Skip to main content
Warum O2 Service
Frage

Umstellung Alice Fun auf all-in M


JensAlice
Neuling
Ich habe einen Alice Fun Tarif und soll diesen in einen aktuellen O2-Tarif umstellen lassen, da es sonst zu Service-Einschränkungen kommen kann. Der Alice-Tarif hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, o2 bietet ähnliches mit dem Tarif O2 DSL All-in M ohne Vertragslaufzeit an.

Lässt sich der Alice-Tarif in diesen umstellen?


7 Antworten

FrankU
Neuling
  • Neuling
  • 1 Antwort
  • 21. Juli 2015
Gleichen Text erhalten. Problem mit O2-DSL: wird nach bestimmtem Volumen gedrosselt, der Alice-Fun nicht.


o2_Christian
Hallo JensAlice,



grundsätzlich sollte dies möglich sein.

Die Konditionen kann ich Dir in Deinem Fall allerdings leider nicht nennen. Ein individuelles Angebot können Dir nur meine Kollegen an der angegebenen Hotline machen.



Gruß,

Christian


JensAlice
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 2 Antworten
  • 23. Juli 2015
Der etwas unfreundliche Mitarbeiter an der Hotline hat ein Angebot ohne Vertragslaufzeit unter Hinweis auf die Mitbewerber abgelehnt. Auf meinen Hinweis darauf, dass o2 ja den Tarif im Angebot hat wurde mir mitgeteilt, dass dies nur für Neukunden gelte, der ich ja nicht sei. Und das nennt o2 dann "Treueangebot", bei mir bleibt der Eindruck, die Alice-Kunden sollen bewusst in 2-Jahresverträge gedrückt werden.


René_R
Neuling
  • Neuling
  • 437 Antworten
  • 23. Juli 2015
Hallo @JensAlice

natürlich verstehe ich deinen Ansatzpunkt und das du bereits schon sehr lange Kunde bei o2 bist. Jedoch darf man nicht vergessen, dass hohe oder langfristige Rabatte bei Verträgen ohne eine Vertragslaufzeit natürlich auch ein gewisses Risiko für den Anbieter mit sich bringen. Letztendlich kann der Anbieter einiges an Geld investieren und im schlimmsten Fall kündigst du dennoch.

Wenn du schon lange Zeit bei o2 Kunde bist, wäre vielleicht die Frage, was an eine Vertragslaufzeit schlimm wäre. Letztendlich würdest du dann, sofern ich das richtig verstanden habe, bessere Konditionen beim Wechsel erhalten.

Frei nach dem Motto: "Eine Hand wäscht die andere 😉"

Das man ohne eine Vertragslaufzeit natürlich flexibel ist, ist unumstritten. Jedoch erhält man bei fast allen Anbietern eine Vertragslaufzeit. Ob es nun Kabel Deutschland, Kabel BW, Telekom, 1&1, Vodafone oder wer auch immer ist.


JensAlice
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 2 Antworten
  • 24. Juli 2015
Die Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. Ich will keine Rabatte, lediglich einen Tarif, der auch anderen angeboten wird.

Und das mit den besseren Konditionen stimmt so auch nicht. Man bekommt zwar eine Flat für´s Telefonieren in die Handynetze, dafür fallen aber (davon gehe ich aus, die o2-Mitarbeiter konnten mir dazu immer keine Auskunft geben) die kostenlosen Handytelefonate der Alice-Mobilfunkkarten auf eben diesen Festnetzanschluss weg. Für Alice-Kunden rechnet es sich natürlich, wenn innerhalb der Familie alle die (kostenlosen) Alice-Karten haben.

Und die bereits von FrankU erwähnte DSL-Volumendrosselung kommt nach einer Umstellung noch dazu.


zündi
Profi
Forum|alt.badge.img
  • Profi
  • 4174 Antworten
  • 24. Juli 2015
Hallo,

ich würde erstmal gar nichts ändern. Schließlich kann o2 dich nicht einfach umstellen. Sollte es tatsächlich zu Störungen kommen, kannst du o2 entweder eine Frist setzen und wenn sich danach nichts ändert, außerordentlich kündigen. Oder halt normal kündigen, was ja in deinem Fall kurzfristig geht. In einen 24-Monatsvertrag würde ich mich nicht reinquatschen lassen. Und sollte dir doch noch ein monatlich kündbarer Tarif angeboten, den du annehmen willst, dann lass dir die kurze Laufzeit (und alle anderen Konditionen) in jedem Fall schriftlich bestätigen oder frag einen Moderator hier im Forum, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Die Hotline kann ja viel erzählen, aber schriftlich ist immer besser 😉

[color=#000080]


Der Verweis der Hotline auf die Konkurenz ist übrigens Quatsch. Natürlich gibt es auch andere Anbieter mit kurzer Laufzeit (z.B. Easybell). Übrigens sogar ohne Drosselung 😉

[color=#000080]gruß, zündi



René_R
Neuling
  • Neuling
  • 437 Antworten
  • 27. Juli 2015
Wenn wir mal realistisch sind und aus auf dem Markt umschauen, so stellen wir eigentlich recht schnell fest, dass die Mehrheit aller Anbieter Verträge mit Vertragslaufzeiten anbietet 😉 Auch wenn es hier und da mal eine Abweichung gibt, so ist dies jedoch nicht die Regel.

Normalerweise ist jedoch ein Wechsel von einem Tarif ohne Laufzeit in einen Tarif ohne Laufzeit möglich. Jedoch werden sich bei Laufzeitverträgen und flexiblen Tarifen sicherlich die Konditionen unterschieden. Ob dies dann passt, sollte jedoch jeder für sich selbst entscheiden.

Ob ein außerordentliches Kündigungsrecht funktioniert, wäre fraglich, da man ja bereits eine Ankündigung zu Einschränkungen erhalten hat. Ebenfalls kann und darf die Vertragsauflösung auch vom Anbieter aus erfolgen, wenn keine Reaktion darauf erfolgt. Bei unserem magentafarbenden Freund mit dem großen T ist dies ganz und gebe. Bei den alten Tarifen erhielten Kunden die Information, dass dieser eingestellt wird und das sie die Möglichkeit haben auf einen aktuellen zu wechseln. Wurde darauf nicht reagiert, erfolgte irgendwann die Kündigung vom Anbieter aus.

Natürlich darf ein Anbieter einen bestehenden Vertrag nicht einseitig ändern. Hierbei müssen beide Vertragspartner der Änderung zustimmen. Jedoch besitzt auch ein Anbieter das Recht Altverträge aus seinem Programm zu streichen und ggf. selbst die Kündigung auszusprechen.

Ich denke, überhaupt nicht zu reagieren, wenn ein Brief mit solch einem Inhalt ins Haus flattert, wäre vielleicht nicht die beste Lösung. Denn letztendlich erfährt man nur auf diesem Wege, was denn eigentlich los ist und was man für Optionen hat. Entscheidet man sich gegen diese Optionen, bleibt einem selbst immer noch die Kündigung.

Ob nun eine Vertragsänderung im Chat, am Telefon oder wo auch immer vorgenommen wird, ist eigentlich egal, denn man erhält immer, auf welchem Wege man die Änderung auch eingeleitet hat, eine Auftragsbestätigung postalisch zugestellt in der die Konditionen festgehalten sind.

Bei telefonischen Vertragsänderungen beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen mit Erhalt der Auftragsbestätigung.


Deine Antwort