Hallo Zusammen,
alle die unter 75 EURO gesperrt worden sind und keinen Rechtshinweis bekommen haben
(Fristsetzung von zwei Wochen nach gültigem TKG).
Siehe Beschluss vom;
- Landgericht München I - Az.: 6 T 19075/14 vom 09.10.2014
Das ist keine Rechtsberatung, sonder eine freier Gedankengang.
Edit: Diverse Topics zusammengelegt und Beiträge welche ohne zPZusammenhang in diversen Threads erstellt worden sin
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A
ITler schrieb:Immer wieder schön, wenn man seine Rechtskenntnisse von Professor Google bezieht.
Auszug aus § 5 Absatz 1 GG:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Ich verstehe auch nicht, was das alte DSL Urteil hier bringen soll. Der neuere Beschluss interessiert mich dagegen schon. Der ist aber in "meinen" Datenbanken noch nicht da.
A)
Das ganze kommt noch von Amtswegen (Amtsgericht München - Gerichtsvollzieherverteilerstelle / Zustellung im Eilverfahren)
😎 Die 2. Klatsche gibt es noch vom mir
C) Die 3. Klatsche gibt es vom der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V
D) Die 4. Klatsche kommt von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
E) Die 5. Klatsche kommt von der Presse
Mal sehen wie oft ein Ordnungsgeld verhängt wird.
Das ganze kommt noch von Amtswegen (Amtsgericht München - Gerichtsvollzieherverteilerstelle / Zustellung im Eilverfahren)
😎 Die 2. Klatsche gibt es noch vom mir
C) Die 3. Klatsche gibt es vom der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V
D) Die 4. Klatsche kommt von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
E) Die 5. Klatsche kommt von der Presse
Mal sehen wie oft ein Ordnungsgeld verhängt wird.
A
ITler schrieb:Ach so.
A)
Das ganze kommt noch von Amtswegen (Amtsgericht München - Gerichtsvollzieherverteilerstelle / Zustellung im Eilverfahren)
😎 Die 2. Klatsche gibt es noch vom mir
C) Die 3. Klatsche gibt es vom der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V
D) Die 4. Klatsche kommt von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
E) Die 5. Klatsche kommt von der Presse
Mal sehen wie oft ein Ordnungsgeld verhängt wird.
Wenn du nicht bereit bist, vollständige Infos zu posten, bleibt es ein Streit zwischen dir und o2 und da frage ich mich warum du das hier postest. Was willst du erreichen?
Bitte mal googeln unter dem Begriff;
Provider darf auch mobilen Internetzugang nicht einfach sperren
Provider darf auch mobilen Internetzugang nicht einfach sperren
Danke für den Artikel.
Der relativiert das ganze ja schon wieder.
Nicht die Sperre selbst ist beanstandet worden, sondern die nicht erfolgte Ankündigung.
Und es gehr hier um eine Sperre nach TKG (ab 75€ offenen Beträgen) und NICHT um die Teilsperre, wenn eine einzelne Rechnung (egal wie hoch sie ist) nicht bezahlt wird.
Somit also zu vernachlässigen. Das kommt - zumindest laut den Erfahrungen hier im Forum - eher selten vor.
Der relativiert das ganze ja schon wieder.
Nicht die Sperre selbst ist beanstandet worden, sondern die nicht erfolgte Ankündigung.
Und es gehr hier um eine Sperre nach TKG (ab 75€ offenen Beträgen) und NICHT um die Teilsperre, wenn eine einzelne Rechnung (egal wie hoch sie ist) nicht bezahlt wird.
Somit also zu vernachlässigen. Das kommt - zumindest laut den Erfahrungen hier im Forum - eher selten vor.
Siehe Pressebericht, mit Genehmigung der Redaktion von:
Peter Marwan
Chefredakteur ITespresso
NetMediaEurope Deutschland GmbH
Infanteriestraße 19 - Gebäude 3
80797 München
Link zum Bericht (Quelle:itespresso.de):
http://www.itespresso.de/2014/10/24/provider-darf-auch-mobilen-internetzugang-nicht-einfach-sperren/
Peter Marwan
Chefredakteur ITespresso
NetMediaEurope Deutschland GmbH
Infanteriestraße 19 - Gebäude 3
80797 München
Link zum Bericht (Quelle:itespresso.de):
http://www.itespresso.de/2014/10/24/provider-darf-auch-mobilen-internetzugang-nicht-einfach-sperren/
stefanniehaus schrieb:Hallo Zusammen,
Danke für den Artikel.
Der relativiert das ganze ja schon wieder.
Nicht die Sperre selbst ist beanstandet worden, sondern die nicht erfolgte Ankündigung.
Und es gehr hier um eine Sperre nach TKG (ab 75€ offenen Beträgen) und NICHT um die Teilsperre, wenn eine einzelne Rechnung (egal wie hoch sie ist) nicht bezahlt wird.
Somit also zu vernachlässigen. Das kommt - zumindest laut den Erfahrungen hier im Forum - eher selten vor.
alle die unter 75 EURO gesperrt worden sind und keinen Rechtshinweis bekommen haben
(Fristsetzung von zwei Wochen nach gültigem TKG).
Siehe Beschluss vom;
- Landgericht München I - Az.: 6 T 19075/14 vom 09.10.2014
EBEN NICHT!
Teilsperren unter 75€ sind im TKG gar nicht geregelt!
Schrieb ich doch gerade weiter oben...
Teilsperren unter 75€ sind im TKG gar nicht geregelt!
Schrieb ich doch gerade weiter oben...
Der Betrag spielt keine Rolle...
ITler schrieb:
stefanniehaus schrieb:Hallo Zusammen,
Danke für den Artikel.
Der relativiert das ganze ja schon wieder.
Nicht die Sperre selbst ist beanstandet worden, sondern die nicht erfolgte Ankündigung.
Und es gehr hier um eine Sperre nach TKG (ab 75€ offenen Beträgen) und NICHT um die Teilsperre, wenn eine einzelne Rechnung (egal wie hoch sie ist) nicht bezahlt wird.
Somit also zu vernachlässigen. Das kommt - zumindest laut den Erfahrungen hier im Forum - eher selten vor.
alle die unter 75 EURO gesperrt worden sind und keinen Rechtshinweis bekommen haben
(Fristsetzung von zwei Wochen nach gültigem TKG).
Siehe Beschluss vom;
- Landgericht München I - Az.: 6 T 19075/14 vom 09.10.2014
Natürlich ist der Betrag relevant.
Es geht um eine Sperrung nach TKG. Diese ist erst ab 75€ geregelt.
Es geht um eine Sperrung nach TKG. Diese ist erst ab 75€ geregelt.
Eine Sperre ist unter 75 EURO ist gar nicht zulässig,
siehe Gesetzestext:
(2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind.
siehe Gesetzestext:
(2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind.
stefanniehaus schrieb:
EBEN NICHT!
Teilsperren unter 75€ sind im TKG gar nicht geregelt!
Schrieb ich doch gerade weiter oben...
Hier geht es um viel mehr...
Zitat aus dem BGH Urteil:
"Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht."
Zitat aus dem BGH Urteil:
"Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht."
Eigentlich sinnlos diese Diskussion. Es ist dazu alles gesagt worden. Wer meint, dass Urteil sei auf seinen Fall anwendbar, der kann doch im Fall des Falles einfach danach handeln.
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