1. Mobilfunkvertrag meinerseits gekündigt, schriftliche Kündigungsbestätigung. Nach Ende der Laufzeit plötzlich weiterhin Abbuchungen, Begründung von O2: Irgendwann nach der Kündigung wurde angeblich der der Tarif telefonisch noch einmal verändert, damit ist die Kündigung unwirksam, Vertrag läuft weiter, wenn er nicht noch mal gekündigt wird.
juristisch richtig ist: Selbst wenn der Tarif verändert wurde, ist es nicht automatisch ein Neuvertrag. Eine Kündigung wird dadurch weder unwirksam, noch verlängert sich dadurch automatisch die Laufzeit. Diesen Dingen müsste der Kunde AUSDRÜCKLICH zustimmen. Das kann O2 nicht beweisen, weil nichts schriftlich gemacht wird. Vor Gericht würde der Kunde immer recht bekommen. Warum verschickt O2 Verträge schriftlich, die der Kunde unterschrieben zurücksendet?
2. Vertragsveränderungen am Telefon: Ich habe am Telefon bei einem Vertrag ein Angebot auf Umwandlung in einen anderen Vertrag bekommen. Obwohl ich zunächst ausdrücklich gesagt habe, ich möchte zuerst ein schriftliches Angebot haben, wurde der Vertrag "gebucht", bereits bevor ich eine Willenserklärung abegegeben habe. Offensichtlich kommt es häufiger vor, dass Kunden Verträge gebucht werden, ohne, dass sie den Vertrag (mündlich) überhaupt abgeschlossen haben. Die Argumentation einer Mitarbeiterin der Hotline: "Sie können ja innerhalb 14 Tage widerrufen":
juristisch richtig ist: Ein Vertrag kommt immer durch eine beidseitige Willenserklärung zustande. Der Kunde muss AUSDRÜCKLICH sagen, dass er den Vertrag möchte. Eine reine Interessensbekundung ist keine Willenserklärung. Auch die Tatsache, dass O2 irgendwelche Willkommens-SMS verschickt macht solch einen Vertrag nicht rechtskräftig. Aber selbst wenn O2 behauptet, der Kunde hätte zugestimmt, könnte O2 dies niemals beweisen, weil es auch hier keine Unterschriften gibt und auch keine gerichtlich verwertbaren Telefonmitschnitte.
3. Selbst wenn ein Vertrag am Telefon (mit Sonderkonditionen) abgeschlossen wurde, habe ich die Erfahrung gemacht, dass man nichts schriftliches von O2 bekommt, auch nicht im Kunden center von mein o2. Nach meiner Auffassung ist so ein Vertrag jederzeit anfechtbar, selbst wenn man einräumen würde, dass man ihn abgeschlossen hat, weil die Konditionen nicht schriftlich bestätigt wurden und niergendwo einsehbar sind. Nach meiner Überzeugung gilt das Widerrufsrecht erst, wenn der Vertrag schriftlich bestätigt wurde.
4. Bucht man wegen einer strittigen Rechnung eine Lastschrift zurück, dann sperrt O2 innerhalb weniger Tage das Internet, erwartet aber trotzdem (selbst nach Einigung) dass man die Rechnungen voll begleicht. Nach meiner Auffassung darf eine Leistung bei einer strittigen Rechung entweder nicht gekürzt werden, oder man kann nicht den vollen Betrag berechnen.
Insgesamt arbeitet O2 in der rechtlichen Grauzone, nutzt die juristische Unwissenheit von Kunden aus. Kunden geben aus Angst vor Schufa (Schufaeinträge dürfen nur bei unstrittigen Forderungen gemacht weden), aus Angst vor Inkasso (auch hier gilt: seriöse Inkassounternehmen übernehmen keine strittigen Forderungen) zu schnell klein bei. Offensichtlich hat O2 damit finanziell Erfolg, sonst würde man nicht so verfahren. Meiner Meinung ist das Unternehmen aber unseriös.
Lösung von bs0
Zur Antwort springen