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Flexibilität einer Brechstange???

  • November 7, 2012
  • 4 Antworten
  • 71 Aufrufe

Althofer
Besucher:in
EMail an den Kundenservice von O2:

Sehr geehrte Damen und Herren! 

Wie mir bereits telefonisch mitgeteilt wurde weist mein Kundenkonto einen Fehlbetrag in Höhe von etwa 201 € auf. 

Jedoch wurde auch eine Gutschrift in Höhe von 209 € meinem Kundenkonto gutgeschrieben. 
Diese soll ab November mit den Folgerechnungen verrechnet werden. 

Ich bitte darum, das diese Gutschrift nicht mit Folgerechnungen verrechnet wird, sondern direkt mit meinem Kundenkonto und dem darauf offenen Betrag. 

Mit freundlichen Grüßen 
Martin Althofer 

Antwort von O2:

Guten Tag Herr Althofer,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Eine Verrechnung der Gutschrift mit einem bestehenden offenen Posten ist nicht möglich. Daher bitte ich Sie, den offenen Posten zu begleichen.

Meine Rückantwort an O2:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Jedoch kann ich mich mit dieser Antwort nicht ganz anfreunden.

Ein Teil der Gutschrift bezieht sich auf einen noch offenen Posten aus der August-Rechnung, zumindest dieser offene Posten sollte daher mit der dementsprechenden (dazugehörigen) Gutschrift verrechnet werden.

Sie können mir doch nicht erzählen das dies technisch nicht möglich sei!
Erwarten sie ernsthaft das ich in Vorleistung gehe indem ich jetzt 200 Euro zähle und die nächsten Rechnungen mit der vorhandenen Gutschrift verrechnet werden?

Reden wir jetzt von einer Kfz-Versicherung oder einem Telefon- und Internetanschluss???

Ganz ehrlich, wenn sie das unter Kundenzufriedenheit verstehen sehe ich mich gezwungen mireinen anderen Anbieter für meinen Festnetz- und Mobilfunkanschluss zu suchen, so langsam reicht mir dieser Kindergartenquatsch.

Begleichen sie den offenen Posten aus der August-Rechnung (Leihgerät) mit der dazugehörigen Gutschrift (ja, oh Wunder, auch Leihgerät) und dann ist gut. Die restlichen offenen Beträge begleiche ich dann per Banküberweisung und die restlichen Gutschriften können Sie dann mit den Folgerechnungen verrechnen.

MfG
Martin Althofer
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4 Antworten

Horacio1990
Besucher:in
  • Besucher:in
  • November 7, 2012
Wenn du schon nach der ersten Antwort von o2 gleich so aufbrausend reagierst, würde ich dir auch nich helfen wollen. Man Freundlichkeit sieht anders aus. Du willst doch etwas von o2 oder? Dann würd ich mal meine Ausdrucksweise überdenken -.-

Althofer
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • November 7, 2012
Wie lange und wie oft sollte ich denn noch freundlich sein wenn mir seit Monaten nur Inkompetenz entgegengebracht wird.
Irgendwann reicht es ja mal!

Außerdem war das noch zurückhaltend...

Althofer
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • November 7, 2012
Davon abgesehen sieht man an der Antwort von O2 das sich kein Schwein mit meinem Anliegen beschäftigt hat, wieder mal eine dumme Pauschal-Antwort wie sie im Buche steht, echt witzlos wie immer!

St_Fuchs
Besucher:in
  • Besucher:in
  • November 7, 2012
OK zum Sachverhalt...

 

Geht es da um ein Leihgerät? Ist es defekt oder verloren gegangen oder hast du einfach die Frist versäumt?

 

LG