6
Wegen Buchhaltung und so:

Wenn etwas auf einer Rechnung belastet wurde muss es auch buchhalterisch korrekt dort wieder ausgeglichen werden. Diese Hardware Belastungen werden wohl grundsätzlich nur über eine Folgerechnung wieder gut geschrieben. Der Agent am Telefon hätte also gleich sagen müssen: tut mir Leid aber erstmal muss alles gezahlt werden. Dafür zahlen sie ab Rechnung xyz erstmal nichts mehr bis das Guthaben aufgebraucht ist.

Das wäre wohl die einfachste Lösung ohne Notwendigkeit eines manuellen eingreifens gewesen.

Keine Ahnung warum das immer noch unklar ist: Des September Rechnung wäre 29,99 EUR hoch gewesen.

Sie hatte aber auch noch die Erstattung für die Hardware Belastung drauf also - 83,99.

Die bisherigen Postings implizieren bei mir folgende Ansicht des betroffenen Kunden:

Die 29,99 EUR der September Rechnung hätte der Kunde gerne überwiesen.

Das Guthaben iHv. 83,99 EUR auf der September Rechnung hätte komplett mit den alten offenen Forderungen verrechnet werden sollen.

Wie soll das gehen? Man hätte also eine Rechnung gedruckt mit eigentlich knapp 54 EUR Guthaben aber am Ende hätte man rauf geschrieben bitte überweisen sie 29,99 EUR.

Klappt halt nicht da die Rechnung selbst das vorhandene Kundenkonto nicht sehen kann.

Ich habe mal gehört/gelesen das eine sofortige Gutschrift dieser Routerbelastungen ausgeschlossen ist.

Also können wir noch weitere 12 Seiten Text hier verfassen...sie ändern nichts an der Tatsache. ☹️

Benutzerebene 1
Hallo!

Zitat

"Wenn etwas auf einer Rechnung belastet wurde muss es auch buchhalterisch korrekt dort wieder ausgeglichen werden."

Zitatende

Ja...natürlich....mit einer Gutschrift ("Sofortgutschrift"....neuste Information) oder sobald etwas bezahlt wurden, Rückvergütung bzw. wenn weitere Zahlungen vorauszusehen sind Verrechnung des Guthabens....

Was nun bei Ihnen die einfachste Lösung gewesen wäre, interessiert mich noch nicht einmal peripher. Ihr Rechnungswesen ist unter aller Würde und Ihre Agenten.... wissen anscheinend nicht was sie tun....bzw. zu tun haben.....

Sehen Sie und da habe gerade eben ....wiedereinmal...eine andere Auskunft erhalten...wie ich schon sagte...bei Ihnen weiß der eine nicht, was der andere tut....vielleicht sollten Sie Ihre "Agenten" einheitlich schulen

Nun bleibt die Frage, wenn der Fehler eindeutig bei Ihnen und Ihren Agenten liegt, wie wollen Sie denn diese unberechtigte Sperrung begründen.....und selbst nachdem das Problem bei mehreren Ihrer sogenannten Kundendienstler/innen vorgetragen und reklamiert wurde?

Besonders niedlich ist ja "....tut mir Leid aber erstmal muss alles gezahlt werden."

Einmal davon abgesehen, dass ich Ihnen mit dem Leidtun nicht so recht abnehmen kann...ist es doch absoluter Blödsinn. Wenn eindeutig feststeht, dass die Fakturierung falsch bzw. fehlerhaft ist....sind im Geschäftsleben eben mehrere Möglichkeiten offen....nehmen wir einmal den Fall an, dass Sie sich in Ihrer Rechnung um ein paar Stellen vor dem Komma vertan hätten....als nicht 83,99 sondern 839,90 oder 8399,--, so tut es Ihnen Leid, wenn der Kunde eventuell einen Kredit aufnehmen muss, damit er Ihre falschen Rechnungen zunächst bezahlen kann....zwar etwas überspitzt, aber so kann man den Sinngehalt  Ihrer Äußerungen ein wenig besser einschätzen....

Es ist mir natürlich klar, warum Sie es immer noch nicht begriffen haben...

"

Keine Ahnung warum das immer noch unklar ist: Des September Rechnung wäre 29,99 EUR hoch gewesen.

Sie hatte aber auch noch die Erstattung für die Hardware Belastung drauf also - 83,99. "

Mit Ihren seltsamen Buchführungstricks, habe ich ja überhaupt keine Septemberrechnung über 29,99 erhalten, die Grundgebühr wurde ja in den Juli verlegt.....selbst Ihre Mahnabteilung wollte von mit die Grundgebühr für den Monat Juli....und nicht den Rest von den 83,99 und nicht die 29,99 Septembergebühr, die nach solchen Spielchen ja vollständig aus der Kontoführung verschwunden ist.....wo haben Sie in ihrer  "buchhalterisch korrekten" Kontoführung nun die Septemberrechnung gelassen und warum werde ich nicht für die nichtbezahlte  Septembergebühr abgemahnt, sondern für die überfällige Juligebühr??? die in Wahrheit ein Anteil einer Rückvergütung ist und somit gar keine Fälligkeit auslösen sollte.

Wie soll ich nun dieses ganze Theater mit Ihrer "korrekten" Buchführung verbuchen....im Juni für den Juli 29,99, im Juli 29,99 für den August ....Ende August bzw. September ......keine Rechnung/keine Beleg ...keine Zahlung....

Die 83,99  waren nur eine "durchlaufender Posten".....die nie eine Fälligkeit auslösen durften oder sollten...

Jetzt kommt natürlich von Ihnen der krönende Abschluss, als Beweis, dass Ihre Kenntnisse im Rechnungswesen gering oder gar nicht vorhanden sind...

"Wie soll das gehen? Man hätte also eine Rechnung gedruckt mit eigentlich knapp 54 EUR Guthaben aber am Ende hätte man rauf geschrieben bitte überweisen sie 29,99 EUR.

Klappt halt nicht da die Rechnung selbst das vorhandene Kundenkonto nicht sehen kann."

Hätten Sie die 12 Seiten gelesen und auch nur ansatzweise verstanden, so wären solche Äußerungen - mehr eine geistiges Armutszeugnis... gar nicht notwendig gewesen.

Wie eine korrekte Kontoführung auszusehen hat, hatte ich ja schon weiter oben kurz aufgezeigt.....

10.09.    29,99                                M...xxx Rechnung

10.09                         + 54,--          Gutschrift

10,09                         + 29,99         Gutschrift

28.08                            29,99         Überweisung der Septemberrechnung

(wobei die beiden Gutschriften sinnvollerweise zu 83,99 zusammenzufassen sind, wie man es auch im Juli hätte tun sollen....)

Man nehme einfach ein Rechnungsformular ....und schreibe anstatt der -54...nun -83,99 und auf der Rückseite ..1x Guthabenbuchung für zurückgesendete DSL-Leihgerät                -70,57

Summe  -70,58     MwSt   -13,41      Rechnungsbetrag  - 83,99

Für eine Gerät, dass fast vor einem halben Jahr bei Ihnen eingegangen ist, wäre natürlich ein viel früherer Termin wünschenswert gewesen...

Und da es für Sie so große Probleme aufwirft...

nehme man einfach noch ein Formular...falls man damit Probleme hat...kann man ja den mit der Augustgrundgebühr nehmen.... und sinngemäß eine Rechnung für den September erstellen....wie gehabt...alles Ende August ...

Es wird zwar nichts an der Tatsache ändern, dass Sie überhaupt keine Ahnung von Buchführung haben...es kommt dabei nicht nur darauf an, das Soll und Haben die gleiche Summe ergeben, sondern das die Buchungen vollständig erfasst und für jede Buchung ein Beleg vorhanden ist...

Irgendeiner hat ja schon Soll und Haben in der Summe verglichen.... und per Saldo erkannt, dass die beiden Seiten differieren....jedoch hat er nicht auf die Vollständigkeit geachtet....da die Buchungen nicht alle Vorgänge erfasst haben, kann nie die korrekte Summe, selbst nach einem Ausgleich ...beide Seiten gleiche Summe..herauskommen.

Die Summengleichheit von Soll und Haben sagt nichts über die korrekt Buchführung aus....rechnen Sie einfach einmal nach.....

Wenn Sie es immer noch nicht verstehen, dass nicht nur 29,99 auf jeder Seite unterschlagen werden...nämlich der September, aber dafür im Juli wieder (rein rechnerisch) und eine fällige Rechnung (Teilbetrag 29,99) für den Juli auslöst, wieder auftaucht....sonst hätte Ihre Mahnabteilung nicht 29,99 für den Juli abgemahnt, sondern lediglich für den September.....qed  Juli - September-Tausch....

Im Juli wäre bei ordentlicher Gutschrift das Konto ausgeglichen gewesen, lediglich der Betrag von 29,99, da er buchungstechnisch korrekt getarnt wurde, hätte eine Fälligkeit auslösen können....aber da sind wir wieder bei einer ordentlichen Rechnung und einer korrekten Gutschrift.....aber da Sie nur die Verrechnung von Guthaben kennen.....kann es nichts werden...

mfg

Benutzerebene 1
...ach auch wenn es Sie nicht interessiert...und der Verbraucherschutz wahrscheinlich auch nicht darauf anspringen wird...

habe ich den Verbraucherschutz auf Ihre Buchführungstricks hingewiesen und wie man als Verbraucher, der sich fehlerlos verhält, trotzdem mit solchen Tricks getäuscht wird.....

Benutzerebene 1
...einen muss ich einfach noch anhängen...

Mein Fehler war bisher, dass ich angenommen habe, hier ein gewisses Verständnis für Buch- und Kontoführung bzw. Bilanzwesen, vorzufinden. Aber weit gefehlt, das hier vorhandene Niveau reicht vielleicht gerade einmal aus, um mit Bauklötzchen zu spielen.

Deshalb noch ein kleines Beispiel, das das hier vorherrschende Niveau berücksichtigt....

Dazu wird eine zweiarmige Waage und zwei Sätze grüner Bauklötze, die mit den Monaten Mai bis Oktober beschriftet sind. Nun packt o2-A den Klotz mit Mai auf seine Seite der Waage...und Kx zieht mit seinem Klotz mit der Aufschrift Mai auf seiner Waagschale nach....das geht so weiter, bis alle sechs Bauklötze auf der jeweiligen Seite liegen.... also 6  x  29,90 (jeder einzelne grüne Bauklotz steht für diesen Betrag...)

Jeder sieht sofort, dass die Waage einen Gleichstand anzeigt...alle Monate sind erfasst und die Summe  ist auf beiden Seiten gleich.

Bei einem anderen Durchgang wird es o2-A (...wie Arglist) langweilig und er packt zu dem Juli-Klotz noch einen roten gleichschweren, sowie einen schwarzen fast doppelt so schweren auf seiner Seite hinzu. Kx reklamiert umgehen diesen unberechtigten Zug. o2-Arglist antwortet, dass der rote und schwarze Klotz ausgeglichen wird und zieht mit seinem Auguststein nach....Kx legt seine Auguststein auf seine Seite und weist daraufhin, dass die Waage immer noch nicht Gleichstand anzeigt. So legt o2_Arglist einen schwarzen auf Kx´s Seite und auf seine Seite schon einmal den Klotz für Oktober und sagt zu Kx er solle nun ausgleichen. Kx legt nun seinen grünen Oktoberstein in seine Waagschale....und sagt es sei immer noch nicht Gleichstand erreicht.....nun sagt o2-Arglist zu Kx, er solle den September nachlegen, so wäre wieder alles ausgeglichen......Kx legt nach und die Waage zeigt Gleichstand..... Die Reklamation,von Kx darüber, dass der Septemberstein von o2-Arlgliist nicht auf der Waage liegt und dass sein Septemberstein den roten gleichschweren Stein ausgleichen musste, interessiert o2-Arglist nicht, der in seiner Hand den Septemberstein versteckt......

Nun für buchungstechnisch versierte Fachleute, die auf Kindergartenniveau stehen geblieben sind, zählen wir einmal die Steine in den Waagschalen.....

o2-Arglist .....5 x grüne   1x rot  und einmal schwarz

dem stehen auf Kx Seite

Kx       ......    6 x grüne    ......     und einmal schwarz

Die Frage, warum denn auf der o2 Seite nicht der Septemberstein auftaucht (der sich versteckt in der Hand von o2 befindet) wird geantwortet....er sei ja in dem schwarzen enthalten.....

Würde es sich tatsächlich um eine Bilanz handeln läge eine Täuschung und Bilanzbetrug vor.

Und jeder der nicht vollkommen verblödet ist, kann sofort sehen, dass der Septemberstein in dieser Variante des Spiels den roten Julistein auf der o2-Arglichst-Seite ausgleichen muss......und das Schlimmsten an diesem "Betrugsversuch" von o2_Arglist ist doch, er fällt auf seine unredliche Manipulation selbst herein und glaubt, der rote Stein wäre einem grünen gleichzusetzen ....

Nun bei der Summe herrscht wieder Gleichstand.....aber nur, wenn man den Septemberstein von o2-A in dessen Hand unberücksichtigt lässt.....nicht alle Monatssteine wurden gesetzt!!!!

Wenn das Spiel korrekt abgelaufen wäre, selbst mit der Manipulation (ein roter und schwarzer Stein zusätzlich), so müssten zum einen alle Monatssteine auf beiden Seiten gesetzt sein und ebenso zusätzlich auf beiden Seiten jeweils ein roter und ein schwarzer Stein....

Die Summe jeder Seite müsste nun  6 x grün (a 29,99), 1x rot (a 29,99) und 1 x schwarz (a 54) betragen.....und da die Kontoauszüge keinen solchen Stand ausweisen, ist die Kontoführung fehlerhaft. Der Kunde wird getäuscht und eigentlich ...nur blamabel ist, dass die o2-Fachleute auf ihre eigene Manipulation des Kontos hereinfallen und der Meinung sind und dass ein Teil einer Gutschrift eine Fälligkeit auslöst. Die Mahnung eines Teils der Gutschrift (29,99 ....im Spiel der rote Stein) zeugt doch nur davon, dass diejenigen die für die Kontoführung verantwortlich sind schnellstmöglich ersetzt werden müssen.

Ich hoffe nur die Verbraucherschützer erkennen diese Kontomanipulation und die dahinter stehende Täuschung...

mfg

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Bist Du ein Finanzbeamter oder wohnst Du in einer betreuten Wohngemeinschaft?

Langsam ist es mal gut.

Benutzerebene 1
Gelle Denner,

da staunst Du Bauklötzchen und versuchst gleichzeitig, mit äußerst intelligenten Fragen....leider nicht zum Sachverhalt...über das hier herrschende Kindergartenniveau hinauszukommen...aber weder noch.

Die sonst hier herumtobenden buchungstechnisch korrekt arbeitenden Fachleute sind wohl unterwegs, um zwölf grüne, zwei rote und zwei schwarze Bauklötze, sowie eine Wippe zu besorgen, um praktische Erfahrungen mit der ordnungsgemäßen Kontoführung zu erfahren.....

Bist Du denn dafür zuständig, um eine nun erst interessant werdende Diskussion, zu beenden?

Nur weil Du nicht in der Lage bist, selbst ein auf primitivste Art dargestelltes Problem zu erfassen, macht es doch jetzt erst richtig Spaß, aufzuzeigen, wie dünn doch das Wissen, bei den hier selbsternannten Fachleuten, gesät ist.

Auch bei Dir muss ich wahrscheinlich davon ausgehen, dass Du den versteckten Septemberklotz (in der Hand von o2-A ) auf der o2 Seite, nicht entdeckt hast.

mfg

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Ich habe ehrlich gesagt aufgehört zu suchen, als dir ein Mod gesagt hat, füdas es keinen gibt. Nur weil du zur aluhut Fraktion gehörst, bedeutet ja nicht, das ich mir deinen schmonses mehr durchlese.

Ich schätze immer nur grob, ob es mir zu viel zu lesen ist und das ist es bei 95% deiner Beiträge und poste dann anhand eines Stichwortes, das Ich überfliege.

Benutzerebene 1
Na Denner,

was hat denn der Mod zum Besten gegeben? Und hat er den Sachverhalt überhaupt verstanden? Wahrscheinlich nicht....lediglich der "Agent" von der Kündigungsabteilung...ob nun aufgrund seiner Tätigkeit, da schleien sicherlich zur Arbeitsplatzbeschreibung gehört oder ein gewisses Grundverständnis vorhanden war, ist nicht bekannt....er schaute sich das Problem an und sagte spontan..."hier liegt eindeutig ein Fehler vor....es hätte keine Verrechnung, sondern eine Sofortgutschrift stattfinden müssen....

Ganz einfach und sachlich....nicht wie so ein Murks...."es wurde in Rechnung gestellt, deshalb muss es auch buchungstechnisch korrekt verrechnet werden"....dabei wurde, was sogar o2_Stefan, andeutungsweise erkannt hat, überhaupt nicht auf die nicht stattgefundene Bezahlung des Anteils für das Leihgräte, geachtet....

Wie schon gesagt....Wissen ist hier dünn gesät....und jeder sachliche Beitrag kann das Niveau nur heben...

mfg

Benutzerebene 6
Auf jeden Fall ist es absolut Sinnlos anderen Kunden mit Texten jenseits von Gut und Böse zu antworten.

Wir können auch nur über alles mutmaßen da wir dein Kundenkonto nicht sehen können.

Benutzerebene 1
Hallo Muckilein,

warst nicht Du es, der den Satz geprägt hat...."es wurde in Rechnung gestellt, deshalb muss es auch buchungstechnisch korrekt verrechnet werden"  ...und nun "anderen Kunden". Wohin ist denn o2-Stefan abgetaucht....ein kurzer Schnellschuss...natürlich weitgehend falsch....und weg ist er.

Aber zum Sachverhalt...natürlich habe ich am Anfang die seltsame Kontoführung dargestellt....sonst hätte es wahrlich nicht allzu viel Sinn gehabt...denn es haben ja nicht alle Einblick...und ferner wird ja damit "geworben", wenn man sich nicht stundenlanges Gedudel......sie sollten mal die Musik für die Wartezeit am Telefon ändern... antun will und zusätzlich nur falsche, gar keine Antworten bekommt und trotzdem noch einmal nachhaken will, aus der Leitung geschmissen wird, sich in der Community zu melden, damit die Fachleute dort einem Antwort geben können. Selbst im Chat bekommt man keine korrekten Antworten und wird nach einiger Zeit aufgefordert, doch anzurufen, damit man es genau erklärt bekommen kann. Was soll das.....keiner `ne  Ahnung von Kontoführung .....und man soll sich nach stundenlanger Wartezeit, mit schlechter Musik, anhören, dass der Anteil einer zugesagten Gutschrift (29,99) noch für Juni fällig ist....ich habe bisher anscheinend nur "inkompetente Agenten" (mit einer Ausnahme) angetroffen....

Seltsamerweise ist die Leitung zur Kündigungsbestätigung (innerhalb von 10 Tagen noch einmal mündlich bestätigen lassen ....wozu eigentlich...ab Oktober ist es Vorschrift, Online-Verträge auch online kündigen zu können....wozu also eine weitere Hürde einbauen?) mit wenig Wartezeit zu erreichen!!?

Also für diejenigen, die nicht zurückblättern wollen....das Kontogeschehen....

10.09.2016

   +54,00Nein       Gutschrift
10.08.2016     -29,99Nein       RechnungM318 vom 24.07.2016
02.08.2016   +29,99 Nein       Überweisung
10.07.2016     -29,99Nein       RechnungM773 vom 23.06.2016
10.07.2016     -29,99Nein             RechnungM773 vom 23.06.2016 / Teilausgleich
10.07.2016     -54,00Nein       RechnungM773 vom 23.06.2016 / Teilausgleich
28.06.2016               +29,99Nein       Überweisung
13.06.2016    -29,99Nein       RechnungM055 vom 27.05.2016
08.06.2016+29,99Nein       Überweisung
Also hier noch einmal....wer sich nicht so recht damit auskennt....das Datum sollte klar sein...die zweite Spalte zeigt die Fälligkeit an....dritte Spalte - schräg nach unten- die Überweisung, um den fälligen Betrag (rechtzeitig) auszugleichen.....also die Junigrundgebühr wäre spätestens am 13.06.2016 fällige....wurde am 08.06.2016 bereits überwiesen....

Interessant sind nun die Fälligkeiten am 10.07.2016.....obwohl mir schon nach mehreren Anrufen am 25. und 27. und 28.6.2016 eine "Sofort"Gutschrift über die irrtümliche eines Leihgerätes (83,99) zugesagt worden ist und und lediglich die Grundgebühr überweisen sollte....Überweisung am 28.6...

Nun beginnen die Fehler bei o2, wie man sie, an dieser "miserablen" Kontoführung und Kommunikation der Agenten, hier ablesen kann.....anstatt den Betrag von 83,99 als Belastung und später als Gutschrift zu buchen, wurden ......aus mir unbekannten Gründen....selbst o2-Stefan hat nur herumgedruckst.. nun in zwei Teilbeträgen gebucht.

Die "Gutschrift" taucht dann - nah immerhin - am 10.9. auf ....aber siehe lediglich 54,-- Euro....beim genauen Hinsehen fällt auf....es handelt sich gar nicht um eine Gutschrift, sondern um die Verrechnung eines nicht vorhandenen Guthabens....der gravierende Fehler von o2.

Durch diesem buchungstechnischen Trick....nach meiner Lesart, nicht so nett ausgedrückt....verschwindet die Septemberrechnung (...in meinem Beispiel mit den Bauklötzchen...grüne Stein mit der Bezeichnung September, der in der Hand von o2-Arglist "hängenbleibt") und der Teilbetrag von 29,99, der eigentlich ebenfalls als Gutschrift in der Kontoführung auftauchen muss, wird als "Grundgebühr" für den Juli....obwohl rein buchungstechnisch lediglich ein Tausch mit der Septembergrundgebühr vorgenommen wurde (keine Gutschrift, sonder Verrechnung) und fällig zum 10.07.2016 eingefordert wird.....die Mahnung mit dem Fälligkeitsdatum liegt vor.....

Nun mahnt o2 einen Teilbetrag einer zugesagten Gutschrift ab und verrechnet ein fiktives Guthaben mit der Septemberrechnung und lässt sie so aus der Kontoführung verschwinden.....und falls Sie es immer noch nicht verstanden haben, besorgen Sie sich genügend Bauklötzen mit der richtigen Farbe, beschriften Sie sie richtig und eine zweiarmige Waage oder einfach eine Wippe und spielen Sie einfach einmal die hier gebuchten Vorgänge durch....praktische Kontoführung....und Sie werden sehen, nur wenn o2-Arglist den Stein für September nicht auf die Waage legt, kann ein Gleichstand erreicht werden.....die Zeile für Oktober spielt hierbei nicht die große Rolle...kann somit weggelassen werden...spielt man halt mit fünf grünen Steinen....

Eine Frage hätte dann zusätzlich zu meinen bisher unbeantworteten....Warum fühlen Sie sich bemüßigt hier verbindliche Antworten vorzutäuschen, wenn Sie lediglich Mutmaßungen anstellen?

(....hätten Sie nicht wenigstens vorher darauf hinweisen können.....mutmaßt o2-Stefan auch oder ist er ein selbsternannter Fachmann?)

mfg

Benutzerebene 6
ZITAT: "Seltsamerweise ist die Leitung zur Kündigungsbestätigung (innerhalb von 10 Tagen noch einmal mündlich bestätigen lassen ....wozu eigentlich...ab Oktober ist es Vorschrift, Online-Verträge auch online kündigen zu können....wozu also eine weitere Hürde einbauen?) mit wenig Wartezeit zu erreichen!!?"

Das Kündigen in Schriftform wurde geändert...man kann nun auch per Email/Fax ohne Unterschrift kündigen. Mit Online hat das gar nix zu tun und die Anbieter sind auch nicht verpflichtet eine Kündigung per Email anzubieten.

@ursprüngliches Thema

10.07.2016     -29,99Nein       RechnungM773 vom 23.06.2016
10.07.2016     -29,99Nein            RechnungM773 vom 23.06.2016 / Teilausgleich
10.07.2016     -54,00Nein       RechnungM773 vom 23.06.2016 / Teilausgleich


Mir erschließt sich diese Aufstellung nicht ganz:

Was wurde denn nun genau in der Juli Rechnung berechnet?

83,99 EUR Hardwarebelastung?

29,99 EUR Grundgebühr?

Gesamthöhe der Rechnung war also: 113,98 EUR

Am 02.08. dann Überweisung 29,99 EUR

Also 113,98 - 29,99 = 83,99 EUR Rest offen

Dann Rechnung 10.08. über 29,99 EUR (Keine Überweisung dafür ersichtlich)

Dann Rechnung 10.09. mit 54,00 EUR Guthaben für den Kunden. (29,99 EUR Grundgebühr - 83,99 EUR Guthaben =-54 EUR)

Wir kommen wieder zur Juli Rechnung:

Dort sind nun am 10.09. noch 83,99 EUR von offen.

83,99 - 54,00 = 29,99 EUR Rest offenen Forderung.

Nach der Aufstellung von weiter oben waren am 10.09. also von der Rechnung vom 10.07. noch 29,99 EUR offen und von der Rechnung vom 10.08. 29,99 EUR

insgesamt also: 59,98 EUR offen.

Stimmt das so?

Das die Verrechnung vielleicht anders laufen sollte aus Kundensicht spielt keine Rolle mehr da es bereits passiert ist auch die Sofort Gutschrift ist nicht mehr möglich da zu spät.

Einen buchhalterischen Fehler kann ich allerdings nicht erkennen. 😜

Benutzerebene 1
Na...Muckilein,

ja, ja E-Mail ist nicht online---lies mal ein paar Seiten ...Oktober online Kündigung ...google hilft bestimmt...

Online-Verträge ab Oktober auch online kündbar – Schriftliche Kündigungen mit Unterschrift fallen weg Celler Presse - w…

..aber als Fax eine 1805....und keine E-Mail-Adressen....wie soll man da eine eingescannte PDF versenden...

Und ich dachte schon o2 sei schon up to date.....na Muckilein, da hast Du aber eine Illusion zerstört.

Zitat

"Dann Rechnung 10.08. über 29,99 EUR (Keine Überweisung dafür ersichtlich)"

Zitatende

der 10.8. ist das Fälligkeitsdatum....Rechnung vom 24.7  Überweisung 2.8.... Bezahlung immer rechts schräg nach unten!!!!

Die Rechnung vom 24.8. mit einem Guthaben...Gutschrift....aber es wurde ein fiktives Guthaben (83,99 - Septembergrundgebühr) verrechnet!..

Zitat

"Dort sind nun am 10.09. noch 83,99 EUR von offen.

83,99 - 54,00 = 29,99 EUR Rest offenen Forderung"

Zitatende

Daran sind bisher ...bis auf den Agenten in der Kündigungsabteilung....alle gescheitert!.

Hier wurde ein vor langer Zeit zurückgesandtes Leihgerät mit 83,99 Euro belastet.....es erfolgte die Zusage einer Gutschrift über 83,99 ...ist leider nicht erfolgt, sondern am 24.8. wurde es mit der Septembergrundgebühr verrechnet....eindeutig ein Fehler in der Rechnungsabteilung von 02....

Der Rest ist keine offene Forderung aus dem Juli, da es ein Teil einer zugesagten Gutschrift ist. Und da Du so schön am Rumklamüsern bist, ist Dir sicherlich aufgefallen, dass es keine M.... vom 24.8 mit der Grundgebühr für den September gibt.....steckt im schwarzen Stein (54,--) mit drin.....so wurde die Fälligkeit, falls eine ordentliche Rechnung erfolgt wäre, von Anfang September auf Anfang Juli geschoben, einfach dadurch, dass eben keine Gutschrift, sondern eine Verrechnung mit einem nicht vorhandenen Guthaben, man einfach angenommen hat, dass der falsche Betrag (113,98) bezahlt worden wäre....wieder ein Fehler bei o2....da die Agentin, die mir eine Gutschrift über 83,99 zugesagt hat, dies nicht ordentlich weitergeleitet hat....

Zitat

"Stimmt das so?" ....

Zitatende

Nein!

Am 10.9. war lediglich noch die Septembergrundgebühr offen...da ich keine ordentliche Rechnung für den September erhalten habe....auf Nachfrage, wo denn die Septemberrechnung steckt...technische Probleme und sie kommt in den nächsten Tagen....nicht erhalten....und auch nicht gebucht...oder siehst Du irgendwo...Ende August irgendetwas mit M... und 29.99?!

Aber, da Du jetzt noch zwei Grundgebühren dabei herausbekommst ....ist das mit der Gutschrift, Verrechnung und dem Tausch der Grundgebühr von September in den Juli nicht verstanden worden.

Also noch einmal, ich schreib extra langsam, damit Du auch mitkommst...eine Verrechnung eines Guthabens macht nur Sinn, wenn auch ein Guthaben vorhanden ist.! Sollte jedem klar sein. Ferner, wenn man mit einer Gutschrift begonnen hat und auch zugesagt bekommen hat...oder wird das nun abgestrittenen??.., so muss man bei einem Verfahren bleiben...die Vermischung bringt nur so ein Chaos, wie es hier nun vorliegt....das ein Teil einer Gutschrift als monatliche Grundgebühr aufgefasst wird.

Wenn wir schon so schön dabei sind...Warum wurde die irrtümliche Belastung für das zurückgesandte Leihgerät überhaupt erhoben und dann noch in zwei Teilbeträge geteilt???

Zitat

"...Einen buchhalterischen Fehler kann ich allerdings nicht erkennen."

Zitatende

Hast Du überhaupt schon einmal mit dem Rechnungswesen, zu tun gehabt? Dann sollten die einfachsten Grundregeln ja kein Problem sein!?

Eine einfache Überlegung zeigt sofort, dass hier sehrwohl buchungstechnisch getrickst wurde...

Der nun betrachtete Zeitraum umfasst die Monate Juni - September, also vier Grundgebühren zu je 29,99 und einmal 83,99 (hier aus irgendeinem Grund in 29,99 und 54,-- geteilt). Nun ist es sehr einfach die Buchungen auf ihre Vollständigkeit hin, zu überprüfen...es müssen die Rechnungen für vier Monate mit der Grundgebühr und die Belastung und Gutschrift mit 83,99 auf beiden Seiten vorhanden sein....mithin die Summe 203,95 auf jeder Seite...

Man kommt weder auf die Summe von 203,95 noch hat mit vier Rechnungen mit der monatlichen Grundgebühr von 29,99...

Die Septemberrechnung wird in der Verrechnung ...die eigentlich eine Gutschrift ....sein sollte versteckt man in eine Gutschrift von 54,--....nun könnte man salopp sagen, es fehlt eh eine Rechnung der Grundgebühr für September....dafür nehmen wir einen Anteil von 83,99 ....es kommt eh auf eine fehlende Grundgebühr heraus...nur weil die monatlichen Rechnung nicht sauber von der zugesagten Gutschrift getrennt wurde...und der Kontoumsatz stimmt nicht mit der tatsächlichen Summe überein ....und was besonders ärgerlich ist, es wird ein fälliger Teilbetrag vom September in den Juli transferiert und mit dieser Fälligkeit gemahnt....obwohl wenn eine ordentliche Rechnungslegung im August für September erfolgt wäre und nicht bis zum 10.9. bezahlt worden wäre, so hätte man eben lediglich einen Zahlungsverzug zum 10.9 und nicht zum 10.7. ...damit wären wir wieder bei der Ausgangsfrage ....Warum sollte der Septembergrundbetrag schon im Juli fällig sein?

Denn in dieser Aufstellung fehlt lediglich die Rechnung und Überweisung zum September!!!

Wer´s immer noch nicht verstanden hat, dem ist auch nicht zu helfen...und ein mehrmaliges Fehlverhalten von den Agenten bei o2 einem Kunden anzulasten, ist....

mfg

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
https://

Benutzerebene 6
Wie kann man nur soviel Zeit haben solche Texte zu verfassen und auch auf einfachste Sachverhalte/Hinweise mit so einer Ignoranz zu reagieren?

Auf deiner August



Rechnung ist das



komplette Guthaben



iHv. 83,99 EUR



vorhanden.



Damit wurde aber



auch die normale



Grundgebühr auf



der August Rechnung



schon bezahlt und



deshalb sind nur



54,00 EUR übrig



geblieben.



Kannst du dir evtl. vorstellen in diesem Fall selbst falsch zu liegen da zB. JEDER hier anderer Meinung ist?

*schreiend weglauf*

@wgba

Bitte geh doch mal zur Verbraucherzentrale - vielleicht können die dir "helfen".

Benutzerebene 1
Na Muckilein,

wenn Du hier rumschreist, kannst Du Deine Unwissenheit über einige Grundregeln des Rechnungswesens auch nicht überbrücken....wer schreit hat meistens unrecht und ist interlektuell nicht in der Lage einfach Sachverhalten zu erkennen.....und dann sollen doch "Jeder"....die Frage beantworten....wie ich schon sagte...ist das Wissen hier dünn gesät...und Du bist anscheinend lediglich ein User in diesem Forum, der sich ein wenig aufspielen muss...wo sind denn die Fachleute von o2....nun muss man feststellen, dass das mit der Intelligunz ähnlich bestellt ist...

Zum einen hatte ich zum August überhaupt kein Guthaben auf dem Konto, wie Du hoffentlich unschwer aus der Kontoübersicht entnehmen kannst...oder reich Deine buchungstechnisches Wissen selbst darfür nicht aus?

Denn durch die Belastung mit der Leihgebühr war ein Minus von 89,99 ....sollte man doch deutlich sehen, wenn man nicht Fremddenken lässt.

Also für Anfänger, die meinen, von Kontoführung schon einmal etwas gehört zu haben.....ein eherner Grundsatz ordentlicher Kontoführung ist, dass die ältesten  (fälligen) Forderungen durch Gutschriften bzw. "Guthaben" zuerst getilgt werden müssen....

Selbst der Dümmste kann doch sofort aus der Aufstellung entnehmen, dass die vollständige Leigebühr von 83,99 Euro ....laut Kontostand zum 24.8.2016 offen standen und "fällig" waren. Soweit solltest Du ( und "JEDER") mir noch folgen können.

Die Frage ist doch nun, warum wurde von der o2-Rechnungsabteilung ein noch nicht fälliger Grundgebührenbetrag für September (fällig am 10.9....wenn eine  ordentliche Rechnung erstellt worden wäre) von dem "Guthaben" abgezogen, obwohl doch laut Konto eine gleichgroßer Betrag vom 10.7. längst fällig war?

Das "Guthaben" hätte, wenn man es unbedingt in dieser seltsamen Form "verrechnen" muss, zunächst mit den fälligen Beträgen (29,99 und 54,--) verrechnet werden müssen (..ein Konto ist immer zuerst von unten aufzufüllen...ein schwerwiegender Fehler in der Kontoführung)....so wäre eine Kontoausgleich erreicht. Jedoch einfach einen noch nicht fälligen Betrag davon abzuziehen und nicht nur gegen gute Kontoführung, sondern auch gegen jegliche Intelligenz, zu verstoßen, grenzt schon an Kundentäuschung und das alles nur um einen "länger fälligen" Betrag (29,99 vom 10.7.) mahnen zu können....und eine getürkte Berechtigung für eine Sperrung zu haben.

Selbstverständlich könnte ich mir vorstellen, einmal nicht Recht zu haben. Jedoch nicht in einer solchen einfachen, offensichtlichen Angelegenheit....einfache Buchung- und Kontoführungsregeln...solche Fehler würde noch nicht einmal ein Auzubildender/eine Auszubildende bzw. ein Student/eine Studentin am ersten Tag bgehen....

Na, Mukilein...Ignoranz ist nicht nur ein Vorrecht von Dummen....mein Recht, irgendeinen Schwachsinn, gepaart mit Unwissenheit zu ignorieren, lasse ich mir doch nicht von jemanden, der nicht die geringste Ahnung vom Rechnungswesen hat, ...woher weiß Du den jetzt wie die August "Rechnung"...das Verrechnen eines Guthabens mit einem noch nicht fääligen Betrag....um dann gleich einen weiter zurückligenden Betrag, der zu der "Gutschrift" gehört mahnen zu können....so ewas kann man ja schon unlauter nennen....bist wohl doch keine "einfacher User", sondern einer von den Verursachern dieser Kundertäuschung...., auch durch noch so lautes Herumschreien, nicht nehmen.

Och die Texte sind schnell dahin geschrieben....wenn man von der Materie etwas Ahnung hat. Nur wenn der/ die Adressat/en über keine oder nur geringe Kenntnisse dieses Sachverhalts haben....erscheinen sei rech sperrig.

Danke vfür den Hinweis mit dem Verbraucherschutz...wurde schon vor einiger Zeit über die unredliche Kontoführung und die Verbbrauchertäuschung informiert.....

...ach...auch beim Schreien, sollte man auf den Sachverhalt achten....die 54,-- haben einen Anteil von der zu Unrecht erhobenen Belastung aus dem Juni "gutgeschrieben". Korrekt wäre es gewesen, nicht den Septemberbetrag (noch gar nicht fällig gewesen)  davon abzuziehen, sondern den Rest von der Juni-Rechnung.....aaber ein solch einfacher Sachverhalt, ist natürlich zu hoch für Dich.....was zurerst belastet wird, wird auch zuerst getilgt....Grundsatz einer redlichen Kontoführung....warum sonst sollten man sonst die Mahngebühren und Verzugszinsen so bereitwillig streichen, wenn man den eigenen Fehler nicht bemerkt hätte?

mfg

Benutzerebene 6
Du verstehst es nicht oder? Es ist nicht zu hoch für mich sondern für dich. Ich habe mit dem ganzen Sachverhalt kein Problem sondern du. Warum kannst du einfachste buchhalterische Vorgänge nicht verstehen?

Grundsatz einer redlichen Kontoführung...das Guthaben(ja das war auf deiner Augustrechnung) wurde nun mal auf der Rechnung direkt abgebildet und wird damit automatisch mit Forderungen darauf verrechnet.

Natürlich wäre es schön wenn immer die älteste Forderung verrechnet wird...das geht bei Rechnungsguthaben aber schlecht. Ändern kann man es sowieso nicht mehr. Warum schreibe ich eigentlich noch? Will ich vielleicht auch so schöne lange Texte verfassen? Na Hauptsache ich wiederhole mich nicht wieder.😀

Drehen wir den Spieß doch mal um.

Stell dir vor auf der Juli Rechnung wäre ein Guthaben drauf gewesen von sagen wir 200 EUR weil der Anschluss über x Monate gestört war oder sowas. Zusätzlich zu dem Guthaben wäre die normale Grundgebühr und die HW Belastung drauf gewesen. Du hättest diese 200 EUR also nie ausgezahlt bekommen. Sondern 200 - 29,99 -83,99. Hättest du dann genauso einen Aufriss veranstaltet wie hier? Mitunter habe ich nicht geschrien sondern nur groß geschrieben...

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Lass gut sein, er ist Inselbegabt.... jedes Wort führt nur zu einem neuen Schreibausbruch...

Benutzerebene 1
Na Mensch Hänschenklein,

erst schreiend davonlaufen und dann wieder auftauchen....ohne auch nur den Sachverhalt nachzuschlagen.....und der kleine Wadenbeißer ist auch wieder, mit seien "bissigen Kommentaren", dabei.

...also für besonders Schwergängige.....insbesondere die geistigen Leuchten bei o2....,die den gesamten Vorgang nicht verstanden haben.....

O2 liefert irrtümlich ein zweites Kabelmodem....erhebt nochmals eine Einrichtungsgebühr....wird daraufhingewiesen, dass das Gerät sofort zurückgeschickt wurde und eine zweite Einrichtungsgebühr nicht notwendig ist....wird auf dem Konto direkt gutgeschrieben.....dann wird trotz der Reklamation das Leihgerät belastet... nochmals daraufhingewiesen, dass das Gerät schon längst eingegangen sein muss.....abermals wird eine Gutschrift zugesagt...

Doch diesmal ...oh Wunder....wird es mit einem nichtvorhandenen Guthaben verrechnet! Manche Kräcker sagen dazu... es wurde "direkt auf der Rechnung abgebildet"....und wird nicht mit den fälligen....sonder automatisch mit Forderungen verrechnet! (Man bildet somit nicht nur auf dem Konto etwas direkt ab, sondern auch auf Rechnungen...).

Zitat

"Natürlich wäre es schön wenn immer die älteste Forderung verrechnet wird...das geht bei Rechnungsguthaben aber schlecht."

Zitatende

Was unterscheidet denn ein "Rechnungsguthaben" von einem Kontoguthaben?

Hat es denn hier niemanden, der wenigstens den Unterschied zwischen einer Rechnung und einem Konto bzw. einer ordentlichen Kontoführung kennt.......selbst der "schnellschießende" o2_Stefan  schien mir etwas kompetenter...was ja auch nicht allzu schwer ist.

Zum einen gab es gar kein Guthaben und schon gar nicht auf einer "Rechnung", das es zu verrechnen galt und zum zweiten, wenn es Monate zuvor möglich war, eine Gutschrift einfach in das Konto zu schreiben, warum wird im zweiten Fall (wie zugesagt wurde)....hier bei der Belastung für ein Leihgerät, ein so blödsinniger Weg gewählt.....ach für alle die meinen einmal etwas von einer Kontoführung gehört zu haben, nicht die älteste Forderung auszugleichen, ist nicht nur "unschön", sondern falsch...und darf schon gar nicht zu Lasten des Kunden gehen.

Zitat

"Drehen wir den Spieß doch mal um."

Zitatende

Es bedarf gar nicht der Umkehrung irgendwelcher Spieße....ein besseres Beispiel ist ein Guthaben, das man erhält, wenn man sich von solchen Firmen als Neukunde einfangen lässt......somit war es gang und gäbe, dass die ersten Monate solch Rechnung mit Minus von den Gesamtbetrag eingegangen sind.... und unsere Buchführung, darauf nicht mit der Zahlung irgendwelcher Teilbeträge reagiert hat.

Weil....und nun kommt die ganz große Neuigkeit für euch "Experten"....eben ein Guthaben tatsächlich vorhanden war....zwar nicht aufgrund einer zu hohen Überweisung, sondern da es wie die Einrichtungsgebühr direkt auf das Konto bebucht wurde....übrigens eine Buchung ohne Belege....nicht statthaft!

Es hätte, parallel zu dieser Buchung, eine "schriftliche Gutschrift" dem Kunden, der per Post in schriftlicher Form mit Rechnungen versorgt wird, zugeschickt werden müssen. Eben eine ordentliche Buchführung und nicht das, was sie dort veranstalten und Kontoführung und Rechnungsstellung wird nicht sauber getrennt.

Und genau dieser Mischmasch, was weder als redliche Kontoführung, noch als ordentliche Buchfürhung bezeichnet werden kann, hat dazu geführt, dass durch diese Tricksereien der Kunde getäuscht wird und die Spetembergrundgebühr praktisch im Juli, als fälliger Betrag auftaucht....allein deshalb wurde wahrscheinlich auch der Betrag von 83,99 in 29,99 und 54 aufgeteilt, um eine/diese Manipulation und Täuschung zu tarnen......

Zitat

"Hättest du dann genauso einen Aufriss veranstaltet wie hier?"

Zitatende

Selbstverständlich, wenn nicht ordnungsgemäß eine Gutschrift...ein Beleg....per Post....eingegangen wäre. Der Kunde hat ein Recht auf eine ordentliche Rechnung, zumal, wenn er Belege für seine Buchführung benötigt....ach übrigens ....auch auf diese Gutschrift (schriftlich per Post) für die Entlastung der irrtümlich belastenten zweiten Einrichtungsgebühr..... warte ich Heute noch....die Bezeichnung ..."miserable Organisation" ist noch geschmeichelt.

Aber eins muss man "ihrer" Firma lassen.....die kreative Buchführung ist sehr einfall- und variantenreich....man wird doch immer wieder überrascht, auf welchen Blödsinn man noch im Rechnungswesen kommen kann....

und als "Aufriss" würde ich den Vorgang  einer Kundentäuschung durch eine fehlerhafte Kontoführung und fehlende Rechnungen/Gutschriften nicht bezeichnen.

Zitat

"Mitunter habe ich nicht geschrien sondern nur groß geschrieben..."

Zitatende

Wenigstens auf diesem Gebiet sollte man ein wenig Sachverstand entwickelt haben, wenn man sich häufiger in Foren herumdrückt und versucht bei Themen mitzureden, obwohl nicht der Schimmer einer Idee einer Ahnung vorhaben ist.

Netiquette – Wikipedia

Zitat

Das andauernde Schreiben in GROSSBUCHSTABEN oder andauernde Fettschrift gilt nicht nur als unschön, sondern wird in der Regel als aggressives Schreien interpretiert und sollte daher unterbleiben. Zudem gilt es als aufdringlich und unhöflich, mehrere Satzzeichen hintereinanderzureihen."

Zitatende

.(..nun ja, ein kleines Revanchefoul sei gestattet...)

Somit bliebe nur noch ein Hinweis....eventuell auch nochmals auf die Zusendung der fehlenden Gutschriften/Rechnungen...endlich jemanden die Konten führen zu lassen, der auch etwas Ahnung davon hat. oder wenigstens, der den Unterschied zwischen Konto und Rechnung kennt.

Und ferner nicht ständig die Kontoführung mit der Fakturierung durcheinander zu bringen....nicht nur der 'Unterschied zwischen Gutschrift und Verrechnung eines Guthabens ist wichtig, sondern auch dieser.

mfg

Benutzerebene 1
,,,,noch eine kleine Ergänzung zu dem kruden Beispiel mit dem Guthaben.

Dann stellen wir uns einmal ganz dumm, und fragen, wie kann nun ein zu verrechnendes Guthaben entstehen?

Wenn dem Kunden von o2 ein Guthaben zugesprochen wirde...Startguthaben, Guthaben für den gestörten Anschluss...usw. und weiterhin, wenn zuviel überwiesen wurde.

Hierbei handelt es sich um ein Guthaben, das o.W. mit einer folgenden Rechnung (berechtigtenForderung) verrechnet und somit ausgeglichen werden kann. Hätte der Kunde nun, bevor das gesamte Guthaben verrechnet wäre, den vereinbarten Kündigungstermin erreicht und es ständen keine weiteren Forderungen zur Verrechnung offen, so wäre selbstverständlich ein solches etwaiges Guthaben zu überweisen/auszuzahlen.

Aber im vorliegenden Sachverhalt gab es nie ein solches Guthaben (weder zuviel überwiesen, noch wurde ein Guthaben zugesprochen.....es wurde lediglich unberechtigt eine zu hohe Forderung gestellt, die keine Überweisung nach sich gezogen hat...) Deshalb ist das Beispiel gar nicht passend gewählt und wenn ein Anschluss über Monate gestört ist....so gibt es nur eine Reaktion, die sofortige Kündigung.

Also Muckilein (...ich weis gar nicht, wie auf Hänschen...gekommen bin...) solltest Du Dir lieber überlegung, warum Du nicht in der Lage bist, ein zu verrechneendes Guthaben von einer erforderlichen Gutschrift zu unterscheiden.

Wie ich schon mehrmals angeführt habe....den Sachverhalt gar nicht erfasst, aber sich lautstark äußern.

Von Nichts ´ne Ahnung, aber davon eine große Menge.

mfg

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Danke für Deinen aufschlussreichen und gleichsam lehrreichen Beitrag.

Benutzerebene 6
@wgba

Ich liebe dich! 😀