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Fristlose Kündigung des DSL Vertrags aus Kulanzgründen

  • 24 September 2010
  • 4 Antworten
  • 580 Aufrufe

Ich habe am 23.08.2010 meinen DSL Anschluss fristlos gekündigt, weil o2 festgestellt hat, dass durch meinen Umzug die Bandbreite nicht mehr ausreicht.

 

Fristlose Kündigung heißt doch, dass die Kündigung ab dem Kündigungsdatum gilt, stimmts? o2 verlangt allerdings, dass ich noch bis zum 6.09.2010 bezahlen musste.

 

Ist das richtig`?

 

Vielen Dank für Eure Antwort

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Lösung von o2_Jan_alt 18 October 2010, 15:02

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4 Antworten

Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Hallo MonaHexe,

 

ich bin vor ca. 2 Jahren umgezogen. Ich war damals bei 1&1. Am neuen Wohnort war 1&1 nicht in der Lage, mir DSL überhaupt zur Verfügung zu stellen!

 

Leider mußte ich feststellen, daß man in der Regel auch dann weiterzahlen muß, wenn man überhaupt keine Leistungen erhält! 1&1 ist hier überhaupt nicht kulant, sondern frech, unfähig und unverschämt! Hoffe, daß O2 netter ist, denn fordern kannst Du nichts!

 

Unten habe ich noch ein Statement der Stiftung Warentest, die in ihrer Zeischrit "test 07/2010" im Artikel "Der Fluch der langen Laufzeit" nochmals gewarnt hat:

 

Inzwischen gibt es aber eine Entscheidung des Landgerichts München aus dem Jahr 2008, wonach kein Sonderkündigungsrecht gegeben ist (Aktenzeichen 12 O 19670/07). Ferner gibt es die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt/Main (Aktenzeichen 387 C 1085/07), die ein Sonderkündigungsrecht wie das Landgericht München verneint. Insbesondere wegen der landgerichtlichen Entscheidung ergibt sich aus unserer Sicht eine Tendenz der Rechtsprechung, ein Sonderkündigungsrecht abzulehnen.
 

 

Gruß

 

akapuma

 

Benutzerebene 6
Abzeichen
 

akapuma schrieb:
Hallo MonaHexe,

 

ich bin vor ca. 2 Jahren umgezogen. Ich war damals bei 1&1. Am neuen Wohnort war 1&1 nicht in der Lage, mir DSL überhaupt zur Verfügung zu stellen!

 

Leider mußte ich feststellen, daß man in der Regel auch dann weiterzahlen muß, wenn man überhaupt keine Leistungen erhält! 1&1 ist hier überhaupt nicht kulant, sondern frech, unfähig und unverschämt! Hoffe, daß O2 netter ist, denn fordern kannst Du nichts!

 

Unten habe ich noch ein Statement der Stiftung Warentest, die in ihrer Zeischrit "test 07/2010" im Artikel "Der Fluch der langen Laufzeit" nochmals gewarnt hat:

 

Inzwischen gibt es aber eine Entscheidung des Landgerichts München aus dem Jahr 2008, wonach kein Sonderkündigungsrecht gegeben ist (Aktenzeichen 12 O 19670/07). Ferner gibt es die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt/Main (Aktenzeichen 387 C 1085/07), die ein Sonderkündigungsrecht wie das Landgericht München verneint. Insbesondere wegen der landgerichtlichen Entscheidung ergibt sich aus unserer Sicht eine Tendenz der Rechtsprechung, ein Sonderkündigungsrecht abzulehnen.
 

 

Gruß

 

akapuma

 

In deinem Fall hätte ich 1&1 eine Frist gesetzt, bis wann in der neuen Wohnung der Anschluss zu funktionieren hat und wenn sie´s nicht hinbekämen, außerordentlich kündigen wegen nichterfüllung des Vertrags. Selbst wenn 1&1 auf der bestehenden fortführung des Vertrags an der alten Adresse bestehen könnte, müsste man nicht mehr den vollen Betrag zahlen, da in der monatlichen Grundgebühr auch die TAL-Miete an die Telekom in Höhe von ca 11 Euro enthalten ist und diese mit dem Umzug definitiv wegfällt und 1&1 demnach auch keinen Erstattungsanspruch dafür hätte, da 1&1 auch kein Geld für eine nicht mehr benötigte TAL bezahlt.

 

 

gruß, zündi

Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Hallo zündi,

 

vor 2 Jahren haben die Gerichte auch noch etwas kundenfreundlicher entschieden. Das Problem ist, daß mit 1&1 eine Kommunikation nicht möglich ist. Man hat nur Standardbriefe, die aber überhaupt nicht passen. Individuelle Antworten sind nicht vorgesehen, und das Personal ist dazu auch nicht in der Lage. Die Kommunikation lief auf Kindergartenniveau:

 

1&1: schickt mir eMail mit PDF-Datei als Anlage

ich: schicke eMail, ebenfalls mit PDF als Anlage

1&1: wir können keine PDF-Dateien lesen

 

oder so

 

1&1: Betreff: Ihre Kündigung wegen Umzugs

ich: ich habe nicht wegen Umzugs gekündigt, sondern weil Sie Ihren Vertrag nicht erfüllen

1&1: eine Kündigung wegen Umzugs ist leider nicht möglich

 

Den größten Schaden den ich hatte war, daß ich zur Telekom gehen musste. Was 1&1 über viele Wochen nicht hinbekommen hatte, schaffte die Telekom in wenigen Tagen: den vorhandenen Anschluß freizuschalten. Das rechne ich der Telekom hoch an!

 

Aber: Bei der Telekom kostet die 1000er ADSL1 Leitung 2 Jahre lang 35€/Monat, ab dann 40€/Monat. Bei o2, wo ich demnächst Kunde bin, kostet's nur 21,50€, und schätzungsweise bekomme ich eine ADSL2+ 1500er Leitung.

 

Ich hatte den ganzen Schriftverkehr mal ausgedruckt und an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur geschickt. Es war fast 1kg Papier! Irgendwann ist man froh, wenn man mit dem ganzen Sch... nichts mehr zu tun hat. Eins bleibt aber: mein Schwur, nie wieder 1&1-Kunde zu werden!

 

Gruß

 

akapuma

 



Hallo!

 

Im Falles eines Umzugs bieten wir unseren Kunden eine Sonderkündigung an, falls wir die Bandbreite nicht mehr garantieren können. Dies bieten wir unseren Kunden aus Servicegründen an, wir sind aber nicht dazu verpflichtet.

 

Nach einer Sonderkündigung dauert es dann aus technischen Gründen einige Tage bis die Leitung abgeschaltet wird, daher die Verzögerung zwischen Kündigungsdatum und dem eigentlichen Vertragsende. Wir bei o2 haben dabei keinen Einfluss auf die endgültige Abschaltung der Leitung, hierfür sind wir selbst auf den Anbieter der sogenannten "letzten Meile" angewiesen.

 

Euer o2_Jan