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Warum O2 Service
Gelöst

Problem mit (Wieder-)Aufladung


Mick_Wires
Neuling
Ich habe meine O2-Loop Karte nun an meinen Sohn weitergegeben und mit 15 EUR per "Express-Aufladung" aufgeladen. Ich habe auch eine Bestätigung über die Aufladung per E-mail erhalten, und unter "Mein O2" wird mein Guthaben in Höhe von 15 EUR - nunmehr gültig bis 27.02.2015 - angezeigt. Soweit so gut. Leider kann sich mein Sohn mit seinem Handy nicht im Netz registrieren. Ich habe heute einmal versucht, ihn anzurufen; dort heißt es "diese Rufnummer ist nicht vergeben". Falls die Rufnummer tatsächlich nicht mehr vergeben ist (weil ich so "böse" war, zuletzt mein Guthaben nicht kummulieren zu lassen) und sich die Karte nicht reaktivieren lassen sollte, bitte ich darum, das Geld wieder gutzuschreiben. Verstehen kann ich das allerdings nicht, denn wie Sie feststellen, bin ich ja noch unter der Rufnummer registriert. Und meine Kreditkartennummer haben Sie auch gerne angenommen, und das Guthaben ist ja auch immerhin unter der Rufnummer verbucht...

Vielen Dank.

 

Freundliche Grüße

Lösung von o2_Dörte

Hallo @Mick_Wires 

 

Ähm, das Problem hier ist, dass du die Karte im April gekündigt hast und das Guthaben hast auszahlen lassen. Daher ist die Karte gekündigt und kann nun auch nicht wieder reaktiviert werden.

 

Bitte reiche für das jetzt eingezahlte Guthaben noch mal einen Antrag auf Auszahlung mit deiner Bankverbindung ein. Das Formular findest du hier: Guthabenauszahlung

 

 

Wenn du wieder einen o2-Prepaidtarif nutzen möchtest, würde ich dir die http://www.o2-freikarte.de/ ? empfehlen. ☺️

 

 

Viele Grüße

Dörte

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24 Antworten

o2_Dörte
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  • Lösung
  • 30. August 2014
Hallo @Mick_Wires 

 

Ähm, das Problem hier ist, dass du die Karte im April gekündigt hast und das Guthaben hast auszahlen lassen. Daher ist die Karte gekündigt und kann nun auch nicht wieder reaktiviert werden.

 

Bitte reiche für das jetzt eingezahlte Guthaben noch mal einen Antrag auf Auszahlung mit deiner Bankverbindung ein. Das Formular findest du hier: Guthabenauszahlung

 

 

Wenn du wieder einen o2-Prepaidtarif nutzen möchtest, würde ich dir die http://www.o2-freikarte.de/ ? empfehlen. ☺️

 

 

Viele Grüße

Dörte


Mick_Wires
Neuling
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  • 30. August 2014
Äm, das war eine Freikarte! Und ja, ich war so "böse" und habe mir das Guthaben auszahlen lassen, weil mir O2 einsetig die Leistung gekündigt hat (!) und ich das Guthaben nicht kummulieren lassen wollte. Die Rufnummer war und ist aber ja weiterhin auf mich registriert. Alles ein sehr merkwürdiges Gebahren von O2! Und dann soll ich mir eine weitere Freikarte bestellen? Wenn O2 keine Kunden möchte, brauch O2 ja keine Kunden annehmen! Aber wie gesagt, das Geld vereinnahmen Sie erst einmal gerne!


o2_Dörte
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  • 2553 Antworten
  • 30. August 2014
Naja, wie gesagt: Du hast die Karte gekündigt. Sie kann dann nicht einfach wieder reaktiviert werden, nur weil aufgeladen wurde. 😉 Die SIM ist gekündigt und gesperrt und überhaupt.

Die Freikarte ist einfach die schnellste, günstigste und einfachste Möglichkeit nun an eine neue Karte zu kommen.

 

Eine gekündigte Karte können wir nicht wieder reaktivieren.

 

 

Viele Grüße

Dörte


Mick_Wires
Neuling
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  • 30. August 2014
Naja, es bringt ja nichts, mit Ihnen darüber zu diskutieren - wenn Sie nicht helfen wollen bzw. können, dann ist es so. Es ist ja wahrscheinlich in gewisser Weise auch Geschäftspolitik!

 

Und es ist ja vielleicht ganz lustig, wie sie es augenzwinkernd darstellen: Die Nummer könne nicht "einfach wieder reaktiviert werden, nur weil aufgeladen wurde". Aber so lustig finde ich das nicht! Wenn ich mich hier unter der Rufnummer anmelde, mich zur Express-Aufladung registriere und das Konto unter Angabe meiner Kreditkarte auflade, erwarte ich schon, das die im Voraus bezahlte Leistung (prepaid) auch erbracht werden kann.

Das Problem ist aber offensichtlich, dass es sich bei der sogenannten "Freikarte" nicht um eine Prepaidkarte handelt (d.h. eine Karte, bei der man im Voraus bezahlt und für den Gegenwert eine Leistung erhält), sondern man muss - so wie es O2 hier praktiziert - faktisch einen Mindestumsatz tätigen!

 

Dies nur zur Klarstellung:

Ich habe nicht gekündigt, und das wird auch nicht wahrer, wenn man es wiederholt!

 

O2 hatte mir nach 5 Monaten mitgeteilt, dass es meine Karte deaktiviert, wenn ich sie nicht wiederauflade. Ich hätte dementsprechend meine Karte weiternutzen können, wenn ich diese wieder aufgeladen hätte. Dann hätte sich der Aufladebetrag auf das vorhandene Guthaben aufaddiert. Das auf diese weise kumulierte Guthaben hätte ich aber in 5 Monaten genauso wenig aufbrauchen können. Deshalb habe ich aufgrund der einseitigen Leistungseinstellung seitens O2 nach diesem Termin natürlich die Auszahlung des Guthabens angefordert.

 

Eine Alternative ist demnach, alle 5 Monate eine neue Freikarte zu bestellen und das Gutgaben auf der alten, seitens O2 deaktivierten Karte zurückzufordern. Sehr kundenfreundlich!


  • 0 Antworten
  • 30. August 2014
Ich finde das Ganze sehr seltsam. Ich kenne mich mit Prepaid bei o2 nun nicht so dolle aus, aber bisher dachte ich immer zweierlei:

 

1. Um sich sein Guthaben auszahlen zu lassen, muss man kündigen.

2. Man muss in diesem Fall die SIM-Karte an o2 schicken.

 

Ist das (noch) so?

Wenn ja, kriege ich das jetzt aber nicht mit dem Sachverhalt, so wie er sich nach den verschiedenen Beiträgen darstellt, zusammen.

 

Und was ich gar nicht verstehe, ist, dass man eine gekündigte Karte noch aufladen kann.

 

Ich bin verwirrt.  🤔


Mick_Wires
Neuling
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  • 30. August 2014
Da kann ich nur Recht geben! ;-)

Wenn die Karte tatsächlich gekündigt sein sollte, dürfte es m.E. auch nicht möglich sein, darauf einzuzahlen.

 

Es ist so, dass ich nicht gekündigt habe, sondern O2 hat mir gekündigt, für den Fall, dass bis zum 30.04. keine Guthabenaufladung erfolgen sollte. Gleichzeitig hieß es weiter: "Ihr Restguthaben verfällt jedoch nicht: Im Falle einer Aufladung ist Ihr Guthaben direkt für weitere 6 Monate verwendbar und Sie können wie gewohnt telefonieren." Diese Aussage implizierte für mich, dass auch nach diesem Termin eine Wiederaufladung möglich ist. Da die Leistung eingestellt wurde und nicht abzusehen war, dass ich in weiteren 6 Monaten das doppelte Guthaben würde verbrauchen können, habe ich eine Guthabensauszahlung beantragt.

 

Wenn es wirklich so wäre, dass eine Beantragung der Guthabensauszahlung automatisch auch eine kundenseitige Kündigung bedeutet und gleichzeitig nach 5 Monaten regelmäßig ein Aufladung erforderlich ist um den Vertrag überhaupt aufrechtzuerhalten und nach diesem Termin keine Reaktivierung mehr möglich ist, handelt es sich faktisch nicht um einen Prepaid-Tarif, sondern um einen Tarif mit Mindestumsatz. Das sollte man dann aber auch so benennen!


Sandroschubert
Legende
Fuchs schrieb:1. Um sich sein Guthaben auszahlen zu lassen, muss man kündigen.

2. Man muss in diesem Fall die SIM-Karte an o2 schicken.

Muss man nicht, wenn man ankreutzt das die Karte nicht vorliegt. Viel Interessanter ist warum das Login noch funktioniert und die "Kartenleiche" noch im System geistert. Das sollte man kurzfristig bereinigen.

 

Auf den Unsinn mit dem Mindestumsatz gehe ich nicht ein (siehe Folgebeitrag), nur so viel man sollte die AGB  lesen wenn man einen (Prepaid)vertrag abschliesst.

 

Gruß


zündi
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  • 31. August 2014
Sandroschubert schrieb:
Fuchs schrieb:1. Um sich sein Guthaben auszahlen zu lassen, muss man kündigen.

2. Man muss in diesem Fall die SIM-Karte an o2 schicken.

Muss man nicht, wenn man ankreutzt das die Karte nicht vorliegt. Viel Interessanter ist warum das Login noch funktioniert und die "Kartenleiche" noch im System geistert. Das sollte man kurzfristig bereinigen.

 

Das ist bei Prepaid nichts ungewöhnliches :wink:[color=#000080]In "Mein o2" wurden sogar noch ein paar eingefrorene Cent als Guthaben angezeigt

 

 

gruß, zündi


  • 0 Antworten
  • 31. August 2014
Gut. Vielen Dank. Jetzt bin ich nicht mehr verwirrt. Jedenfalls nicht mehr so sehr oder als sonst auch. ☺️


Mick_Wires
Neuling
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  • 31. August 2014
Naja, Unsinn ist das nicht! So wie ich es geschildert habe, ist es ja!

 

Es ist ja sehr nett, wie ernst Sie Ihre Kunden nehmen !!!

Hier fühlt man sich wirklich wie ein König...

 

Aber wegen der "Kartenleiche" und dem Umstand, dass es eigentlich nicht möglich sein dürfte diese aufzuladen, gebe ich Ihnen natürlich recht. Wie ich sehe, ist das Guthaben wieder auf Null. Jetzt kann ich nur hoffen, dass auch keine Belastung von meinem Kreditkartenkonto erfolgt...


zündi
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  • 31. August 2014
Mick_Wires schrieb:
Naja, Unsinn ist das nicht! So wie ich es geschildert habe, ist es ja!

 

Ist es nicht, denn es gibt keinen Mindestumsatz. Eine 1 Cent-Überweisung alle 6 Monate reicht aus, um zu verhindern, das Guthaben eingefroren wird bzw um bereits eingefrorenes Guthaben wieder nutzbar zu machen. Desweiteren ist es nicht möglich, Guthaben auszahlen zu lassen ohne die Karte zu kündigen. Sowas geht so weit ich weiß nur bei Fonic bzw Lidl-Mobile und ansonsten bei keinem anderen Anbieter.

 

Mick_Wires schrieb:
 

Es ist ja sehr nett, wie ernst Sie Ihre Kunden nehmen !!!

Hier fühlt man sich wirklich wie ein König...

 

Falls du damit Sandroschubert meinst, dann wage ich zu bezweifeln, das du sein Kunde bist weil er genauso wenig wie ich für oder bei o2 arbeitet. o2-Mitarbeiter haben immer ein "o2" im Namen. Wir sind hier selbst nur Kunden.


 

 

 

gruß, zündi


Mick_Wires
Neuling
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  • 1. September 2014
Du hast Recht, ich meinte Sandroschubert; ich habe mich durch das blaue Emblem irritieren lassen! ;-)

 

Inzwischen habe ich auch einmal ein paar andere Forenbeiträge gelesen... Wenn ich sehe, wie da von manchen sogenannten "Experten" in despektierlicher Art und Weise die Leute "heruntergeputzt" werden, nach dem Motto: "Ich weiß etwas, und alle anderen sind Dummköpfe.", dann kommt es in mir hoch...

Aber der Moderatorin ist natürlich mir gegenüber nichts vorzuwerfen, und ich denke auch, dass mir hier weitergeholfen wurde - auch wenn sie sich nicht noch einmal zurückgemeldet hat. Ich weiß nun bescheid, und soweit keine Belastung von meinem Kreditkartenkonto erfolgt (!), ist alles in Ordnung und ich werde die Karte dann entsorgen.

 

Du hast natürlich Recht, es ist insofern kein Mindestumsatz als das Guthaben am Ende der Laufzeit nicht verfällt und zurückgefordert werden kann. Das Bestehenbleiben des Vertrages ist aber - so dachte ich zumindest - an einen Mindestumsatz gebunden.

 

Dass alle 6 Monate eine 1 Cent-Überweisung ausreicht wusste ich nicht. Funktioniert das wirklich?

Ich bin davon ausgegangen, dass ich alle 5 Monate mit mind. 10 EUR (bzw. über Geldautomat und Expressaufladung funktionieren nur mind. 15 EUR) aufladen muss und sich das Guthaben im Laufe der Zeit aufhäuft. Bei einem Cent würde sich das natürlich entsprechend relativieren. Wenn beispielsweise nach zwei Jahren 10,05 EUR statt ursprünglich 10,00 EUR auf dem Konto sind, darüber würde ich mich nicht aufregen...

 

Schöne Grüße


Sandroschubert
Legende
@Mick_Wires  Du hast mich wahrscheinlich missverstanden, sorry wenn es falsch rübergekommen ist. Ich bin auf deiner Seite, du hättest gar kein Zugang mehr haben dürfen nachdem du die Karte gekündigt und dir das Guthaben auszahlen lassen hast. Das O2 für eine deaktivierte Karte noch Geld annimmt darf nicht sein.

 

Trotzdem ist es "Unsinn" das hier ein Mindestumsatz anfällt. Man sollte sich vorher informieren bevor man solche Aussage trifft. Fakt ist es steht in den Unterlagen das man in einer gewissen Zeit aufladen muss, oder die Karte wird deaktiviert. Das ist bei den meisten anderen Prepaidanbietern nicht anders. Mir ist schleierhaft wie du die Guthabenauszahlung bekommen hast ohne einen einzigen Hinweis das damit die Karte deaktiviert wird.

 

Und ja es funktioniert mit der 1 Centüberweisung, natürlich nur, wenn die Karte vorher nicht deaktiviert worden ist.

 

Gruß 


Mick_Wires
Neuling
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  • 1. September 2014
@Sandroschubert Nichts für Ungut. Ich hatte mich etwas darüber geärgert, dass meine Aussage als Unsinn abgetan wurde. Ich muss ja einsehen, dass meine Aussage wie folgt zu relativieren ist: Wenn ich alle 5 Monate gezwungen bin, 10 EUR aufzuladen und sich beispielsweise mein Guthaben in zwei Jahren dann auf 50 EUR angehäuft hat, welches ich nicht abtelefonieren kann, und ich zusätzlich mein Guthaben nur zurückerhalten kann, wenn der Vertrag aufgelöst wird, dann hat dies den "Charakter" eines Mindestumsatzes. Ist es natürlich nicht, denn bei einem "echten" Mindestumsatz würde unter gleicher Prämisse jeweils nach fünf Monaten das Guthaben verfallen - das ist ja hier nicht so. "Theoretisch" könnte ich ja alle 5 Monate eine neue Freikarte bestellen und das Guthaben auf der jeweils alten Karte auszahlen lassen (- fragt sich natürlich, wie oft O2 das mitmacht). Dieser Aufwand ist aber nicht sehr kundenfreundlich. Offenbar ist das aber Praxis bei den Großen, was schade ist. Wenn man eine "echte" Prepaidkarte haben will, die man auch liegen lassen kann, muss man wohl auf andere Anbieter zurückgreifen...

 

Dass man seinen Vertrag auch mit 1 Cent aufrechterhalten kann (funktioniert ja nur mit einer Überweisung) ist natürlich eine interessante Aussage und relativiert die ganze Sache natürlich. Ob so etwas auch ein O2 Mitarbeiter sagen würde? ;-)

 

Erst einmal vielen Dank an alle.


Mick_Wires
Neuling
  • Autor
  • Neuling
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  • 3. September 2014
Das Kreditkartenkonto ist nun doch belastet worden (Kaufdatum: 29.08., Buchungsdatum: 01.09.).

Das Guthaben unter "Mein O2" ist aber wieder auf Null.

 

Frage an O2: Ist mir geholfen worden? Haben Sie eine Rückgutschrift veranlasst?


o2_Michael
  • Team
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  • 3. September 2014
Hallo Mick_Wires,

 

ich kläre das gern für dich.

 

Viele Grüße

Michael



Mick_Wires
Neuling
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  • 9. September 2014
Vielen Dank, Michael. Das wäre sehr nett, wenn Sie sich darum kümmern, denn die Lastschrift auf dem Kreditkartenkonto ist immer noch nicht wieder gutgeschrieben worden.

 

Viele Grüße


Mick_Wires
Neuling
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  • Neuling
  • 14 Antworten
  • 13. September 2014
Ich fasse noch einmal zusammen und hoffe auf baldige Hilfe.

 

Ich habe am 29.08. eine Prepaidkarte von O2 per Express-Aufladung im Internet aufgeladen; dies ist auf der Internetseite von O2 unter meinem Login auch so ausgewiesen worden, d.h. das Guthaben ist dort zunächst in Höhe der Abbuchung angezeigt worden. Belastet wurde das Kreditkartenkonto wenige Tage später am 01.09.. Wie sich später herausstellte, war die Prepaidkarte zum Zeitpunkt der Aufladung bereits deaktiviert, so dass ich diese nicht nutzen konnte. Warum es möglich war, eine Aufladung vorzunehmen, obwohl die Prepaidkarte bereits deaktiviert war, sei einmal dahingestellt. Wenigstens war das Geld zu diesem Zeitpunkt noch "sichtbar".

Wenige Tage später, mind. am 03.09., war das Guthaben auf der Internetseite unter meinem Login "verschwunden". Ich bin davon ausgegangen, dass ein seriöses Unternehmen einen Geldbetrag, den es nicht verbuchen kann (weil der Vertrag in diesem Fall seinerzeit offenbar AGB-konform wegen Umsatzlosigkeit einseitig gekündigt worden ist) und insofern um diesen Betrag ungerechtfertigt bereichert ist, auch wieder auf dem gleichen Wege (d.h. auf das Kreditkartenkonto) wieder gutschreibt. Das ist aber bis heute nicht geschehen.

Da seit "Verschwinden" meines Gutabens unter meinem Login bis heute inzwischen mind. 10 Tage bzw. 8 Werktage vergangen sind, während die Belastung meiner Aufladung lediglich 3 Tage bzw. 1 Werktag gebraucht hat, bin ich doch nun sehr beunruhigt.

 

Ich hoffe immer noch, dass die Sache geklärt werden kann. Geld kann ja nicht einfach verschwinden, sondern es ist nur woanders - allerdings leider nicht mehr bei mir.


Sandroschubert
Legende
Hast du den Hinweis[/color] von @o2_Dörte[color=#000080]  befolgt?

 

Gruß



Mick_Wires
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 14 Antworten
  • 15. September 2014
Nein, das Geld ist "verschwunden" bevor ich den Antrag gestellt habe.

o2_Michael wollte das eigentlich für mich klären...

 

PS: Meinst Du eine Wiedergutschrift auf das Kreditkartenkonto wäre "zu einfach" für o2?


Sandroschubert
Legende
Jupp es ist einfach unmöglich das wieder auf die Kreditkarte zu buchen, da meiner Meinung nach der Einzug über einen Dienstleister vornimmt. Eine Rückbuchung auf deine Kreditkarte halte ich für ausgeschlossen, daher der Umweg ueber die Auazahlung.

 

Du musst sehen grosse Firmen versuchen alles sehr 'effizient' abzuwickeln, so ein Fall wie deiner ist ein grosser Stolperstein bzw. nicht vorgesehen.

 

Ich lasse mich aber gern überraschen...

 

Gruß


Mick_Wires
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 14 Antworten
  • 16. September 2014
Da könntest Du natürlich Recht haben. Ich hoffe nur, dass ich mit dem parallelen Auftrag zur Guthabenauszahlung nicht zusätzlichen Durcheinander bei den - wie Du bereits sagst - ggf. separaten beauftragten Unternehmen hervorrufe...

 

Leider sind die Moderatoren ja untergetaucht und geben mir diesbezüglich keinen Zwischenstand.

 

Um nichts unversucht zu lassen, werde ich einmal den Auftrag an O2 faxen.

 

Viele Grüße


o2_Antje
  • Moderatorin
  • 42010 Antworten
  • 18. September 2014
Hallo Mick_Wires,

 

mein Kollege hat den Fall weitergeleitet. Die Fachabteilung bearbeitet dein Anliegen noch. Hab bitte noch etwas Geduld.

 

Gruß

Antje


Mick_Wires
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 14 Antworten
  • 20. September 2014
Hallo Antje,

 

vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Es wäre nett, wenn Ihr mich in dieser Sache auf dem laufenden halten könntet.

 

Da sich keiner gemeldet hatte (und um nichts unversucht zu lassen), habe ich nämlich zwischenzeitlich (vor vier Tagen) einen "offiziellen" Auszahlungsauftrag an O2 gefaxt. Zugleich habe ich einmal per Mail bei meinem Kreditkarten-Service hinsichtlich Form und Frist einer Reklamation nachgefragt. Die haben mir ein Formular zukommen lassen mit der Bitte, dieses binnen 8 Tagen ausgefüllt zurückzuschicken...

 

Viele Grüße