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Abzocke net mobile - Tochter reingetabt


Hallo an alle, ich bin neu und stinkesauer.

 

ich habe im März eine Partnerkarte für meine Tochter mit dem Angebot 7,49 € abgeschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt habe ich mit einem O2 Kundenberater gesprochen, da ich Details erfragt habe, um zu erfahren, ob es etwas für meine damals 10 jährige Tochter ist. Ich wurde überzeugt. Da ich selbst einmal Opfer einer Abo-Falle bei der Telekom geworden bin - und das der Grund meines Wechsels zu O2 war - habe ich explizit mit dem Kundenberater besprochen, dass eine Drittanbietersperre erforderlich ist. Dieser meinte kein Problem ist eingestellt. Seit ca. 4 Monaten sind die Rechnung immer so ca. 20 € höher als der vereinbarte Preis. Ich habe meine Tochter stets ermahnt sich etwas mit dem Telefonieren und dem MMS-schicken zurück zuhalten. Leider habe ich die Rechnungen nicht im EVN geprüft. Nun war es mir einfach zu bunt, da sie auch dieses mal wieder beteuerte kaum zu telefonieren und eh alles nur über Whatsapp macht. Somit wollte ich die Rechnung überprüfen. DA ich die Drittanbietersperre ja aktiviert hatte, konnte sie nur zu viel telefonieren o.a.. Eine Prüfung hat ergeben, dass Sie angeblich ein Abo bei net mobile abgeschlossen hat. Eine Rückfrage bei O2 hat ergeben: Drittanbietersperre war nie aktiviert. habe gleich die Einzugsermächtigung erzogen. Ich werde nur die tatsächlichen Kosten meiner Tochter zahlen. Ich wurde auf net mobile verwiesen. Dort angerufen wurde ich erst einmal von der superfreundlichen Mitarbeiter angeschrien und dann rausgeworfen. Tja gut ich war vielleicht auch nicht die Freundlichkeit in Person. Nochmals angerufen wurde dann das Abo gekündigt. SMS habe ich erhalten. Mein Nachfrage nach den "angeblichen" Vertragsdetails konnte nicht beantwortet werden. Sie wären ja schließlich auch nur Abrechnender. Auf meine Frage, wer denn prüft, ob die Zahlung überhaupt rechtskräftig sei, konnte mir keine Auskunft erteilt werden. Meine Tochter kann sehr wohl lesen und würde niemals einen kostenpflichtigen Dienst beanspruchen. Vom Gesetzgeber wurden diese betrügerischen Geschäftspraktiken auch unterbunden in dem eine explizite Zustimmung zum Abo und zu den Kosten erfolgen muss. Dieses möchte ich nachgewiesen haben.  Ich habe viel im Forum über diese Praktiken auch mit Unterstützung von O2 gelesen. Ich weiß auch, dass durch die Benutzung des Handys durch meine Tochter und der "eventuelle" Vertragsabschluss zu meiner Lasten gehen kann. ABER: O2 hat bewusst oder unbewusst die Drittanbietersperre, die ich ausdrücklich erbete habe nicht aktiviert. Ich werde die bereits gezahlten Beiträge zurückfordern. An wen wende ich mich? Es gibt doch bestimmt jemanden der Ähnliches erlebt oder erlebt hat. Der Weg zum Rechtsanwalt ist schon mal sicher. Auch erwäge ich eine Strafanzeige gegen net mobile zu stellen.

 

 

Was könnt ihr berichten?

 

Für Infos wäre ich dankbar. Es geht mir nämlich wirklich ums Prinzip.

 

Vielen DAnk im Voraus.

 

Disu 76

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Lösung von bs0 18 November 2014, 12:53

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9 Antworten

Benutzerebene 3
Hast du eine Bestätigung bekommen das die Drittanbietersperre eingerichtet wurde?
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ich gehe davon aus, dass du der Berechnung dieser Kosten auch schriftlich widersprochen hast? Wenn nicht führt der Entzug der Einzugsermächtigung zu Mahnungen, einer Sperre und ggf. Inkasso.

 

Ich denke ohne Anwalt wird das ohnehin schwierig sein, denn o2 wird (zu unrecht) darauf bestehen, dass die Beträge bezahlt werden müssen, und wird (ebenfalls zu unrecht nach dem erfolgten schriftlichen Widerspruch) mahnen und ggf. den Anschluss sperren.

 

Natürlich sollte man davon ausgehen können, dass die Drittanbietersperre gesetzt wird, wenn diese beauftragt wurde, aber jetzt steht Aussage gegen Aussage und niemand wird das nachvollziehen können. Das ist insofern problematisch, als du selber eine Pflichtverletzung begangen hast indem du die Rechnungen nicht früher kontrolliert hast.

 

Trotzdem: o2 hat nach dem erfolgten Widerspruch keinen Anspruch auf die Entgelte der Drittanbieterleistungen, es sei denn sie können nachweisen, dass du einen Vertrag mit o2 über diese Leistungen abgeschlossen hast.

ja.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ja, du hast eine Bestätigung bekommen? Dann ist doch alles OK. Diese Bestätigung schickst du an o2 mit der Bitte, die zu unrecht kassierten Beträge zu erstatten.

Danke für den Tipp. Den Widerspruch werde ich umgehend schriftlich einlegen. Der Betrag ist bereits eingezogen und kann nicht zurückgefordert werden. Somit ist es für die Zukunft zu beachten, dass hier keine Kosten mehr aufgeführt werden. Sollte das der Fall sein, werde ich nur die tatsächlich anfallenden Kosten überweisen. Das dürfte doch nicht angemahnt werden können. oder?

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Dürfte nicht, nein. Aber auf jeden Fall im Auge behalten!

Ach das meinst du. Leider nicht. Es wurde telefonisch besprochen und mir zugesichert.

Benutzerebene 1
Hallo, Disu76,

 

um in deinem Fall zum gesetzlich vorgeschriebenen Recht zu kommen, bleibt dir meiner Meinung nach nichts übrig, als den Weg über den Anwalt zu gehen. Du bist deiner Meinung nach im Recht, also solltest du das von einem Anwalt prüfen und gegebenenfalls anzweifeln lassen. Ich rate dir davon ab, dich auf telefonische Zusagen zu verlassen oder nach diesen zu handeln. Am Ende zählt nur das, was du beweisen kannst. Telefonische Zusagen sind mündlich und vor Gericht würde so im Zweifelsfall deine Aussage gegen die Aussage desjenigen, der dir mutmaßlich etwas telefonisch zugesagt hat, stehen.

 

Wenn du innerhalb der gesetzlichen Fristen den Rechnungen widersprochen hast, hast du dir normalerweise nichts zu Schulden kommen lassen. Trotzdem muss ab einem bestimmten Punkt der Anwalt eingeschaltet werden, da man ansonsten niemals zu seinem Recht kommen wird. Es sei denn, man findet einsichtige o2-Mitarbeiter, welche dir auf "Kulanz" (--> auch wenn es keine richtige Kulanz ist) helfen. Inwiefern und ob die Anwaltskosten bei einem Erfolg vor Gericht erstattet würden, kann dir aber nur ein Anwalt zuverlässig beantworten.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Edin- schrieb:
 Es sei denn, man findet einsichtige o2-Mitarbeiter, welche dir auf "Kulanz" (--> auch wenn es keine richtige Kulanz ist) helfen.

Einer der beliebtesten Sätze der deutschen DSL- und Mobilfiunkanbieter in solchen Fällen lautet "Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Für den Kunden egal, für den Anbieter sehr wichtig, damit eben nichts zugegeben wird, was gegen ihn verwendet werden könnte.