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Nicht nachvollziehbare und ungewöhnlich hohe Rechnung


Benutzerebene 1
Guten Tag,

 hab seid langer Zeit einen Handytarif bei ihnen und immer im bereich von 5-10 Euro max pro Monat.

Nun habe ich eine Rechnung von über 30 Euro erhalten. In der Rechnung an sich gibts aber keine Abrechnung oder genauere Infos woher die Kosten stammen.

Ich habe versucht einen Einzelverbindungsnachweis zu erhalten, aber ich bekomme ihn nicht.

Der einziste Grund wie die 30 Euro zustande gekommen sein könnten ist über Internetzugriff, allerdings nutz ich dies selten+nur kurz und so ist es absolut nicht nachvolliehbar.

Bitte um Aufklärung ansonsten lege ich innerhalb einer Woche einen Einspruch gegen die Rechnung ein.

Vielen Dank

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Lösung von Anonymous 11 August 2017, 16:03

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5 Antworten

Benutzerebene 7
Moin,

welcher Tarif? War der EVN bereits aktiviert? Wenn nicht, dann können die Verbindungen nicht mehr

nachvollzogen werden.

lg

Einen Einzelverbindungsnachweis kann man nur erhalten, wenn dessen Erstellung vorher aktiviert war. Wenn nicht, geht das nicht nachträglich. 

Benutzerebene 1
Nein war er nicht. Das hat aber auch nichts mit Einzelverbindungsnachweis zu tun. 

Ich erwarte eine Aufstellung der verbauchten Leistungen und der daraus resultierenden Kosten,

sonst akzeptiere ich die Rechnung nicht, da nicht nachvollziehbar .

Ich habe in der REchnung nur stehn

 

Verbindungen(ohne MwSt.)(Detailssieheggf.Einzelverbindungsnachweis) dies ist  nie im Leben durch Anrufe zustande gekommen sondern höchstens durch Internetverbindungen und wie ich vermute Daten/Roaming?? Es gibt allerdings keine erwartbare Aufschlüsselung. Es ist nicht so das ich o2 misstraue dennoch ist es nicht nachvollziehbar und somit werde ich ohne weitere Informationen über den Posten gegen die Rechung einspurch einlegen.
Benutzerebene 7
Pech gehabt! Die Daten sind mit der Erstellung der Rechnung gelöscht worden! Nur bei einem aktivierten EVN speichert o2 die Daten. 

Da kannst du dich auf den Kopf stellen. Ich wünsche dir dennoch viel Erfolg beim Widerspruch.

lg

Kanteh schrieb:

Nein war er nicht. Das hat aber auch nichts mit Einzelverbindungsnachweis zu tun. 

Na klar hat es das. Aber mach, wie Du meinst. 😉

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