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Papierrechnung



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43 Antworten

Benutzerebene 7
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Das Abbuchungsdatum variiert automatisch monatlich durch Wochenende, Feiertage etc.

Sollte eigentlich kein Problem sein, weil das Datum ja auch der Rechnung steht.

 

Und natürlich kann für eine Papierrrechnung Geld verlangt werden.

Es muss eine kostenlose Rechnung bereit gestellt werden - und das erfüllt o2 durch die Online-Rechnung.

 

Und wenn du eine Leistung in Anspruch nehmen möchtest, warum solltest du sie nicht bezalen müssen?

Andere Provider bieten die Verlegung des Abrechnungszeitraumes teils gar nicht an.

Vielleicht sollte o2 es genauso handhaben; dann beschwert sich niemand mehr über die Kosten...

Hast wenigstens noch Bescheid bekommen. Ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt und konnte noch nicht mal Einspruch erheben 😠

Solche Geschäftsgebahren habe ich bis jetzt nur bei O2 kennen gelernt, sorry.

 

ein kleiner o2 Guru??? 😉

Benutzerebene 7
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Welche Geschäftsgebahren?

 

Einzugstermine variieren bei allen Anbietern.

Papierrechnung kosten bei den anderen Anbietern auch, wenn die Online-Rechnung angeboten wird.

Und welcher Anbieter verschiebt einfach so und auch noch kostenlos den Abrechnungszeitraum?

Benutzerebene 7
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jupp14 schrieb:
 

Die Antwort: Das kostet einmalig 10 Euro und monatlich 1,50 Euro. Eigentlich laut einem Gerichtsurteil nicht zulässig.

Eigentlich nach welchem Urteil gegen o2 nicht zulässig?

Ist nicht richtig, Telekom bucht immer ganz regelmäßig ab ohne Probleme.

Aber davon mal abgesehen, habe ich keinen Bock mich mit o2 Mitarbeitern oder auch Gurus!! genannt

auseinander zusetzten. ES reicht schon am Telefon!!

Es gibt ein Urteil vom BGH vom 16.07.09. Vielleicht mal informieren.

jupp14 schrieb:
Es gibt ein Urteil vom BGH vom 16.07.09. Vielleicht mal informieren.

Das?

 

Online-Rechnung bei Mobilfunkvertrag - BGH, Urteil vom 16.07.2009, Az.: III ZR 299/08

 

Die Klausel in AGB eines Mobilfunk-Anbieters, wonach der Kunde bei Auswahl eines sogenannten "Online-Tarifs" lediglich eine Online-Rechnung erhält, die im Internet-Portal des Anbieters bereit gestellt und vom Kunden abgerufen, aber auch heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, stellt keine unangemessene Benachteilugung dar und wird als zulässig erachtet.

Benutzerebene 3
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jupp14 schrieb:

Vielleicht mal informieren.
1:0 für uns. Klassisches Eigentor, würde ich sagen. 👍

Benutzerebene 7
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jupp14 schrieb:
Ist nicht richtig, Telekom bucht immer ganz regelmäßig ab ohne Probleme.

Das ist nicht möglich.

Samstage, Sonntage und Feiertage sind keine Bankarbeitstage und deswegen kann an diesen auch nicht abgebucht werden.

Entsprechend ist es schlichtweg unmöglich, jeden Monat am selben Tag abzubuchen.

Benutzerebene 7
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jupp14 schrieb:
Es gibt ein Urteil vom BGH vom 16.07.09. Vielleicht mal informieren.

Vielleicht mal lesen - dieses Urteil passt gar nicht zu deinem Fall.

 

Passende wäre vielleicht das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 09.01.2014 - 1 U 26/13. Wurde aber nicht gegen o2 erlassen und ist daher nicht rechtsverbindlich.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
jupp14 schrieb:
 

Aber davon mal abgesehen, habe ich keinen Bock mich mit o2 Mitarbeitern oder auch Gurus!! genannt auseinander zusetzten. ES reicht schon am Telefon!!

Weil diese nicht deine Meinung teilen? Oder deinen Argumenten nicht folgen?

Benutzerebene 2
Und wenn einem das Abbuchen zu variabel ist.

 

Dauerauftrag für Anfang des Monats einrichten. Immer schön GG + 2 € einzahlen, und schon bist du raus aus der Sache. 😉

Hallo Ronny.

 

Ich nehme Bezug auf deine Mitteilung vom 22.07.2014.

 

Die Abbuchung vom 02.07.2014 konnte ich nunmehr als korrekt identifizieren (für Rechnung vom 24.06.2014).

Es wurden mir aber auch mit Rechnung vom 19.05.2014 diese unberechtigten EUR 1,50 in Rechnung gestellt und abgebucht, welche mir noch nicht erstattet wurden.

 

Und nun habe ich die neueste Rechnung vom 18.07.2014 (Zeitraum 13.06.-12.07.2014) erhalten. Und es wurden wieder unberechtigte Zusatzkosten in Rechnung gestellt!!!

 

Ich möchte hier noch einmal darauf hinweisen, dass mir ein Schreiben von O2 vorliegt, in dem mir die weitere Zusendung der Papierrechnung kostenlos zugesagt wird, wenn ich dies wünsche!

Dies hatte/habe ich gewollt.

 

Und da muss ich schon sagen, dass das Verhalten von O2 "einzigartig" ist.

 

Gruß

FIGHTER

Benutzerebene 1
Hallo FIGHTER,

 

der Rabatt auf die Papierrechnung wurde am 19.06. eingerichtet. Dadurch wurde in der aktuellen Rechnung bis dahin anteilig die Gebühr für die Papierrechnung berechnet. Über diesen Differenzbetrag habe ich erneut eine Guthabenbuchung veranlasst. Ronny hat übrigens bei der veranlassten Guthabenbuchung die Mai-Rechnung berücksichtigt.

 

Lieben Gruß

Ilona

@FIGHTER Als Hinweis du wirst jetzt immer 2 Positionen wegen der Papierrechnung haben eine Belastungs- und eine Gutschriftsbuchung.

 

Zumindest ist bei mir so.

 

Gruß

@Sandroschubert: Danke für deinen Hinweis. Bin echt gespannt.

 

@Ilona:

Vielleicht bin ich ja zu blöde, aber bisher sieht es für mich immer noch so aus, als wenn bei euch/o2 nichts so läuft, wie es ein Durchschnittsmensch erwarten kann. Meine Kunden würden mich auf jeden Fall zerreißen, wenn ich so arbeiten würde.

 

Ich bin gespannt, wie die nächste Rechnung (müsste Mitte August datieren und für den Zeitraum 13.07.-12.08.2014 sein) aussieht, und ob ihr dann endlich alles glatt gezogen habt.

 

Ich gehe einmal davon aus, dass es sich bei deiner angesprochenen Mai-Rechnung um die vom 24.06.2014 handelt.

 

Dann würde aber eben noch eine Gutschrift für die Rechnung vom 19.05.2014 von euch fehlen, für die mir eine schriftliche Bestätigung vorliegt (Email erhalten am 19.06.2014), in der mir zugesagt ist, dass dies mit der nächsten Rechnung erfolgt!

Das hätte dann die Rechnung vom 24.06.2014 sein müssen, in der es aber keine Gutschrift gab, sondern nur eine weitere unberechtigte Belastung (wurde mir dann bei der Abbuchung am 02.07. gutgeschrieben).

 

Ergo fehlt noch eine Gutschrift.

 

In diesem Sinne ein schönes Wochenende.

 

FIGHTER