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Mahngebühren

  • August 3, 2015
  • 3 Antworten
  • 745 Aufrufe

Hallo,



da es mir nicht möglich ist eine eMail-Adresse vom Support zu finden und der Chat-Support meines Erachtens sehr inkompetent ist... wollte ich dies hier kurz posten, vlt kann ja der zuständige Mitarbeiter von o2 mein anliegen weiterleiten. Falls nicht wirds ausgedruckt und per Post verschickt. Denke aber es könnte sehr nützlich sein für Leute die ein ähnliches Problem haben.



Mahngebühren in Höhe von 10€/Monat zu verlangen ist eine absolute Frechheit!




Falls Sie persönliche Daten bezüglich meiner Person bzw meines Anschlusses benötigen, bitte ich sie mich über eine PM anzuschreiben, da ich ungern meine Daten in öffentlichen Foren poste.










Sehr geehrte Damen und Herren,



den Rechnungsbetrag in Höhe von 152,00€ wurde heute überwiesen . (+ Mahngebühren in Höhe von 2, 00 €/Monat. ) Die zusätzlich berechneten Mahngebühren akzeptiere ich nicht, da Sie unzulässig sind. Kosten für Mahnungen sind nach der Rechtsprechung Mahnkostenpauschalen unwirksam, wenn die Pauschale den zu erwartenden Schaden übersteigt (OLG München vom 28.07.2011, Az. 29 U 634/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, Az. I-6 U 84/13). Die von Ihnen berechnete Pauschale ist zu hoch. Es dürfen damit nur Kosten in Rechnung gestellt werden, die durch die Mahnung tatsächlich angefallen sind. Mehr als Papier und Portokosten kommen da nicht zusammen, denn allgemeine Verwaltungskosten für Personal oder Computer dürfen nicht berechnet werden. Eine Mahngebühr zwischen 2 und 3 Euro ist daher angemessen. Den Nachweis der Kosten haben Sie nicht erbracht.





Mit freundlichen Grüßen

3 Antworten

bs0
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  • Legende
  • August 3, 2015
Eine solche Reklamation muss schriftlich an die Kundenbetreuung gesendet werden.

Bedenke bitte, dass das zitierte Urteil nicht gegen o2 erwirkt wurde, und, dass es diesbezüglich keine gesetzliche Regelung gibt.


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 3, 2015
Ist zwar umständlich aber naja, was muss das muss....

Nuja es mag zwar noch kein Urteil gegen o2 selbst geben, aber es gibt durchaus ein Urteil gegen Vodafone.

Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen was genau "MAHNGEBÜHREN" sind, denn Sie scheinen mir genau wie diese Menschen im Chat nicht die geringste Ahnung zu haben.

Zu den Mahngebühren zählen:

  • Portokosten für die Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung und
  • Material (Papier, Briefumschlag für die Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung)

Zu den Mahngebühren gehören nicht die Kosten für:

  • die Verwaltung,
  • Personal und
  • Technik

Den 10€ Brief müssen sie mir zeigen, o2 scheint ihre Mahnungen wohl auf Plakate zu drucken oder so. Nie im Leben betragen die Kosten für Material und Porto mehr als 2€ und mehr wird auch nich gezahlt, ganz einfach...


bs0
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  • Legende
  • August 3, 2015
Erstens, ich habe sogar sehr viel Ahnung, aber danke für das unhöfliche Kommentar. Zweitens, ich gehe davon aus, dass du mich für einen o2-Mitarbeiter hältst. Das bin ich nicht, denn du bist hier nicht bei der Kundenbetreuung sondern im Kundenforum, wo Kunden anderen Kunden helfen. o2 Mitarbeiter, die moderieredn tätig sind, erkennst du hier an dem o2_ vor dem Namen. Und drittens, was hast du davon wenn du solche Angaben hier reinkopierst, als ob diese eine gesetzlich festgelegte Definition wäre?

Es steht dir frei, deine Ansprüche o2 gegenüber geltend zu machen, ggf. mit Verweis auf Urteile gegenüber anderen Mobilfunkunternehmen, und notfalls o2 selber zu verklagen. Ich habe dich lediglich darauf hingeweisen, dass du im Forum eine solche Reklamation nicht wirksam einreichen kannst, und, dass das zitierte Urteil nicht gegen o2 erwirkt wurde und daher für o2 nicht rechtsverbindlich ist. Aber da du so viel Ahnung hast, wirst du das eigentlich selber wissen, oder?