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Totalausfall Mobilfunk seit 03.02.26 – Fristsetzung

  • February 7, 2026
  • 3 Antworten
  • 31 Aufrufe

Sehr geehrtes o2-Team,seit dem 03.02.2026 habe ich nach einer fehlgeschlagenen eSIM-Übertragung auf ein neues iPhone keinerlei mobile Dienste (keine Telefonie, keine mobilen Daten).Mehrere Besuche im o2-Shop (03.02., 05.02., 06.02.) blieben erfolglos, da laut Shop die eSIM technisch im System festhängt und dort keine weitere Maßnahme möglich ist. Auch eine physische SIM funktioniert nicht.Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 09.02.26  von 48 STUNDEN, den vollständigen Mobilfunkzugang wiederherzustellen oder mir unverzüglich eine funktionierende Ersatzlösung bereitzustellen.Zusätzlich bitte ich um eine rückwirkende Gutschrift für jeden Tag ohne nutzbare Leistung seit dem 03.02.2026.Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Lösung erfolgen, behalte ich mir eine Weiterleitung an die Schlichtungsstelle Telekommunikation (Bundesnetzagentur) vor.

3 Antworten

o2_Rebecca
  • Moderatorin
  • February 7, 2026

Hallo ​@Mercimeki und erst einmal herzlich willkommen in unserer Community 🌼

Es tut mir Leid, dass der Wechsel auf die eSIM in unseren Systemen hängen geblieben ist und du nun aktuell deinen Vertrag gar nicht nutzen kannst 😞 

Ich habe gesehen, dass diese Störung bei unserer Technik bereits bearbeitet wird. Aktuell steht die Lösung leider noch aus. Auch wenn ich verstehe, dass mittlerweile die Geduld knapp wird kann ich dich nur weiter darum bitten.

Eine Entschädigung für den Ausfall kannst du nach erfolgreicher Behebung des Fehlers online beantragen → Antrag auf Entschädigung 

Ich hoffe, dass du deinen Mobilfunkvertrag schnell wieder wie gewohnt nutzen kannst.

LG, Rebecca


poales
Legende
  • Legende
  • February 7, 2026
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 09.02.26  von 48 STUNDEN, 

du bist hier in einem öffentlichen Forum, 

das ist der falsche Weg für eine wirksame Fristsetzung. 

da dein Anliegen bearbeitet wird,  musst du  erstmal  abwarten.


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+44
  • Legende
  • February 7, 2026

Eine angemessene Frist beträgt nicht 48 Stunden sondern 14 Tage! Und man leitet nichts an die BNetzA weiter sondern stellt ggf. einen Schlichtungsantrag (natürlich nicht nach 48 Stunden). Bringt aber in deiner Situation wenig, es sei denn o2 verweigert eine Gutschrift.

Wie bereits geschrieben, die Störung ist in Bearbeitung, nach der Behebung kannst du ggf. eine Gutschrift - auf den richtigen Weg - beantragen.