Gelöst
Vertragswiderruf per E-Mail wird ignoriert?
Hallo,
Nachdem ich meinen Mobilfunkvertrag gekündigt hatte und dieser kurz davor war nun aus zulaufen, wurde mir ein 7.50 Euro billigeres Angebot gemacht. Das Widerrufsrecht wurde immer wieder stark betont und so gab ich die Zustimmung zu dem Auftrag. Aus diversen Gründen hatte ich allerdings den Vertrag nach 2 Tagen bereits per E-Mail wieder widerrufen. Dies war dann der 12.2.17. Vorbild dazu war das "Muster-Widerrufsformular", welches bei der "Widerrufsbelehrung für Warenlieferung" die mit dem Auftrag per E-Mail kam. Dann kam als Antwort, dass die Kundennummer und das Geburtsdatum des Vertragsnehmers dabei sein sollen. Die E-Mail wurde von mir mit den zwei zusätzlichen Daten neu versendet. Dauraufhin kam dann auch die Ersatzsimkarte an. Auf die letzte E-Mail gab es dann keine Antwort und heute, eine Woche später, am letzten Tag der Widerrufsfrist erreicht mich die SMS, in der steht, dass mein Vertrag nun gültig ist. Meine Frage lautet also: Was kann ich jetzt noch machen um rauszukommen?
Gruß
Nachdem ich meinen Mobilfunkvertrag gekündigt hatte und dieser kurz davor war nun aus zulaufen, wurde mir ein 7.50 Euro billigeres Angebot gemacht. Das Widerrufsrecht wurde immer wieder stark betont und so gab ich die Zustimmung zu dem Auftrag. Aus diversen Gründen hatte ich allerdings den Vertrag nach 2 Tagen bereits per E-Mail wieder widerrufen. Dies war dann der 12.2.17. Vorbild dazu war das "Muster-Widerrufsformular", welches bei der "Widerrufsbelehrung für Warenlieferung" die mit dem Auftrag per E-Mail kam. Dann kam als Antwort, dass die Kundennummer und das Geburtsdatum des Vertragsnehmers dabei sein sollen. Die E-Mail wurde von mir mit den zwei zusätzlichen Daten neu versendet. Dauraufhin kam dann auch die Ersatzsimkarte an. Auf die letzte E-Mail gab es dann keine Antwort und heute, eine Woche später, am letzten Tag der Widerrufsfrist erreicht mich die SMS, in der steht, dass mein Vertrag nun gültig ist. Meine Frage lautet also: Was kann ich jetzt noch machen um rauszukommen?
Gruß
Lösung von obi-wan007
Bei einem erfolgten Widerruf ist es egal, wann der Bearbeitet wird. Ausschlaggebend ist, wann der ausgesprochen wurde.
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