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Kostenschutz Pauschal berechnet


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Mir wurde wärend des aufenthalt in der Weltzone 3-4 59,50€ Kostenschutz  in Rechnung gestellt obwohl ich keinen Datenverbrauch laut App hatte.Auf nachfrage wurde mir vom Beschwerdemanagement mitgeteilt das meine Daten gelöscht wurden und mein Datenverbrauch nicht nachvollziehbar ist.Also muß ich davon ausgehen das der Betrag Pauschal in Rechnung gestellt wurde und ich für etwas zahle ohne es in anspruch genommen zuhaben.Hat jemand änliches erlebt.

 

 

Edit by o2_Manuela: Verschoben vom digitalen Wohnzimmer → Packs, Optionen & Ausland. 07.01.2023, 14:45 Uhr

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Lösung von o2_Giulia 9 January 2023, 16:27

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21 Antworten

@H.W 

hi, hast du deinen Einzelverbindungsnachweis EVN aktiviert?

mfg

Nein,leider nicht

@H.W 

hast du eine SMS zum Auslandstarif bekommen?

und eine SMS das der Kostenschutz aktiviert wurde?

Du warst in Zone 3 bzw. 4 und hast auch die Kostenwarn-SMS erhalten?

Was zeigt denn Dein Smartphone intern an zum Datenverbrauch?

Welcher Tarif?

 

Beide SMS habe ich erhalten.Meine Interner Datenverbrauch zeigt 0 an.Tarif :free s boost. 

Und “Roaming Basic” ?

Ohne EVN natürlich … äh … ungünstig. Unbedingt EVN aktivieren und schau Dir Roaming Day Flat an, wenn verfügbar, denn damit hast Du ab WZ 2 einen Kostenschutz. Wenn ich nur in die Nähe von WZ3 -4 komme lege ich meist eine Datacard aus dem Boost-Connect Paket ein, denn die geht nur in der EU und dann kann kein Fehler passieren.

Hallo @H.W ,

schön dass du zu uns in die o2 Community gekommen bist 💙.

Wenn man einen solchen Kostenpunkt auf der Rechnung entdeckt dann ist man zunächst erschrocken, dass kann ich gut verstehen. Ohne Einzelverbindungsnachweis haben wir allerdings auch keine Möglichkeit dies genauer nachzuvollziehen, da die SMS zum Grenzübertritt und auch die spätere Warnung verschickt wurden, sieht es nach allem was wir an Anhaltspunkten haben korrekt aus.

 

Schöne Grüße, Sven

@H.W 

hast du einen Screeshot vom Datenverbrauch im Roaming?

stimmt der Rechnungszeitraum im Handy?

Screenshot habe ich und der Rechnungszeitraum stimmt.

Benutzerebene 4

@H.W 

Ich habe bei mir mal nachgesehen. Bin immer wieder mal auf Reise. Ich sehe meine Einzelverbindunganachweise, alles zurück bis 2020 in meinem Online Bereich. 
kenne mich da nicht Prima aus, müsste o2 das nicht nachweisen, bzw die Verbindungen einsehen und zur Verfügung stellen können? 

@Cassy8 

müsste o2 das nicht nachweisen, bzw die Verbindungen einsehen und zur Verfügung stellen können? 

 

wenn der Kunde den EVN nicht bestellt hat und der Datenspeicherung nicht zugestimmt hat,

darf O2 diese Daten nicht speichern.

 

Screenshot habe ich und der Rechnungszeitraum stimmt.

@H.W  magst du diesen ohne persönliche Daten mal einstellen?

 

Abrechnung nach Nutzung!!!!

Abrechnung nach Nutzung!!!!

Dann passt es ja.

Hallo @H.W,

leider ist die (Nicht-)Nutzung des mobilen Internets im Ausland ohne den Einzelverbindungsnachweis für uns nicht nachvollziehbar, daher können wir in diesem Fall leider keine Gebühren erstatten.

Die Anzeige in der App kann im Ausland abweichend sein. Hast du einmal in den Einstellungen deines Smartphones geschaut, ob du dir dort die Verbindungen anzeigen lassen kannst?

Viele Grüße

Giulia

@H.W

schau mal, ob dir das hilft:

 

Mit dem Einzelentgeltnachweis nachträglich prüfen

Haben Sie keinen EVN beantragt und reklamieren Sie die Telefonrechnung, muss der Netzbetreiber einen nachträglichen Verbindungsnachweis erstellen, den so genannten Einzelentgeltnachweis (EEN). Ihnen den Nachweis vorlegen muss er nur dann, wenn Sie dies innerhalb der Frist zur Beanstandung verlangen. Diese Frist - acht Wochen ab Erhalt der Rechnung - sollten Sie unbedingt einhalten, um Schwierigkeiten mit Beweisen zu vermeiden. Der Anbieter muss nur dann keinen EEN erstellen, wenn dies technisch nicht möglich ist oder Sie zuvor die Löschung der Daten gewünscht haben. Auch bestimmte Telefonverbindungen, wie beispielsweise zu Telefonseelsorgern, erscheinen aus Gründen des Datenschutzes nicht im EEN.

Sie haben aber nicht endlos Zeit, eine Rechnung zu beanstanden: beanstanden müssen Sie innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Erhalt der Rechnung. Spätestens sechs Monate nach Rechnungsversand werden alle Verbindungsdaten automatisch gelöscht. Bezahlen Sie Ihre Rechnung anstandslos, können die Telefongesellschaften die Daten auch schon früher löschen. Einen Hinweis darauf finden Sie meist in der Rechnung.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/telefonrechnung-einzelverbindungsnachweis-5195

 

Wenn für sie die nutzung des mobilen internets im ausland nicht nachvollziehbar ist frage ich mich auf welcher grundlage mir kosten in rechnung gestellt wurden ? Ich befand mich während meines urlaubs auf einer insel(malediven) dort war es nur über wlan möglich ins internet zukommen und daher habe ich keine kostenpflichtige daten verbraucht.

Den Text nutze ich auch öfters. Der Haken hier - dIe Abrechnungsdaten müssten vom ausländischen Provider kommen und die Sache mit EEN und EVN ist nicht mal europäisches Recht - schon gar nicht anwendbar bei WZ3-4. Je nach Land gab es schon früher keine zeitnahe Übermittlung der Daten. Daher hat die APP auch keine Aussagekraft. Ist nun mal … äh … sub-optimal, wenn der ausländische Provider an o2 Rechnungsdaten übermittelt, die vielleicht nicht per Echtzeit übermittelt wurden, somit in der APP fehlen und man jetzt reklamieren will. Vielleicht ist es geschickter sich die Abrechnungsdaten des ausländischen Providers senden zu lassen, denn diese MÜSSEN erhoben worden sein zu Abrechnungszwecken. Das man diese glaubt und sofort löscht halte ich für nicht ganz nachvollziehbar. Diese werden vermutlich zumindest rekonstruierbar sein.

Danke fritz04,die Rechnung habe ich direkt nach erhalt reklamiert.Desweiteren habe ich mich an die Bundesnetzagentur sowie die Verbraucherzentrale gewendet und mein Awalt überprüft auch die Angelegenheit.

Dann lass uns bitte wissen was diese Stellen dazu meinen, denn Ausland ist bei Abrechnungsproblemen immer so eine Sache. Und dann noch non-EU 🙄

Benutzerebene 7

Hallo @H.W ,

du hast dich ja bereits an das Beschwerdemanagement gewandt und von dort eine abschlägige Antwort erhalten.

Wir hier in der o2 Community können dir ohne den EVN nicht weiterhelfen, wie meine Kolleg:innen es oben bereits geschrieben haben.

Viele Grüße,

Andrea

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