Hallo @JoergBerlin,
also wenn du in deinem Vertrag 120GB hast, stehen dir diese auch in der EU uneingeschränkt zur Verfügung.
Der 4 Monatszeitraum bezieht sich darauf, dass man in der ganzen Zeit nicht einmal im O₂ Netz eingebucht ist. Erst dann können Aufschläge entstehen, über die man aber vorher informiert wird.
LG
Hey @Vilureef,
vielen lieben Dank - das war mir so bisher in der Tat nicht klar gewesen.
Dann schiebe ich nur eine kurze Frage hinterher, die sich daraus ergibt.
Eine eventuelle Angabe im Vertrag “davon im Ausland nutzbar...” würde sich als nur auf Länder ausserhalb der EU beziehen ?
Danke dir und schonmal vorab ein schönes Wochenende =)
Hallo @JoergBerlin,
wo genau findest du die Angabe? Beim Verbrauch in der App?
LG
Hey @Vilureef
die Angabe ansich finde ich so nirgendwo. Also ist es wie du schon sagtest, dass ich die 120 GB auch in der EU nutzen kann. Das was mich jedoch sehr wahrscheinlich auf den falschen Weg im Kopf gebracht hatte, daher auch die Frage nach der FUP und den 4 Monaten ist diese Seite:
https://www.o2online.de/service/ausland-roaming/eu-verordnung/?partnerId=O2_DTI_NEW_TEF_11003&medium=sms&campaignName=eu-roaming_BK_201705
...” Bei der Datennutzung im EWR-Ausland ist die Nutzung zu Inlandskonditionen bis zum Erreichen der Fair Use-Grenze möglich. Ab dieser Grenze dürfen Aufschläge im EWR-Ausland in Rechnung gestellt werden.”…
Ich hatte darauf hin, einfach die Rechnung mal angestellt, wo das “Limit” wäre, sodass es dann zu dieser Rechnung kommt.
@JoergBerlin : Lies dir einmal die FUP hier durch:
https://www.o2online.de/assets/blobs/tarife/preisliste-mobilfunk-postpaid-allgemein/
Dort steht auch, wie man die 4 Monate verstehen muss
Hallo @JoergBerlin vielen Dank für deine Anfrage in unserer Community.
Vilureef und tearsbeforecrying konnten ja bereits einige Antworten und Links anbieten.
Konnte dein Anliegen dadurch bereits gelöst werden oder ist noch eine Frage offen geblieben?
lg
Michael
Hey @o2_Micha ,
danke dir für die Nachfrage. Also nachdem ich mir das von tearsbeforecrying durchgelesen habe, bin ich jetzt doch etwas mehr im Wald verwirrt. Die Hinweise und Informationen sind soweit gut, kollidieren aber irgendwie entweder in meinem Kopf oder mit der Aussage von Vilureef.
Vilureef sagte ja → … “ Der 4 Monatszeitraum bezieht sich darauf, dass man in der ganzen Zeit nicht einmal im O₂ Netz eingebucht ist.”…
Nun sagt die PDF Datei welche von tearsbeforecrying wiederum verlinkt wurde:
… “ Eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung liegt vor, wenn die Auslandsnutzung aller öffentlichen Mobilfunk-Kommunikationsdienste (alle enthaltenen Sprach-, SMS- und Datenkommunikationsdienste, einschl. MMS) die Inlandsnutzung und der Auslandsaufenthalt den Inlandsaufenthalt innerhalb eines Beobachtungszeitraums von vier Monaten überwiegt (jeweils > 50%). Dabei gilt Jeder Tag, an dem Sie sich im inländischen Netz eingebucht haben, als ein Tag des Inlandsaufenthalts.”…
Nun gibt es in meinem Kopf / Verständnis dafür - vier Szenarien.
Beispiel: Die SIM wäre seit dem 1.1. im Ausland ( macht sich für die Berechnung einfacher ):
Nummer 1: SIM wird bis zum 01.05. im Ausland genutzt ( das wären dann 4 Monate ) - hier würde dann die “Prüfung” / “Sperre” eintreten, da die SIM Karte nur im Ausland genutzt wurde.
Nummer 2: SIM wird bis zum 01.03. im Ausland genutzt und bis zum 01.05. wiederum im Inland - es wäre somit eine 50 / 50 Rechnung und somit, sollte nichts weiter passieren, da es so gesehen = 50 % ist.
Nummer 3: SIM wird bis zum 02.03. im Ausland genutzt und bis zum 01.05. wiederum im Inland - hier wären wir auf Grund des eines Tages “zu viel” bei über 50 % → somit wären wir auch wieder bei der “Prüfung” / “Sperre”.
Nummer 4: SIM wird 3 Tage im Ausland genutzt, dann wieder 2 Tage im Inland, dann wieder 2 Tage im Ausland, dann wieder 3 Tage im Ausland ( kurz um, völliges Buchungschaos zwischen Ausland und Inland ), würde dann in diesem Fall eine Prüfung auch stattfinden, sofern über 50 % der Buchungen im Ausland waren - ODER - würden die 4 Monate hier * nicht * greifen, da dieser mit einer Einbuchung in Deutschland “zurückgesetzt” werden ?
Beispiel:
01.01. - 03.01. Ausland → 4 Monate “starten”.
04.01. - 05.01. Deutschland → 4 Monate “stoppen” und werden zurückgesetzt
06.01. - 10.01. Ausland → 4 Monate starten wieder neu ( ohne Berücksichtigung des vorherigen Zeitraumes ).
Sorry für die Wall of Text - aber durch die ganzen Regelungen steigt man irgendwann nicht mehr durch, wenn man sich damit etwas mehr auseinandersetzt, wird es einem Wahrscheinlich klar, wie was gemeint ist, mir jedoch aktuell noch nicht.