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Wiederruf Vertragsinhaberwechsel

  • September 16, 2015
  • 5 Antworten
  • 173 Aufrufe

JennaMarleen
Besucher:in
Hallo,

ich wollte meine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen, das dies aber nur ging wenn der alte Vertrag über meinen

Namen läuft (und nicht wie bisher über meinen Onkel) habe ich auf Rat einer Mitarbeiterin einen Inhaberwechsel durchgeführt.

Mir wurde aber nicht gesagt, dass ich damit den Vertrag automatisch verlängere und Ihn zum Ende Oktober nicht mehr kündigen kann.

Ist es möglich den Inhaberwechsel rückgängig zu machen und alles wieder auf den alten Zustand zurück zusetzten?

Lösung von bielo

1. der Vertrag verlängert sich nicht. Eine bereits ausgesprochene Kündigung wird aber unwirksam.

2. Dass dann die Zeit für eine Kündigung nicht mehr reicht, kann dadurch passieren.

3. Das alles steht mehr als deutlich, wenn man die Übernahme ausfüllt. Ich habe das mehrfach durchgespielt. Da hättest du besser lesen müssen.

4. Eine Übernahme kann widerrufen werden. Damit sollte alles auf Ausgang gesetzt werden.

5 Antworten

bielo
Legende
  • Lösung
  • September 16, 2015
1. der Vertrag verlängert sich nicht. Eine bereits ausgesprochene Kündigung wird aber unwirksam.

2. Dass dann die Zeit für eine Kündigung nicht mehr reicht, kann dadurch passieren.

3. Das alles steht mehr als deutlich, wenn man die Übernahme ausfüllt. Ich habe das mehrfach durchgespielt. Da hättest du besser lesen müssen.

4. Eine Übernahme kann widerrufen werden. Damit sollte alles auf Ausgang gesetzt werden.


JennaMarleen
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • September 16, 2015

"

Beeinflusst der Vertragsinhaberwechsel eine bereits an den ursprünglichen Vertragspartner bestätigte Kündigung?

Der Vertrag ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Eine von Ihnen ausgesprochene Kündigung wird mit dem Vertragsinhaberwechsel unwirksam und muss – sofern gewünscht – vom neuen Vertragspartner erneut schriftlich eingereicht werden."

Genau so wurde es mir gesagt aber da der Vertrag seit Anfang des Jahres gekündigt war bin ich davon ausgegangen, dass diese Information hinterlegt ist und das ganze nur eine formelle Sache ist...

Im Servicecenter wurde mir die Auskunft gegeben ich hätte kein Widerrufsrecht und könnte den Inhaberwechsel nicht Rückgängig machen nur erneut gegen eine Gebühr wechseln....


bielo
Legende
  • September 16, 2015
Beeinflusst der Vertragsinhaberwechsel eine bereits an den ursprünglichen Vertragspartner bestätigte Kündigung?
Ist doch eindeutig

Im Servicecenter wurde mir die Auskunft gegeben ich hätte kein Widerrufsrecht und könnte den Inhaberwechsel nicht Rückgängig machen nur erneut gegen eine Gebühr wechseln....

Normal sollte eine Widerrufsbelehrung bei der Email dabei gewesen sein.


JennaMarleen
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • September 16, 2015
War sie aber leider nicht


bielo
Legende
  • September 16, 2015