Hallo O2,
leider konnte man mir telefonisch nicht helfen und bevor ich jetzt ständig Briefe an die Nürnberger Zentrale schicke, hab ich gedacht ich versuche es mal hier.
Seit 2014 sind wir glückliche O2 Kunden. Internet, Festnetz, inzwischen 2 Handyverträge. Und wir wären es bzgl. Internet und Festnetz immer noch, wenn O2 nach unserem Umzug doch nur irgendwas liefern könnte. Leider gibt’s da nur Glasfaser (wirklich sonst nix) und einen lokalen Monopolisten. Niemand weiß ob und wann O2 da überhaupt mal die Möglichkeit hat was anzubieten. Die Nachbarn würden sich sicher auch freuen.. denn der Monopolist ist einfach unverschämt teuer.
Also musste ich unseren Internet- und Festnetzvertrag zum 01.04 wegen Umzugs in ein nicht versorgtes Gebiet kündigen. Das habe ich am 20.01.2022 getan. Der Kontakt findet sich auch im System (vom O2 Kundenservice telefonisch erfragt).
Nachdem die zugesagte schriftliche Bestätigung nicht kam, hab ich am 28. März nochmal nachgefragt und bekam die Antwort, ich solle noch einen Umzug in der O2 App buchen und die Meldebescheinigung nach Nürnberg schicken. Also App runtergeladen, Umzug eingetragen (natürlich konnte da keine Monatsfrist mehr eingehalten werden) und als ich die Meldebescheinigung hatte, hab ich die nach Nürnberg geschickt. Alles wie gewünscht. In dem Schreiben habe ich auch nochmal explizit auf die Kündigung hingewiesen.
Inzwischen hab ich mehrere Briefe mit unterschiedlichen Kündigungsdaten erhalten. Den 30.11.2022 (das wäre das Ende der Mindestvertragslaufzeit), den 20.05.2022 (so stehts auch in der App), den 19.05.2022 (also heute) und auch den 01.05.2022. In letzterem wird noch auf eine Kündigung aus Kulanz hingewiesen, obwohl ich ein Sonderkündigungsrecht nach §60 Abs 2 TKG in Anspruch genommen habe. Und abgebucht wurde für den April jetzt auch noch. Ich wohne da aber bereits seit Ende März nicht mehr.
Meine Frage nun..
Warum wird der Kündigungszeitpunkt nicht anerkannt?
Die Kündigung erfolgte Fristgerecht. Die Meldebescheinigung bekommt man natürlich erst wenn der Umzug auch vollzogen wurde. Kann also kein Grund sein.
Es handelt sich auch nicht um eine Kulanzleistung.