Ich habe das Thema hier zwar schon mehrfach gefunden, allerdings sind die dortigen “Lösungen” definitiv nicht als Lösung zu betrachten.
Ich habe vor zwei Jahren den Unlimited Max Vertrag abgeschlossen, da ich Grenznah wohne und da ja das Roaming in der EU (WZ1) die selben Konditionen beinhaltet wie im Inland.
Mit diesem Tarif war ich bisher sehr zufrieden.
Vorgestern habe ich meinen Vertrag in genau dem selben Tarif verlängert (Unlimited MAX 500MBit/s, EU Roaming 2018) .
Davor habe ich mich natürlich in allen Tarifübersichten von O2 belesen und überall steht drin das man genau die selben Konditionen im EU Ausland (WZ1) hat wie im Inland, aber bei übermäßiger Nutzung Aufschläge gemäß der EU Fair-Use-Policy erhoben werden können.
Übermäßige Nutzung wird laut BNA so beschrieben:
Zitat: „Dies wäre der Fall, wenn beispielsweise der Kunde eine günstigere SIM-Karte im Ausland kauft und diese im Inland nutzt oder wenn der Kunde sich dauerhaft im Ausland aufhält, aber einen in seinem und für sein Heimatland abgeschlossenen Vertrag nutzt.“
Zudem wäre beides ja nachweisbar wenn jemand dauerhaft (!!!) im Ausländischen Netz bzw. in den Zellen registriert bzw. eingewählt ist.
Aber von vorn herein zu pauschalisieren das die passieren könnte und direkt die angeworbenen Inlandskonditionen, also unbegrenzte Datennutzung usw. im Ausland zu beschränken ist in meinen Augen nicht rechtens!
Ebenso das gleiche Spiel bei der Telefon und SMS Flat. Auch hier wird mit „Unlimited“ bzw. zu Inlandskonditionen geworben (steht auch überall so in den Tarifblättern).
Auch hier ein Zitat: „Bei Überschreitung der angemessenen Nutzung können ab 01.07.2022 folgende Aufschläge erhoben werden:
0,022 € pro Minute für Sprachanrufe zzgl. MwSt.
0,004 € pro SMS zzgl. MwSt. “
Auch hier werde ich laut der Daten die in meiner App gelistet sind schon im Vorhinein beschränkt obwohl es auch hier zu keiner „unangemessenen Nutzung“ gekommen ist!
Zitat: „Wenn der Anbieter dem Kunden nicht ausdrücklich ein Datenlimit für das Roaming mitgeteilt hat, steht dem Kunden auch im Ausland die gesamte Datenmenge zur Verfügung, die ihm der Vertrag zu Hause zusichert.“
Es wurde mir in keiner Weise mitgeteilt das ich im Ausland nur einen Teil meiner Daten nutzen kann, denn in ALLEN Tarifblättern steht das ich die besagten Inlandskonditionen auch im EU Ausland WZ1 nutzen kann AUßER natürlich ich begehe eine „unangemessenen Nutzung“ !
Die Info das man den Tarif im EU Ausland aber nun scheinbar doch nicht zu Inlandskonditionen nutzen kann, kam erst NACHDEM ich die Verlängerung abgeschlossen, hatte bzw. wie ich es in mehreren Themen hier gelesen habe, man das erste mal im Ausland ist und dann eine SMS bekommt oder man es in seiner App sieht.
Vorher hatte ich keinerlei Info dazu, da es in KEINEM Tarifdatenblatt aufgeführt wurde und mein alter Tarif auch keinerlei dieser Beschränkungen hatte.
Das ist in meinen Augen irreführend und nicht rechtens!
Jetzt würde ich genau aus den genannten Gründen von der Verlängerung (die ich übrigens online getätigt habe) zurück treten!
Oder ich erhalte eine Anpassung meines Tarifes, in denen die beworbenen Leistungen aktiviert werden heißt eine Unlimited Flatrate im EU Ausland genau wie im Inland!
Mfg
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Du hats etwas übersprungen.
o2 hatte auch vorher auf die FUP (fair use policy) hingewiesen, diese aber nicht umgesetzt.
Tatsächlich schreibt die Bundesnetzagentur auch folgendes:
Begrenzung des Datenvolumens bei offenen Datenpaketen
Roaming-Anbieter können unter bestimmten Voraussetzungen das nationale Datenvolumen bei der Roaming-Nutzung unter Berücksichtigung des Gesamtpreises begrenzen. Das betrifft insbesondere offene Datenpakete, bei denen das inkludierte Datenvolumen preislich sehr günstig (ab 07/2022: Kosten pro GB weniger als 2,00 €/GB) oder unlimitiert ist. Hintergrund hierbei ist, dass den Roaming-Anbietern Kosten entstehen, da sie entsprechende Datenvolumina vom Betreiber des besuchten Netzes im Ausland einkaufen müssen. Dafür gibt es eine Formel: Preis des Mobilfunkvertrags ohne MwSt. dividiert durch die Preisobergrenze auf der Vorleistungsebene (2022: 2,00 €/GB). Das Ergebnis muss verdoppelt werden, damit der Kunde ein ähnliches Datenvolumen wie im Inland zur Verfügung hat. Wenn der Kunde dieses Volumen während des Roamings überschreitet, kann der Anbieter nach einer entsprechenden Mitteilung einen Aufschlag für die weitere Datennutzung erheben (max. 2,00 €/GB zzgl. MwSt. für 2022).
Wenn der Anbieter dem Kunden nicht ausdrücklich ein Datenlimit für das Roaming mitgeteilt hat, steht dem Kunden auch im Ausland die gesamte Datenmenge zur Verfügung, die ihm der Vertrag zu Hause zusichert.
Beispielberechnungfür das mindestens zur Verfügung zu stellende Roaming-Datenvolumen: (Monatliche Grundgebühr ohne MwSt.: 30 € für unlimitierte Datennutzung im Inland ) / (Vorleistungsentgelt pro GB: 2,00 € für 2022) mal 2 = mindestens 30 GB Roaming-Datenvolumen
Ich hab das nicht vergessen, denn wie da drin steht:
“Roaming-Anbieter können unter bestimmten Voraussetzungendas nationale Datenvolumen bei der Roaming-Nutzung unter Berücksichtigung des Gesamtpreises begrenzen. Das betrifft insbesondere offene Datenpakete, bei denen das inkludierte Datenvolumen preislich sehr günstig … oder unlimitiert ist“
Ich hab die wichtigen Teile mal markiert.
Was sind den die bestimmten Voraussetzungen?
Das sind die von mir genannten “nicht angemessenen Nutzungen”.
Zudem der letzte Teil, “...preislich sehr günstig … ist”. Ich hab den teuersten Tarif den O2 anbietet… Ja er ist “unlimitiert”, aber er wird ja so beworben!
Das ist doch Irreführung wenn man in einem Teil sagt, man hat auch “unlimitierte Konditionen”, die dann im nächsten Atemzug wieder limitiert werden!?
Wo ist da der Sinn? Da muss doch direkt wie bei andern Tarifen da stehen, gilt nicht im Ausland, oder IM Ausland XX,XGB … anstatt “Inlandskonditionen”, die ja unlimitiert sind!
Im Ausland z.B Litauen, gibt es 15€ Prepaid Flatrates mit genau den gleichen Leistungen!
Und in deinem Textausschnitt steht auch was ich gesagt habe:
“Wenn der Anbieter dem Kunden nicht ausdrücklich ein Datenlimit für das Roaming mitgeteilt hat, steht dem Kunden auch im Ausland die gesamte Datenmenge zur Verfügung, die ihm der Vertrag zu Hause zusichert.”
Wo bitte wurde mir vor der Verlängerung mitgeteilt das mein “Unlimited” Tarif, der damit beworben wird das man im EU Ausland zu Inlandskonditionen Surfen/Telefonieren/Simsen kann, direkt nach der Verlängerung beschränkt wird, obwohl es keine “unangemessenen Nutzungen” gab.?
Richtig, nirgend wo. Denn sonst schließt ja keinen so was ab.
Mfg
Hallo,
eigentlich hat dir vor der Verlängerung, auch nur ein begrenztes Datenvolumen in der EU zugestanden. o2 hat das im letzten Jahr bei allen Tarifen, auch bestehenden angepasst.
LG
Hallo,
eigentlich hat dir vor der Verlängerung, auch nur ein begrenztes Datenvolumen in der EU zugestanden. o2 hat das im letzten Jahr bei allen Tarifen, auch bestehenden angepasst.
LG
Bitte noch einmal oben lesen.
Wo bitte steht das? Klar wurde das scheinbar “geändert”, aber dann muss es doch auch explizit für den Kunden ersichtlich in den Tarifblättern stehen! Tut es aber nicht.
Es ist ja nicht einmal genau beschrieben was genau o2 als unangemessene Nutzung ansieht. Es wird einfach nur Stumpf auf diese “EU-Fair-Policy” hingewiesen, die aber wie oben beschrieben nur greift wenn ein Vertrag unangemessen genutzt wird. (Bsp. dafür ist ja oben).
Es steht immer noch überall in den Tarifblättern, dass man diesen Tarif im EU Ausland zu Inlandskonditionen nutzen kann. Inlandskonditionen = unlimitiert.
Hallo,
danke für die Aufforderung zum Nochmal lesen. Alles Gute für dich.
LG
Ich hab das nicht vergessen, denn wie da drin steht:
“Roaming-Anbieter können unter bestimmten Voraussetzungendas nationale Datenvolumen bei der Roaming-Nutzung unter Berücksichtigung des Gesamtpreises begrenzen. Das betrifft insbesondere offene Datenpakete, bei denen das inkludierte Datenvolumen preislich sehr günstig … oder unlimitiert ist“
Ich hab die wichtigen Teile mal markiert.
Was sind den die bestimmten Voraussetzungen?
Steht doch direkt dahinter.
Das betrifft insbesondere offene Datenpakete, bei denen das inkludierte Datenvolumen preislich sehr günstig (ab 07/2022: Kosten pro GB weniger als 2,00 €/GB) oder unlimitiert ist. Hintergrund hierbei ist, dass den Roaming-Anbietern Kosten entstehen, da sie entsprechende Datenvolumina vom Betreiber des besuchten Netzes im Ausland einkaufen müssen. Dafür gibt es eine Formel: Preis des Mobilfunkvertrags ohne MwSt. dividiert durch die Preisobergrenze auf der Vorleistungsebene (2022: 2,00 €/GB). Das Ergebnis muss verdoppelt werden, damit der Kunde ein ähnliches Datenvolumen wie im Inland zur Verfügung hat. Wenn der Kunde dieses Volumen während des Roamings überschreitet, kann der Anbieter nach einer entsprechenden Mitteilung einen Aufschlag für die weitere Datennutzung erheben (max. 2,00 €/GB zzgl. MwSt. für 2022).
Zudem der letzte Teil, “...preislich sehr günstig … ist”. Ich hab den teuersten Tarif den O2 anbietet… Ja er ist “unlimitiert”, aber er wird ja so beworben!
Das ist doch Irreführung wenn man in einem Teil sagt, man hat auch “unlimitierte Konditionen”, die dann im nächsten Atemzug wieder limitiert werden!?
Du hast in Deutschland keine Beschränkung des Datenvolumens.
Du hast im EU Ausland keine Beschränkung des Datenvolumens, musst aber eventuell nach Ermessen des Anbieters (o2) nach Überschreitung eines bestimmten Volumens (Bundesnetzagentur gibt die Formel an und es ist auch eine Bespielrechnung zu sehen) einen Aufschlag zahlen. Die Verbindung wird nicht gekappt wie bei den anderen Tarifen (zum Beispiel o2 Free L Boost)
Im Ausland z.B Litauen, gibt es 15€ Prepaid Flatrates mit genau den gleichen Leistungen!
Mag sein, dass es so etwas in Litauen gibt. Die Bundesnetzagentur informiert die Mobilfunknutzer in bzw. aus Deutschland über die Nutzungsmöglichkeiten der Mobilfunkverträge in der EU.
Steht doch direkt dahinter.
Wo denn? Welche bestimmten Voraussetzung sind den die Grundlage für ein Datenvolumenlimit?
Du hast in Deutschland keine Beschränkung des Datenvolumens.
Du hast im EU Ausland keine Beschränkung des Datenvolumens, musst aber eventuell nach Ermessen des Anbieters (o2) nach Überschreitung eines bestimmten Volumens (Bundesnetzagentur gibt die Formel an und es ist auch eine Bespielrechnung zu sehen) einen Aufschlag zahlen. Die Verbindung wird nicht gekappt wie bei den anderen Tarifen (zum Beispiel o2 Free L Boost)
Natürlich hab ich im Ausland eine Beschränkung des Volumens, auf 40,8GB laut meiner App.
Definition Datenvolumen: “Gesamtmenge der in einem bestimmten Zeitraum gewonnenen, übertragenen, bearbeiteten usw. Daten”
Mag sein, dass es so etwas in Litauen gibt. Die Bundesnetzagentur informiert die Mobilfunknutzer in bzw. aus Deutschland über die Nutzungsmöglichkeiten der Mobilfunkverträge in der EU.
Das war nur ein Bsp.
Aber das Spiel kann ich auch:
Ich habe auch keinen o2 Free L Boost sondern den o2 Free Unlimited Max mit beworbenen Roaming zu Inlandskonditionen! (Siehe Bild)
@c00LhaNd : Dann musst du dich bei der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale beschweren und nicht hier!
@c00LhaNd : Dann musst du dich bei der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale beschweren und nicht hier!
Ich wiederhole noch einmal ein Zitat von der BNA:
““Wenn der Anbieter dem Kunden nicht ausdrücklich ein Datenlimit für das Roaming mitgeteilt hat, steht dem Kunden auch im Ausland die gesamte Datenmenge zur Verfügung, die ihm der Vertrag zu Hause zusichert.””
Aber gut, ich glaube wir drehen uns hier im Kreis. :(
o2 teilt ja ausdrücklich ein Datenlimit mit (FUP), aber nicht in Zahlen, o2 sagt: “Rechne es dir selber aus.”
Ich finde aber auch, dass o2 eine Zahl bei Vertragsabschluss erwähnen sollte. Jeder weiß, was Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division ist, aber nicht jeder muss Prozentrechnung beherrschen (wegen Brutto / Netto Angaben)
Korinthen
o2 teilt ja ausdrücklich ein Datenlimit mit (FUP), aber nicht in Zahlen, o2 sagt: “Rechne es dir selber aus.”
Ich finde aber auch, dass o2 eine Zahl bei Vertragsabschluss erwähnen sollte. Jeder weiß, was Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division ist, aber nicht jeder muss Prozentrechnung beherrschen (wegen Brutto / Netto Angaben)
Zum einen Das und es sollte doch irgendwo in den AGB’s oder wo auch immer von Seite O2 klar definiert werden, was O2 als “übermäßige Nutzung” ansieht. Das kann ja alles mögliche sein.
Hätte ich vorher genaue Zahlen gehabt, hätte ich mich für den “o2 Business Unlimited” entschieden.
Den da steht komischerweise ganz klar, im Ausland ist bei 48GB Schluss und ich könnte diese (für mich sinnvolle, da dort Verwandschaft) auch ohne Zusatzkosten in der Schweiz nutzen. zudem gäbe es noch eine kostenlose Zusatzkarte dazu, wäre dazu noch 7€ günstiger als mein jetziger Tarif und ich hätte noch Cashback bekommen.
Zu (im Nachhinein gesehen) besseren Konditionen!
Denn Unlimited in der EU zu Inlandskonditionen, solange man diese nicht “unangemessen” oft im Ausland nutzt, empfand ich als die bessre Wahl da man keine Angst haben muss bei einem Update arm zu werden.
Korinthen
Sehr sinnvoller Beitrag eines “Experten”, Bravo, gibt ein Bienchen im Muttiheft.
Wenn du nicht zufrieden bist, dann widerrufe doch einfach die VVL!
Edit:
Interessant, dass ein stillgelegter Vertrag verlängert werden konnte...
Wenn du nicht zufrieden bist, dann widerrufe doch einfach die VVL!
Würde ich ja gerne, aber das geht nicht. Eine VVL unterliegt nicht dem Fernabsatzgesetz bzw. hat kein Widerrufsrecht. Deswegen ja auch der Thread hier, um ggf doch noch die Möglichkeit zu bekommen die VVL zu widerrufen!
Würde ich ja gerne, aber das geht nicht. Ein VVL unterliegt nicht dem Fernabsatzgesetz bzw. hat kein Widerrufsrecht. Deswegen ja auch der Thread hier!
Selbstverständlich unterliegt auch eine VVL (sofern online oder per Telefon abgeschlossen) dem Fernabsatzgesetz und somit besteht auch ein Widerrufsrecht.
Und o2 sendet dazu auch die passende Belehrung als Anhang zur Bestätigungsmail.
Würde ich ja gerne, aber das geht nicht. Ein VVL unterliegt nicht dem Fernabsatzgesetz bzw. hat kein Widerrufsrecht. Deswegen ja auch der Thread hier!
Selbstverständlich unterliegt auch eine VVL (sofern online oder per Telefon abgeschlossen) dem Fernabsatzgesetz und somit besteht auch ein Widerrufsrecht.
Und o2 sendet dazu auch die passende Belehrung als Anhang zur Bestätigungsmail.
Dachte ich auch erst (da ich online bestellt habe) und habe dann nach einiger Recherche festgestellt das dem leider nicht so ist.
Es gab auch keine besagte Widerrufsbelehrung in der Bestätigungsmail. Nur eine AGB, eine Leistungsbeschreibung, eine Datenschutzmerkblatt, eine Tarifpreisliste und eine Preisliste zum Roaming und sonstiges. Nix Widerrufsbelehrung.
Noch ein Ergebnis bei google:
“Der Widerruf einer Vertragsverlängerung
Prinzipiell ist der Widerruf einer im Vertrag oder in den AGB angekündigten Vertragsverlängerung nicht möglich. Das Widerrufsrecht gilt nämlich nur für neue Verträge, die im Fernabsatzgeschäft oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden.”
Wenn O2 einen Widerruf akzeptieren sollte, dann nur unter Kulanz seitens O2.
Ich habe aber schon geschrieben und bisher keine Antwort bekommen als ich erwähnt habe das ich die VVL zurück ziehen möchte.
Dann hättest du jetzt theoretisch sogar 1 Jahr und 2 Wochen Zeit zum Widerruf…
Interessant, dass ein stillgelegter Vertrag verlängert werden konnte...
Jep das hat mich auch sehr gewundert, denn normal hätte mein Vertrag erst zum 16.10.2022 geendet und wäre ab 26.07.22 erst wieder aktiv gewesen.
Aber das ist ein anderes Thema und hat nur bedingt bis nichts mit dem eigentlichen Thema hier zu tun gehabt.
Und Danke für den Link, aber ich muss nun erstmal auf die Antwort via Mail warten, da ich Mitarbeiterkonditionen erhalte und ich da noch einen Zwischenweg mit drin habe, wo ich erst auf Antwort warten muss. und da weis ich nicht ob das verlinkte Formular das richtige ist oder ob da ein anderes genutzt wird.
Ja da ist die Rechnung und Auflistung auch drin, aber dies hab ich ja erst nach dem Abschluss bekommen. So etwas sollte vor dem Abschluss in den Tarifen angehängt werden.
Wie gesagt vor dem Abschluss stand überall das oben beschriebene, da war nirgendwo eine solche Einschränkung bzw. Rechnung aufgeführt.
Nachdem man dann alles fertig hat, bekommt man auf einmal Unterlagen wo diese Rechnung drin ist und eigentlich genau das Gegenteil von der “Werbung” ist.
Das ist wie gesagt irreführend und hätte mich nicht veranlasst den Vertrag zu verlängern.
Aber das scheint wohl mittlerweile Verkauf-Strategie zu sein.
Irreführung durch Werbung und dann wenn man den Kunden hat kommt alles andere volle Breitseite. Echt schade.
Ich habe auch mal die Verbraucherzentrale eingeschaltet, mal sehen was die dazu sagen.
Kann ja sein das ich das wirklich komplett falsch sehe, wer weis.
Aber dann hab ich wenigstens was in der Hand falls ich doch recht haben sollte.
Wie bereits geschrieben siehst du das falsch.
Wie bereits geschrieben siehst du das falsch.
Genau so ein “sinnvolles” Kommentar wie der “Experte” weiter oben. Danke dafür.
Hallo @c00LhaNd ,
super, wie viel Unterstützung du hier bereits erhalten hast!
Schade, wenn du den Eindruck hast, dass wir nicht ausführlich genug über die Datennutzung im Ausland vor Tarifabschluss informieren.
Unsere Nutzer konnten dir ja schon zeigen, wo du alle wichtigen Informationen zur Fair-Use-Policy findest.
Gerne habe ich mal den Kaufvorgang nachgestellt und ich konnte nicht erkennen, dass wir nicht ausführlich genug über die Datennutzung im EU-Ausland informieren.
Wenn man auf unserer Internetseite den o2 Free Unlimited Max beispielsweise auswählt, und dann auf das kleine “i” bei EU-Roaming klickst:
Kommst du zu dieser Info-Seite:
Dort wird ja schon mal die Fair-Use-Policy erwähnt.
Klickt man wieder auf das blau hinterlegte “hier”
Kommst du zu einer Seite, wo wir nochmal ausführlich über die EU-Roaming Verordnung informieren.
Dort steht zum Beispiel auch folgendes:
Daher kann ich hier nicht erkennen, dass wir nicht vorab informieren.
Dies alles hast du denke ich bereits gesehen, dir sind die Informationen nur nicht konkret genug, sehe ich das richtig?
Wenn du unzufrieden mit deinem Tarif bist, würde ich ebenfalls einen Widerruf empfehlen.
Hast du diesen bereits eingereicht?
Können wir dich zwecks einem anderen Tarif vielleicht beratend unterstützen?
Liebe Grüße
Manuela
@o2_Manuela
hi, grundsätzlich stimme ich dir zu, dass es möglich ist,
die Infos zur FUP zu finden.
Allerdings finde ich, auch wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden,
es mühsam diese FUP Regeln zu verstehen und für die einzelnen Verträge zu Klären wieviel Datenvolumen, denn nun im EU Auland zur Verfügung steht.
Da wäre eine verbindliche Vertragsangabe hilfreich und sinnvoll.
Die komplette Diskussion ist abstrakt und ohne tatsächlichen Mehrwert.
ich habe hier im Forum, seit es diese Fair use Regel gibt, noch nicht einen Thread gesehen, wo ein Kunde etwas zahlen musste, wenn er über das Limit kam.
@o2_Manuela
Das alles habe ich gesehen und gelesen, aber ich wiederhole mich hier glaube zum 5ten mal.
Es steht da ausdrücklich “Bei übermäßiger Nutzung der Leistungen in der Weltzone 1 werden Aufschläge gemäß der EU-Fair-Use-Policy erhoben. Infos hierzu siehe hier.”
Was ist in den Augen von o2 eine übermäßige Nutzung?
Heißt für mich, das ich nur unter die Bestimmungen der EU-Fair-Use-Policy falle, also im Datenvolumen begrenzt werde, wenn ich meinen Vertrag übermäßig nutze (wie auch immer das von euch definiert wird).
Liegt keine übermäßige Nutzung vor, habe ich laut der Beschreibung keine Einschränkungen.
So verstehe ich das ganze.
Aber gut, wenn man den die Verlängerung widerrufen kann, werde ich dann wohl machen und den Business Unlimited-Tarif wählen, da ich da mehr Vorteile habe.
Wie beläuft sich dann?
Wie oben schon von Sächsin erkannt wurde, war mein Vertrag an sich bis 26.07. stillgelegt und hätte noch eine Laufzeit bis 16.10.2022. Wird der Vertrag bei Widerruf dann auf diesen Status zurück gestuft?
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