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Sonderkündigungsrecht bei langem Totalausfall?

  • April 21, 2014
  • 6 Antworten
  • 186 Aufrufe

HenrikM84
Besucher:in
Hallo.
Kann man bei schon 3 Wochen Totalausfall, von o2 verschuldet, vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und fristlos kündigen?
MfG , Henrik

Lösung von Libermann

HenrikM84 schrieb:
Ok, das klingt machbar, das nehm ich mal als Lösung. Fraglich ist nur, was passiert, wenn die Störung in der Frist dann doch noch behoben wird, 

Denn wär doch erstmal alles taco (da es funktioniert) und man könnte eine Kündigung dann zum 31.06. anlegen. ☺️

 

 

Das mit der AGB wäre für mich noch eine Lösung gewesen, in dem Sinn, dass o2 bei absehbar längerem Ausfall bis zur Klärung Internet per Surfstick oder sonstigem bietet, um die Kundenzufriedenheit hoch zu halten. Wäre nett und ist ja scheinbar nach eigenem Regelwerk machbar.


Da müsstest du mal beim User o2_DSL nachfragen.

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6 Antworten

Forum|alt.badge.img+17
  • Einsteiger:in
  • April 21, 2014
Hallo Henrik,

 

soweit ich weiß, kann es diese Möglichkeit geben, wenn du o2 noch mal schriftlich mit Nachweis (also Fax mit Sendebericht oder Brief per Einschreiben) üder die Störung informierst und eine Nachbesserungsfrist von zwei Wochen setzt. Dabei kannst du auch eine außerordentliche Kündigung ankündigen, falls die Störung nicht behoben wird.

 

Wenn die Störung bis Fristende nicht behoben ist, dann schriftlich die außerordentliche Kündigung mit Verweis auf die abgelaufene Frist setzen.

 

Das ist zumindest das Vorgehen, das hier im Forum empfohlen wird. Leider gibt es hier im Forum eher selten Rückmeldung, ob es problemlos funktioniert hat.

An alle anderen: Falls ich etwas vergessen habe, gerne ergänzen.

 

Grüße

nemesis03


Libermann
Besucher:in
  • Besucher:in
  • April 21, 2014
Und kommt ntürlich auch darauf an, ob du die Störung o2 schon gemeldet hast.

 

Aber ansonsten schriftliche Fristsetzung. Danach sollte es gehen.


HenrikM84
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 21, 2014
Danke für die Antworten,

 

die Störung ist seit dem 1. April vorhanden und seit dem auch gemeldet und mit nicht erfolgten Technikerbesuchen auch in der Bearbeitung. Der Anschluss wird auch vorerst gestört bleiben, wie mir ein Techniker resignierend verraten hat.

Das mit der Fristsetzung ist ungünstig, da wäre eine reguläre Kündigung genau so schnell (habe keine Vertragslaufzeit und jeweils 4 Wochen Frist bis Monatsende).

Hatte auf eine Lösung noch für diesen Monat gehofft.

 

Von der eigenen AGB für Festnetz §15 und §16 kann der Service leider auch keinen Gebrauch machen.

 

MfG, Henrik.


Forum|alt.badge.img+17
  • Einsteiger:in
  • April 21, 2014
Naja, mit einer regulären Kündigung kannst du zum 31.05.2014 kündigen. Wenn du per Fax eine Nachbesserungsfrist auf den 06.05.2014 setzt und dann am 07.05.2014 fristlos, außerordentlich kündigst (falls das fristlos möglich ist), bist du immer noch um einiges früher dran.

 

Auf der anderen Seite gibt es ja wahrscheinlich auch die Möglichkeit sich die Grundgebühr für die Ausfalltage erstatten zu lassen, wobei ich mir da nicht sicher bin, ob das Probleme gibt, wenn man gekündigt hat und gar kein Vertrag mehr besteht (also im Juni die Grundgebühr für Mai erstatten zu lassen).

 

Das mit den Punkten 15 und 16 der AGB für Festnetz habe ich nicht verstanden. Das wäre in den aktuellen AGB "Wahl und Änderung technischer Mittel" und "Sonstiges".


HenrikM84
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 21, 2014
Ok, das klingt machbar, das nehm ich mal als Lösung. Fraglich ist nur, was passiert, wenn die Störung in der Frist dann doch noch behoben wird, da bleibt dann wieder nur die ordentliche Kündigung?

 

Das mit der AGB wäre für mich noch eine Lösung gewesen, in dem Sinn, dass o2 bei absehbar längerem Ausfall bis zur Klärung Internet per Surfstick oder sonstigem bietet, um die Kundenzufriedenheit hoch zu halten. Wäre nett und ist ja scheinbar nach eigenem Regelwerk machbar.


Libermann
Besucher:in
  • Besucher:in
  • Lösung
  • April 21, 2014
HenrikM84 schrieb:
Ok, das klingt machbar, das nehm ich mal als Lösung. Fraglich ist nur, was passiert, wenn die Störung in der Frist dann doch noch behoben wird, 

Denn wär doch erstmal alles taco (da es funktioniert) und man könnte eine Kündigung dann zum 31.06. anlegen. ☺️

 

 

Das mit der AGB wäre für mich noch eine Lösung gewesen, in dem Sinn, dass o2 bei absehbar längerem Ausfall bis zur Klärung Internet per Surfstick oder sonstigem bietet, um die Kundenzufriedenheit hoch zu halten. Wäre nett und ist ja scheinbar nach eigenem Regelwerk machbar.


Da müsstest du mal beim User o2_DSL nachfragen.