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Nicht erwünschte Umstellung auf E-Mailrechnung - Bitte um Kulanz

  • June 20, 2014
  • 9 Antworten
  • 70 Aufrufe

JKundIJ
Besucher:in
Sehr geehrte Damen und Herren,

 

warum muss man als artiger Bestandskunde bzw. "Premium-Service-Kunde" für eine Umstellung von Online auf Papier rund 10 Euro bezahlen?

 

Mich bzw. uns soll ein Schreiben erreicht haben, worin uns diese Änderung mitgeteilt wurde. Dieses Schreiben traf nie bei uns ein.

 

Hiermit bitte ich Sie letztmalig um eine Kulanzregelung, denn ich hatte keine Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen. Es sind nur 10 Euro, die jedoch in schwierigen Zeiten auch ganz viel sein können.

 

Für die Zukunft empfehle ich Ihnen, die Schreiben zusätzlich noch einmal per E-Mail zu versenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

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9 Antworten

o2_Chantal
  • Team
  • June 20, 2014
Hallo JKundIJ,

 

ich habe dir eine PN geschrieben.

 

Lieben Gruß,

 

Chantal


llurme
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  • June 20, 2014
Davon abgesehen darf eine Papierrechnung auch nichts kosten... obwohl o2 hier 1,50 EUR abknöpft.

 

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/02/17/papierrechnung-darf-nicht-extra-kosten/

 

Wann stellt o2 auf die kostenlose Papierrechnung um bzw. wann wird diese wieder angeboten?

 

 


Ex-Frechnuss
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  • Besucher:in
  • June 20, 2014
llurme schrieb:
Davon abgesehen darf eine Papierrechnung auch nichts kosten... obwohl o2 hier 1,50 EUR abknöpft.

 

 

 

 

Ein Urteil, eines Oberlandesgerichtes gegen ein anderes Mobilfunkunternehmen, welches zudem noch in Revision geht.

 

Grüße, Katja


llurme
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  • Besucher:in
  • June 20, 2014
Liebe Katja, dass ist richtig, aber genauso hat auch meine Ex-Bank argumentiert und ist dann auf die Schnauze gefallen.

 

Man muss es ja nicht drauf ankommen lassen.


bs0
Legende
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  • Legende
  • June 20, 2014
llurme schrieb:
Liebe Katja, dass ist richtig, aber genauso hat auch meine Ex-Bank argumentiert und ist dann auf die Schnauze gefallen.

 

Meinst du die kostenpflichtige Zusendung von Kontoauszügen, die man online nicht abgerufen hatte? Wenn ja, ist das ein anderes Problem gewesen und es gab daraufhin eine Gestezesänderung.

 

Natürlich muss man es nicht darauf ankommen lassen, aber deine Aussage

 

Davon abgesehen darf eine Papierrechnung auch nichts kosten... obwohl o2 hier 1,50 EUR abknöpft.

 

stimmt trotzdem nicht 😉 Das OLG im genannten Fall ist dieser Meinung, mehr nicht.


llurme
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  • Besucher:in
  • June 20, 2014
Bs0, nein es ging um die Bearbeitungsgebühr eines Kredits... Santander meinte auch, was jucken uns die Urteile der verschiedenen OLG. Als die Klage erhoben wurde, gab es ruck zuck ein Anerkenntnisurteil... Ende vom Lied, Bearbeitungsgebühren gab's samt Zinsen zurück, ebenso sämtliche Kosten die mir entstanden sind mit Anwalt, Gericht, etc.

Natürlich stellt sich hier die Frage der Verhältnismäßigkeit... Ob man wegen 1,50 monatlich dagegen vorgehen will, und darauf spekuliert o2. Wenn es jemand tatsächlich gerichtlich durchboxen würde, wäre es einer von Mio Kunden, das wird o2 verschmerzen können...

Sandroschubert
Legende
llurme schrieb:
Bs0, nein es ging um die Bearbeitungsgebühr eines Kredits... Santander meinte auch, was jucken uns die Urteile der verschiedenen OLG. Als die Klage erhoben wurde, gab es ruck zuck ein Anerkenntnisurteil... Ende vom Lied, Bearbeitungsgebühren gab's samt Zinsen zurück, ebenso sämtliche Kosten die mir entstanden sind mit Anwalt, Gericht, etc.
Schönes Beispiel, aktuell erstattet Santander keine Bearbeitungskosten mit der Begründung dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Des Weiteren hast du selbst geklagt, wenn ich es richtig verstehe, damit ist das Urteil nur genau für dich etwas wert, für niemanden anderes.


Natürlich stellt sich hier die Frage der Verhältnismäßigkeit... Ob man wegen 1,50 monatlich dagegen vorgehen will, und darauf spekuliert o2. Wenn es jemand tatsächlich gerichtlich durchboxen würde, wäre es einer von Mio Kunden, das wird o2 verschmerzen können...
Auf was willst du jetzt genau hinaus? Hier geht es um unberechtigte Umstellung auf Onlinerechnung, das mischst du munter mit einer generellen kostenfreiheit für Papierrechnungen. Hier muss tatsächlich ganz oben entschieden werden was wann zulässig ist.

Gruß

llurme
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  • Besucher:in
  • June 20, 2014
Sandro

Ich wollte darauf hinaus das, die Papierrechnung kostenpflichtig ist. Wie ja das OLG entschieden hat, hab ich ja gepostet. Natürlich nicht rechtsverbindlich für andere, sicherlich, aber es soll ja z. B. auch Leute geben, die keine Online Rechnung abrufen können, aufgrund der fehlenden Kenntnisse mit PC und Internet, z. B. Meine Eltern. Die haben immerhin das Glück, dass ich mich darum kümmere und die Rechnung ausdrucke. Es dürfte aber auch Fälle geben, wo dies nicht der Fall ist. Daher sind die 1,50 monatlich nicht in Ordnung, was vorher jahrelang umsonst war. Theoretisch könnte jeder klagen... Aber wer macht das schon außer irgendwelche Prinzipienreiter

Ich will nicht zu sehr ausschweifen

Sandroschubert
Legende
Ich denke wir sind in unserer Meinung gar nicht so weit auseinander. Wenn Papierechnung vereinbart ist dann hat diese bis zu einer aktiven Änderung des Kunden so zu bleiben, ohne wenn und aber.

 

Das aber alle eine kostenfreie Papierrechnung erhalten sollen, so wie ich dich verstanden habe, sehe ich nicht.

 

Gruß