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Umzug: Sonderkündigungsrecht bei weniger Leistung?


Hallo,

ich ziehe bald um und wollte das der Hotline schon vor einer Woche mehrfach mitteilen, aber o2 bekommt ja derzeit nichts gebacken und ich werde ständig vertröstet, dass die Mitarbeiter keinen Zugriff auf die Datenbanken hätten...

An meiner neuen Adresse bietet mir o2 nur eine 16 Mbit Leitung. An meiner noch aktuellen Adresse habe ich 50 Mbits.

Reicht das um für ein Sonderkündigungsrecht?


12 Antworten

Schon allein aus dem Grund das ich meinen Umzug nicht melden kann und o2 seine Probleme nicht un den Griff bekommt, verzögert sich der Umzug meiner Leitung immens. Auch hier muss es doch die Möglichkeit für eine Sonderkündigung geben?

Ich sehe das so, dass Du in dem von Dir geschilderten Fall sonderkündigen kannst, denn das Sonderkündigungsrecht bei Umzug kann man in Anspruch nehmen, wenn der DSL-Anbieter am neuen Wohnort die bisherige Leistung nicht erbringen kann. § 46 Abs. 8 TKG legt fest, dass dann mit einer dreimonatigen Frist zum Monatsende der DSL-Vertrag gekündigt werden kann.

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Wobei die Frage ist wie man die "bisherige Leistung" definiert, über die "exakte, bisherige Bandbreite" oder einfach über die "bis zu 50 MBit/s".

Was aber meiner Meinung nach auf Kulanz möglich sein sollte, das wäre ein Tarifwechsel um eine Stufe bzw. ein Rabatt um diesen Betrag. Denn wenn nur bis zu 16 MBit/s verfügbar sind würde ja niemand einen VDSL Tarif buchen, der dann defacto auch nicht schneller ist.

Welche Alternativen hättest du den überhaupt in der neuen Wohnung. Weil o2 ja mittlerweile grundsätzlich Bitstream-Anschlüsse schaltet würde das nämlich heissen das die anderen deutschlandweiten DSL Anbieter auch keine höhere Bandbreite als o2 bieten können. Höchstens regionale DSL Anbieter oder Kabelinternet, falls verfügbar, könnte schneller sein.

Ich stehe vor dem gleichen Problem. An meinem neuen Wohnort kann mir nur ein kleinerer Tarif angeboten werden, besteht für mich nun ein Sonderkündigungsrecht?

Wenn ja, wo kann ich mich diesbezüglich melden? Der o2-Chat funktioniert bei mir nicht, E-Mail Kontakt scheint es ja nicht mehr zu geben.

Viele Grüße

Tom

Umzug melden. Kann o2 wie vertraglich vereinbart ist, schalten, machen sie es, ansonsten kommst du gem. TKG aus dem Vertrag.

Vielen Dank für die Antwort!

Das Problem ist, dass ich weder eine neue Vertragslaufzeit, noch 50 Euro für den Umzug bezahlen möchte. Ich möchte aus meinem Vertrag aussteigen indem ich entweder den Vertrag an meinem alten Wohnort auslaufen lasse oder ein bestehendes Sonderkündigungsrecht nutze.

Wo kann ich mich bzgl. der Sonderkündigung melden, wenn der o2 Chat nicht funktioniert?

PS: Neuer Thread, weil mir hier niemand geantwortet hat ☺️

Eine neue Laufzeit bekommt man nicht und die Gebühr wird nur fällig, wenn man wirklich umzieht.

indiablo schrieb:

 

Wo kann ich mich bzgl. der Sonderkündigung melden, wenn der o2 Chat nicht funktioniert?

 

DSL:

 

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

Überseering 33

22297 Hamburg

 

Fax: 01805880088

Ich kann bei einem Umzug wählen zwischen neuer Laufzeit oder Gebühr. Da ein Umzug (mit der damit verbundenen Laufzeitverlängerung oder Gebühr) für mich nicht in Frage kommt, werde ich diesen nicht beantragen. Ich will lediglich mein Sonderkündigungsrecht benutzen, falls vorhanden.

Vielen Dank für die Hilfe und die Adresse! Ich werde es dort mit der Sonderkündigung versuchen.

Gruß

Tom

Du hast es noch nicht verstanden. Du wählst mit Gebühr aus. Kann o2 schalten, wie es vertraglich vereinbart ist, wird sie fällig. Kann o2 nicht schalten, kommst du aus dem Vertrag und die Gebühr wird nicht fällig. Geht ja auch nicht, da kein Umzug statt fand.

Ich habe wohl schlecht erklärt ☺️ Wenn o2 schalten kann, möchte ich nicht, dass o2 schaltet und mir 50 Euro abzieht. Dann möchte ich den Vertrag einfach am alten Wohnort auslaufen lassen. Die Gebühr ist es mir nicht wert, vor allem da ich am neuen Wohnort Alternativen habe.

Doch habe ich. Du machst das schon. Alles Gute.

indiablo schrieb:

Dann möchte ich den Vertrag einfach am alten Wohnort auslaufen lassen.

Dann musst Du das aber, auch um Ärger mit Nachmieter zu vermeiden, tunlichst O2 mitteilen mit Datum des Auszuges. Dann zieht O2 auf Wunsch die restlichen Beträge ein und schaltet die Leitung ab (s. TKG).

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