Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meinen Handyvertrag, der zum 21.09.2014 auslaufen sollte, mehr wie Fristgerecht, am 27.03.2014 bei Ihnen gekündigt. Das ganze geschah über den Onlinedienst Abo Alarm. Ein Sendeprotokoll der Kündigung ist vorhanden.
Da heute, den 24.09.2014 die Sim Karte somit auch immer noch der Vertrag aktiv war, wendet ich umgehend mich an einen ihrer Mitarbeiter im „Chat“. Dieser konnte mir allerdings nicht weiterhelfen und verwies mich an den nächsten, dem ich das ganze nochmals schildern konnte. Dieser konnte/wollte mir jedoch ebenfalls nicht helfen, sondern mir direkt einen neuen Vertrag aufschwätzen. Das einzige was diese zwei Herren mir sagen konnten ist, das eine Kündigung bei ihnen eingegangen ist, dass diese aber wegen der nicht persönlichen Unterschrift ungültig sei.
Nur leider wurde mir das von ihnen nicht mitgeteilten, deshalb ging ich fest davon aus, dass die Kündigung gültig ist und somit mein Vertrag mit ihnen endet.
Ich denke nicht dass das ganze so in Ordnung ist und hoffe mit ihnen einen Lösungsvorschlag zu finden.
MfG
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Den Anhang habe ich wegen persönlicher Daten entfernt.
Sofern die Unterschrift durch Abo-Alarm erzeugt wurde, ist diese Dokument nicht gültig. Du hättest stutzig werden müssen, weil du weder die Bestätigung noch den genauen Zeitpunkt des Endes wie du es gewünscht hattest, erhalten hast.
Sofern die Unterschrift durch Abo-Alarm erzeugt wurde, ist diese Dokument nicht gültig. Du hättest stutzig werden müssen, weil du weder die Bestätigung noch den genauen Zeitpunkt des Endes wie du es gewünscht hattest, erhalten hast.
Wo steht das das die Kündigung nicht gültig ist?!?
Ich hab in den AGBs von o2 dazu nichts gefunden und meines Wissen nach muss das dort aufgeführt sein!
Ich hab in den AGBs von o2 dazu nichts gefunden und meines Wissen nach muss das dort aufgeführt sein!
In den AGB (Pkt. 9.6) ist die Schriftform gefordert. Nach einschlägiger Rechtsprechung erfordert diese mindestens die eigenhändige Unterschrift.
Auszug:
9.6 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung per E-Mail ist nicht möglich.
Quelle
Auszug:
9.6 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung per E-Mail ist nicht möglich.
Quelle
Die Kündigung kam NICHT per E-Mail sondern per Fax und ist somit in Schriftform.
Das mit der Persönlichen Unterschrift ist nicht in den AGBs aufgeführt!
Das mit der Persönlichen Unterschrift ist nicht in den AGBs aufgeführt!
Und warum schreibt O2 nicht dem Kunden das die Kündigung in dieser Form NICHT akzeptiert wird??
Überall liest man doch .... Eine Kündigungsbestätigung brauchst du nicht.
... Kündigungsbestätigungen werden nur auf Wunsch versenden
Warum schreibt man dem Kunden nicht, das eine Kündigung so nicht geht??
Im selben schreiben kann man dann sogar noch ein verlängerungsangebot mit reinpacken!!
Überall liest man doch .... Eine Kündigungsbestätigung brauchst du nicht.
... Kündigungsbestätigungen werden nur auf Wunsch versenden
Warum schreibt man dem Kunden nicht, das eine Kündigung so nicht geht??
Im selben schreiben kann man dann sogar noch ein verlängerungsangebot mit reinpacken!!
Mue88 schrieb:
Die Kündigung kam NICHT per E-Mail sondern per Fax und ist somit in Schriftform.
Das mit der Persönlichen Unterschrift ist nicht in den AGBs aufgeführt!
Ich mache jetzt mit dir keine Rechtskunde. Belies dich, was das Schriftformerfordernis bedeutet. Die Übertragung per Fax hat nichts mit dem Schriftformerfordernis zu tun. Dass sie per Emailkam, hab ich nicht gerschrieben. Das war ein Auszug aus den AGB, wie es auch da steht.
DerBär schrieb:Das kann ich dir nicht sagen. Evt. ging ein Schreiben oder eine SMS raus. Das liest man ja öfter hier. Wenn man aber im März kündigt und in der Kündigung das Enddatum bestätigt haben will und man bekommt nichts, dann darf man auch rechtzeitig nachfragen.
Und warum schreibt O2 nicht dem Kunden das die Kündigung in dieser Form NICHT akzeptiert wird??
Das ich hier nur auf einen weiteren unfähigen Mitarbeiter stoße, hab ich mir schon im vorhinein gedacht.
Ich werde das ganz Spektakel von meiner Rechtsschutzversicherung und vom Verbraucheramt prüfen lassen.
Ich lass mich nicht ein weiteres Jahr abzocken und schön still und heimlich für etwas bezahlen das ich nicht haben möchte.
Traurig das es ein so großer Anbieter der immer mit Kundenfreundlichkeit wirbt so etwas nötig hat.
Ich werde das ganz Spektakel von meiner Rechtsschutzversicherung und vom Verbraucheramt prüfen lassen.
Ich lass mich nicht ein weiteres Jahr abzocken und schön still und heimlich für etwas bezahlen das ich nicht haben möchte.
Traurig das es ein so großer Anbieter der immer mit Kundenfreundlichkeit wirbt so etwas nötig hat.
Erstens hat sich hier noch kein o2-Mitarbeiter dazu geäußert
Und zweitens wird auch eine Rechtsschutzversicherung nicht die Voraussetzungen für eine Schrifterfordernis (u.a. eigenhändige und nicht rein kopierte Unterschrift) mal eben so außer Kraft setzen können. Verbraucherschützer sowieso nicht.
Und zweitens wird auch eine Rechtsschutzversicherung nicht die Voraussetzungen für eine Schrifterfordernis (u.a. eigenhändige und nicht rein kopierte Unterschrift) mal eben so außer Kraft setzen können. Verbraucherschützer sowieso nicht.
Mue88 schrieb:Bislang sind hie rnur unfähige Kunden gewesen. Mitarbeiter tragen ein o2_ vor dem Namen.
Das ich hier nur auf einen weiteren unfähigen Mitarbeiter stoße, hab ich mir schon im vorhinein gedacht.
Mach das und berichte hier bitte. Nutzt dann allen was.
Ich werde das ganz Spektakel von meiner Rechtsschutzversicherung und vom Verbraucheramt prüfen lassen.
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