Das war nicht explizit Teil des Urteils, wäre aber eine logische Schlussfolgerung, und die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass Erstattungen vorgenommen werden. Am besten schriftlich eine Erstattung beantragen und dann abwarten wie o2 reagiert.
Hallo @Kaneda242
zu dem besagten Urteil kann ich dir aus eigenen Worten at hoc keine klare, allgemeingültige oder auf deinen Tarif bezogene Antworten geben. Hier wäre der Weg, den @bs0 vorgeschlagen hat erstmal der sinnvollste, wenn es dir um die Roaming-Kosten deines Tarifs geht.
Zu der Thematik an sich kann ich dir gerne folgende Informationen geben, auch wenn es erstmal vielleicht nicht die Antwort ist die Klarheit schafft.
Wir werden die Entscheidung des EuGH genau analysieren. Bei der Einführung des neuen EU-Roaming Tarifs haben wir unseren Kunden mit alternativen Roamingtarifen die Entscheidung zum Wechsel in den neuen EU-Roamingtarif selbst überlassen, da ein solcher Wechsel nicht für jeden Kunden vorteilhaft gewesen wäre. Diese Auffassung stützte u. a. auch die Bundesregierung, die eine automatische Umstellung in den neuen EU-Roamingtarif ausdrücklich als nicht verbraucherfreundlich bewertet hatte (zur Bewertung der Bundesregierung 2017).
Die Entscheidung des EuGH ist erst ein Zwischenschritt und noch nicht die endgültige Klärung des noch laufenden Verfahrens. Wann mit einer Entscheidung des Landgerichts München zu rechnen ist, ist noch offen. Erst diese Entscheidung wird dann Orientierung in dem Sachverhalt geben. Unabhängig von dem Verfahren haben unsere Kunden natürlich jederzeit die Möglichkeit, innerhalb eines Tages kostenfrei in den regulierten EU-Roaming Tarif zu wechseln. Über 90 % unserer Kunden wurden seinerzeit ohnehin automatisch auf den EU-Tarif umgestellt, da sie keinen Roaming-
Sondertarif nutzten.
Lass und da gerne hier dranbleiben, im Moment ist dies erstmal alles, was ich dir dazu liefern kann.
Viele Grüße,
Michi