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Warum O2 Service
Frage

o2 my handy widerruf


buenosDias
Neuling
Hallo liebes Team,

Ich habe am Montag ein HTC One m 8 im Shop gekauft. Ich komme damit nicht zu Recht und möchte daher gern vom Kaufvertrag zurücktreten. Leider finde ich dazu nichts im Vertrag. Was muss ich tun und wohin mit dem Gerät?

Viel Dank für eure Hilfe!
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4 Antworten

pirol430
Lehrling
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  • Lehrling
  • 2493 Antworten
  • 25. Juli 2014
ebay oder anderweitig privat verkaufen. Da es sich beim Kauf in einem Ladengeschäft nicht um ein Onlinegeschäft handelt, gibt es kein Widerrufsrecht. In diesen Fällen gilt gekauft wie gesehen.


Sonic28
Superstar
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  • Superstar
  • 6477 Antworten
  • 25. Juli 2014
Hallo buenosDias,

 

erst einmal herzlich willkommen im o2 Kundenforum.

 

Hättest du telefonisch bzw. über den Chat bei o2 das Handy geordert, dann hättest du ab Erhalt des Handys ganze 14 Tage Widerrufsrecht gehabt.

 

Da du aber das Handy im o2 Shop gekauft hast, hast du leider Pech gehabt. Da gibt es diese 14 Tage Widerrufsrecht nicht. Da heißt es "gekauft wie gesehen". Das hat was mit dem Fernabsatzgesetz zu tun. Sofern der o2 Shop das nicht rückgängig macht, hast du Pech gehabt und das Handy gehört auf jeden Fall dir. Eine rechtliche Grundlage, das der o2 Shop das rückgängig machen muss, gibt es nicht. Wäre dann eine Kulanzregelung.

 

Wie pirol430 bereits anmerkte, kannst du es  z. B. bei ebay oder privat verkaufen. Aus dem "o2 MyHandy"-Vertrag für dieses Handy kommst du nur raus, wenn du dieses vorzeitig komplett abbezahlst oder du die restlichen Monate jeden Monat die Monatsrate bezahlst. Sollte der Händler aus Kulanz das ganze rückabwickeln, was ich aber nicht glaube, das er es tut, dann wärest du auch aus dem "o2 MyHandy"-Vertrag raus.

 

Gruß, Sonic28


pirol430
Lehrling
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  • Lehrling
  • 2493 Antworten
  • 25. Juli 2014
Mußt du eigentlich den Inhalt eines jeden Beitrages nochmal aufblasen wie einen Fesselballon, um ihn dann als deinen eigenen wieder einzustellen? 😲

 

Hör doch mal auf, den Leuten immer alles zu erklären, als seien sie geistig umnachtet. Die sind nicht alle doof. 😉

 

EDIT: Ganz großes Sorry, Sonic! Ich bin gerade auf die Hintergründe aufmerksam gemacht worden und hab mich wohl gewaltig im Ton vergriffen. Entschuldige bitte, das wollte ich so nicht!



llurme
Meister/In
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  • 1375 Antworten
  • 26. Juli 2014
Sonic28 schrieb:
 

Wie pirol430 bereits anmerkte, kannst du es  z. B. bei ebay oder privat verkaufen. Aus dem "o2 MyHandy"-Vertrag für dieses Handy kommst du nur raus, wenn du dieses vorzeitig komplett abbezahlst oder du die restlichen Monate jeden Monat die Monatsrate bezahlst. Sollte der Händler aus Kulanz das ganze rückabwickeln, was ich aber nicht glaube, das er es tut, dann wärest du auch aus dem "o2 MyHandy"-Vertrag raus.

 

Gruß, Sonic28

Es sei noch erwähnt. Solange das Handy nicht komplett abbezahlt ist, ist es Eigentum von o2. D.h. er muss ZUERST das Handy abbezahlen, erst dann kann er es verkaufen. 

 

Sollte er es anderweitig verkaufen, ohne das Handy abbezahlt zu haben, könnte er ein Problem bekommen. Das alles ist aber solange unproblematisch, solange er die Raten pünktlich zahlt, rechtlich ist es trotzdem problematisch, da er ja fremdes Eigentum verkaufen würde.