“Leider ist an meiner neuen Adresse kein Kabel-Internetanschluss verfügbar, sodass eine Fortführung des Vertrags an meinem neuen Wohnort nicht möglich ist. Da eine Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistung durch O2 nicht gewährleistet werden kann, mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht gemäß § 46 Abs. 8 TKG Gebrauch.”
trotz meiner Sonderkündigung habe ich für die Monate April und Mai weiterhin Rechnungen erhalten. Ich habe Sie bereits drei Mal per Post und vier Mal online darüber informiert, jedoch bisher keine Rückmeldung erhalten. Zudem wird weiterhin von meinem Konto abgebucht.
Ich bitte Sie dringend, die Angelegenheit umgehend zu klären und mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie eine Rückerstattung der unrechtmäßig abgebuchten Beträge zukommen zu lassen.