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Abgabe Inkassounternehmen


Ich habe eine Mahnung der Kanzlei "Purps, Vogel, Flieder" erhalten, die schreiben, dass sie in Ihrem Namen handeln. Sie verlangen 98,62 € von mir und nehmen "Bezug auf die bereits geführte Korrespondenz". Von einer solchen Korrespondenz ist mir nichts bekannt. Auch ist mir schleierhaft wodurch dieser Betrag zustande gekommen sein soll. Handelt es sich hierbei um einen Betrugsversuch?

Freu mich über eine Antwort.

Liebe Grüße, Marius

 

Edit o2 Antje: Titel angepasst
 


26 Antworten

Was ist daraus geworden? Mir wurde auf Bestreben dieser Kanzlei das Konto gepfändet, allerdings ohne dass ich vorher auch nur eine Rechnung über den auch nur angeblich fälligen Betrag (über 1100€) erhalten habe. Ich weiß nicht wo dieser Betrag entstanden sein soll!

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Unglaubwürdig. Vor einer Pfändung kommt ein Mannbescheid. Ohne Mahnbescheid, keine Pfändung. Hättesr du dem Mahnbescheid widersprechen, gäbe es auch keine Pfändung. Denn dann wäre, wenn der Gläubiger weiter drauf besteht, ein Prozess notwendig. Macht er das, kriegst du erneut eine Aufforderung zur Stellungnahme und ab diesem Zeitpunkt wäre ein Anwalt die bessere Wahl.

Selbst ein vorläufiges zahlungsverbot setzt einen in arbeit befindlichen Titel voraus, NACH dem Mahnbescheid. Keine Kontopfändung und auch Pfändung und einziehungsverfügung genannt, gibt es ohne Titel nicht und einen Titel gibt es ohne Mahnbescheid durchs Amtsgericht nicht. Außer Krankenkassen und Finanzämter bzw Stadtkassen. Die deucken sich das selbst. Da gibt es dann noch Ausnahmen wie die AOK in Bayern, die braucht wieder das Amtsgericht... Aber das geht dann jetzt ein wenig zu weit.

Meine Empfehlung wäre einen Anwalt aufsuchen und die Sache prüfen lassen.

Mobil gesendet

Ich weiß, dass das unglaubwürdig klingt und genau das macht mir ja Sorgen. Aber ich habe keine Rechnung, keinen Mahnbescheid und keinen Vollstreckungsbescheid bekommen. Leider ist es sehr schwer bei O2 jemanden zu erreichen, der mir das mal erläutern könnte.

Benutzerebene 7
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Wenn du wirklich nichts bekommen hast wäre die Pfändung unrechtmäßig und auch die Bank könnte hier Schwierigkeiten bekommen, wenn sie ihre Prüfpflichten verletzt hat. Was sagt die Bank dazu? Diese muss dir ggf. Unterlagen vorlegen.

Die Bank schrieb mir auf Nachfrage, dass ich mich an den Gläubiger, bzw. dessen Vertreter wenden sollte, sie (die Wirecard Bank) werden mir keine Dokumente zur Verfügung stellen. Bei der Kanzlei ging auch nur die Warteschleife dran und bei O2 war telefonisch auch alles überlastet. Im Chat hatte ich kurz jemanden, der mich an einen Kollegen weiterleiten wollte, allerdings ist die Chat-Session wegen "Inaktivität" geschlossen worden, bevor sich Kollege geäußert hätte. Ich werde morgen früh noch mal versuchen anzurufen, vielleicht sieht's da ja besser aus.

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Die Bank nimmt nur einen pfändungs und überweisungsbeachluss an. Vorläufige zahlungsverbote oder verfügungen lasse ich mal außen vor. Verfügungen dürften hier nicht greifen. Dazu erstellt eine bank eine drittachuldnererklärung für den Gläubiger und im gleichen Atemzug eine kunden Info über den eingang der Pfändung. Sonst hat die Bank alke infos die du brauchst, Aktenzeichen, Gläubiger, Telefon da dies auf der pfändung steht usw. Ohne Beschluss keine Pfändung, höchstens ein vorläufiges zahlungsverbot. Dies hat eine gültigkeit von 4 wochen. Zusätzlich kommt hinzu das die bank nach Ablauf der schuldner Schutzfrist das konto leer räumt, wenn keine eigenforderungen vorliegen. Kredite, auch wenn diese bedient werden sind eigenforderungen. Dann nicht aber du wirst dann ein Pfändungsschutz konto benötigen. Alleinstehende personen haben dann einen schutz von 1028 euro. Dann stehst du nicht ganz ohne Mittel, sonst führt es zur kontokündigung durch die bank.

Also bank anrufen. War es nur ein zahlungsverbot, dürfte das ohne vorherigen, erfolgreichen, mahnbescheid zweifelhaft sein. Ich könnte dein konto ohne weiters 4 wochen dicht machen durch ein zahlungsverbot aber wenn du mich dann verklagst und ich keine grundlage nachweisen kann, ein kurzer spaß mit harten folgen. Die bank prüft nicht, nur die inhaltliche Richtigkeit aber nicht die Forderung selbst.

Handeln, also die bank anrufen und unterlagen fordern, ggf Kopie der Pfüb.

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Der vertreter muss unterlagen stellen...



Die bank prüft nur die sachliche Richtigkeit. Kommt eine pfändung, prüft die bank nur den empfänger, richrigkeit der zustellung und fertig. Nicht den titel oder ob dieser vorliegt. Ojne Titel meiner Meinung nach keine pfändung und ohne vorherigen Mahnbescheid keinen Titel.

Ich tippe auf zahlungsverbot oder das der mahnbescheid irgendwie übersehen wurde aber solche umschläge übersieht man nicht

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Ach so, ich schreibe über die mobile ansicht, darum neue Beiträge...

Im fall von einem vertreter. Dieser ist dann Ansprechpartner und nicht der gläubiger selbst.

Nimm dir einen anwalt, das Forum ist der falsche ort dafür

Mobil gesendet

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Und für eine Vollstreckung bedarf es einen Titel und sonst vollstreckt kein Gerichtsvollzieher. Eine Vollstreckung kann ja auf mehrere dinge hinauslaufen. Taschenpfändung durch den gerichsvollstrecker oder sachpfändung im austausch. Beispiel pfändung 1000 euro, dein tv ist 1500 wert, dann kriegste einen für 500 und fertig, taschenpfändung usw. Das kostet aber alles dem gläubiger erst mal kohle, welche er vorschießen muss. Lohn und bankpfändung geht gleichzeitig aber nicht, meines wissen nach.

Wir sind nicht die einzige:

https://www.tellows.de/num/0331601352828 

Habe auch in September 2016 Geldforderung über 87,58€ von d. selbe Kanzlei bekommen, Wiederspruch geschickt, und jetzt wiederholt sich das. Widerspruch wieder geschrieben. Angeblich habe ich an E-Plus einen Handyrechung von 14€ in 2014. nicht bezahlt, obwohl E-Plus Einzugsermächtigung von uns hätte und wir haben keine Mahnung bekommen.

Werde eine Anzeie bei der Polizei machen.

mgGruß M.M.

scrambled-280714 schrieb:

Werde eine Anzeie bei der Polizei machen.



Mach das.

Hier handelt es sich erst einmal um eine zivilrechtliche Forderung. Wenn Du sicher bist und nachweisen kannst, dass Du Deine Rechnungen beglichen hast, bzw. die Gegenseite nicht belegen kann, dass Du nicht gezahlt hast, bist Du doch auf der sicheren Seite. Erst, wenn bei Dir ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt, musst Du aktiv werden. Das wurde aber in diesem EDIT: Forum Thread schon recht ausführlich dargestellt.

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Fuchs schrieb:

 Erst, wenn bei Dir ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt, musst Du aktiv werden. Das wurde aber in diesem Forum schon recht ausführlich dargestellt.

Genau, hier ist aber noch kein Pulsschlag nötig! Dem Mahnbescheid kannst du auch widersprechen. Musst du auch. In diesem Fall wird der Titel nicht ausgestellt. Wird dem Mahnbescheid nicht widersprochen, geht an den Gläubiger/Vertreter umgehend der Titel, unabhängig ob die Forderung rechtens ist oder nicht. Das Amtsgericht prüft nämlich nicht die Richtigkeit der Forderung, die prüfen in diesem Schritt nur die Richtigkeit des Antrags.

Wenn du den Widerspruch einleitest, wird dem Gläubiger/Vertreter der Titel verweigert und es geht umgehend vor Gericht, wenn der Gläubiger/Vertreter diesen Prozess weiter fortführt. Tut er das nicht, ist die Sache erledigt.

Hat er diesen Titel, dann wird es schwierig. In diesem Fall wirst du durch Kontopfändung dazu gezwungen die Summe erst mal zu begleichen. Dann bist du am Zug das Geld zurück zu klagen. Aufwendig. Zusätzlich kommen diverse Gesetzesänderungen zum P Konto, im Fall eines Pfändungseingang. Das scheint aber auch von Bank zu Bank unterschiedlich gehandhabt zu werden. Gerade was die Ansicht betrifft, nach Eingang ein P Konto zu eröffnen oder nicht und nur eine Guthabensperre einzurichten.

Guthabensperre bedeutet, es wird nur die Summe der Pfändung gesperrt, der Rest steht weiter zur Verfügung, als wäre keine Pfändung auf dem Konto. Es bleibt also nur das gepfändete Guthaben gesperrt. Wird aber dann von der Bank nach 4 Wochen automatisch an den Gläubiger beglichen. Hilft dir also nicht weiter.

In der Zwischenzeit wird nicht mehr das Konto gepfändet. Die Kanzlei macht einen Eintrag bei Schufa. "Tituliert" heißt in diesem Falle, dass der Eintrag 30 Jahre bestehen bleibt. D.h. 30 Jahre kein eigenes Konto, kein Kredit, kein Mietvertrag. Alles für eine unberechtigte Forderung, die weder ePlus noch O2 bekannt ist. Gerichtet an jemanden, der kein Vertragspartner von ePlus war!

Ich habe Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt und ich werde eine Regressforderung aufstellen, die ich einklagen werde. Außerdem werde ich Fernsehen einschalten (Panorama usw.)

Benutzerebene 7
Bist du dodo666?

Sonst würde mir der Kontext fehlen. 😉

Konntest du mittlerweile herausfinden auf was sich die Forderung bezieht?

Oder anderes Erhellendes?

Benutzerebene 7
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Wie kann die Kanzlei denn an den Titel kommen? Dann muss ja dem Mahnbescheid nicht widersprochen worden sein. Das nenne ich dann selbst Schuld. Im Fall des Wiederspruchs hätte der Gläubiger klagen müssen, um zu beweisen, dass die Forderung rechtens ist.

Komisch komisch.

nein - ich schreibe i.d.R. mit meinem Klarnamen. Forderung bezieht sich auf u.a. auf "Telekommunikationsvertrag vom 30.10.2013". Es gab keine Rechnung, keine Belege.  Sofort Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht Wedding gegenüber meiner Tochter, die gar kein Vertragspartner bei ePlus war! Ich habe sofort Anzeige wegen Betrug und Nötigung bei der Staatsanwaltschaft Berlin und Düsseldorf erstattet. Habe gerade eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Brandenburg eingereicht, dort ist die Kanzlei Mitglied. Weder ePlus noch O2 haben eine Forderung an meine Tochter. Aber der Schufa-Eintrag ist der Hammer!!!

Es gab keinen Mahnbescheid - sondern sofort Vollstreckungsbescheid des Amtsgericht gegen meine Tochter, die gar keinen Vertrag mit ePlus hatte. Von wegen selber Schuld!!!!!

Erst Detail wissen, dass bewerten!!!!!!

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Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid nach § 700 ZPO.

Bevor man da Einspruch einlegt, sollte man aber schon überlegen, worum es denn eigentlich geht. Folge des Einspruchs ist die Abgabe ans Streitgericht, es kommt zu einem ganz normalen Zivilprozess. Man wird eine Klageschrift erhalten, auf die man dann erwidern muss.

Spätestens ab dort ist der Anwalt meiner Meinung nach notwendig. Dann wäre es im Zivlprozess geklärt worden und wenn sich deine Angaben bestätigen, dann wäre es zu dem Schufa Eintrag gar nicht gekommen. Wenn doch... Dann wäre die Sache nicht ärgerlich gewesen, die Sache wäre super für Dich... Natürlich mit weiterem Aufwand aber am Ende zählt das Ergebnis.

Meiner Meinung nach, ich bin aber kein Inkasso...

Ein VB kann nicht ohne wirksame Zustellung des MB erfolgen; die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt hat nichts mit dem Postnachsendeantrag bei der Post zu tun.

Hier wäre die Frage, wo ist der Mahnbescheid zugestellt worden und wie?

Zumal der VB erst mal nicht viel sagt, außer man legt keinen Einspruch ein. Dann ist es natürlich dumm gelaufen, denn dann hat  dieser die Qualität eines vollstreckbaren Urteils.

Benutzerebene 7
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pipifax3 schrieb:

Erst Detail wissen, dass bewerten!!!!!!

Du kannst mir glauben, ich bin seit 2009 hier im Forum und hier etwas zu bewerten? Damit habe ich schon lange lange lange aufgehört.

Meistens kommt es anders und zweitens als hier sehr oft geschildert wird. Ich nehme die Infos die vorhanden sind, gebe meinen Senf dazu und warte auf das kommende ja aber, aber da wäre noch und aber hier noch und aber...

Warum verwendest Du nicht ein eigenes Thema. Der Thread hier ist eigentlich eine

Von nEUZUS zu 14.09.2016 gestellte Frage

Wenn versch. Leute versch. Sachverhalte durcheinander posten wird es unübersichtlich.

Übrigens würde ich mir zuerst mal die Titelkopie anfordern, bevor ich hier wild für Dritte rumposte.

Nochmals: es gab keinen Mahnbescheid, sondern sofort Vollstreckungsbescheid an meine Tochter. Meine Tochter ist kein Vertragspartner von ePlus gewesen. Deshalb habe ich sofort (am gleichen Tag) Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Weder ePlus noch O2 haben seit Jahren offene Forderungen! Die unberechtigte Forderung stammt aus dem Jahre 2013 und soll sich auf 1.709 € belaufen. Ohne Vorwarnung wurde ein Schufa-Eintrag vorgenommen, unter "Titulierung" (jetzt mit 1.900€), der 30 Jahre bestehen bleibt! D.h. 30 Jahre keine Kontoeröffnung, kein Kredit, keine Mietwohnung usw.

Wurde zusätzlich zur Anzeige Einspruch gegen den Bescheid eingelegt?

LG Bonn · Beschluss vom 24. Januar 2005 · Az. 6 T 188/05 + 6 T 20/06

Zitat:Der Vollstreckungsbescheid steht gemäß § 700 Abs. 1 ZPO einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Das gilt auch dann, wenn er zu Unrecht erlassen worden ist, etwa weil es an der ordnungsgemäßen Zustellung des Mahnbescheids fehlt. Auch gegen einen solchen Vollstreckungsbescheid muss rechtzeitig Einspruch eingelegt werden, damit er nicht rechtskräftig wird (Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. § 700 Rn. 2; BGH NJW 1984, 57f [zitiert nach JURIS]). Kann aber ein unzulässig ergangener Vollstreckungsbescheid ... formell rechtskräftig werden, weil nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt ist, ergibt sich daraus ohne weiteres, dass er nicht etwa deshalb nichtig oder sonst unwirksam ist, weil der vorangegangene Mahnbescheid nicht ordnungsgemäß zugestellt worden ist.
Benutzerebene 7
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Noch mal ohne Mahnbescheid keinen VB! Hier wäre die Frage, wo ist der Mahnbescheid abgeblieben.

Lassen wir mal den Mahnbescheid weg.

Beim VB hätte deine Tochter genau mit deiner Schilderun Einspruch einelgen MÜSSEN. Dann wäre es, wie von mir beschrieben, direkt ein Zivilprozess geworden. Hätte sich deine Schilderung bestätigt, wäre die Sache vom Tisch.

Und kein Konto ist auch etwas übertrieben. Es gibt das P Konto, genau richtig in so einer Sache.

Spielt aber auch keine Rolle, mich würde noch das Ergebnis deiner Sacher interessieren. Also das Ende dieser Geschichte.

Mister79 schrieb:

Also das Ende dieser Geschichte.
Zwischenzeitlich kann ja pipifax3 mal die Titelkopie ohne Namen/Adresse hier reinstellen, damit wir uns ein Bild machen können.

Meist sieht man bereits in der Titelkopie was faul ist. Es kann durchaus Identitätsdiebstahl, Provisionsbetrug o.a. sein.

Dumm nur, wenn es einen Titel gibt, dann sind erst mal Schufa, Bürgel etc. alle berechtigt.

Benutzerebene 7
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Das ist richtig droide. Darum poche ich so auf den Einspruch. Ich vermute die Frist ist abgelaufen. Ob MB oder VB, der Einspruch fehlt. Der Rest ist Nebenschauplatz und das übersieht er wohl. Ein Anwalt wäre so langsam ratsam.

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