Meine Nachbarin (o2-Vertrag) zieht zum 01.01.2016 um und ich (Vodafone-Vertrag) werde Nachmieter ihrer bisherigen Wohnung
sein.
Sie macht wegen nicht angebotener Leistung am neuen Wohnort vom Sonderkündigungsrecht nach §46 Absatz 8 Telekommunikationsgesetz Gebrauch. Ihr wurde inzwischen mitgeteilt, daß eine Bearbeitung der Kündigung erst nach Eingang der Meldebescheinigung
für den neuen Wohnort möglich wäre.
Einen Termin für die Abschaltung Ihres Festnetzanschlusses könne Sie mir deshalb nicht zusagen.
Im Auftrag für den Umzug meines Anschlusses muß ich aber einen Termin für die Anschaltung in der
neuen Wohnung angeben.
Das Telekommunikationsgesetz sagt:
"In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat."
Ist damit sichergestellt, daß der Anschluß in meiner neuen Wohnung durch o2 spätestens zum 01.01.2016 freigegeben wird, oder bedeutet "Bearbeitung der Kündigung erst nach Eingang der Meldebescheinigung", daß solange auch ihr Anschluß in der bisherigen Wohnung geschaltet bleibt?
(Die Meldebescheinigung für die neue Wohnung wird meine Nachbarin wegen der Feiertage bestimmt erst in der zweiten Januarwoche bekommen und bis dann die Kündigung tatsächlich weiterbearbeitet wird vergehen dann auch noch einige Tage, wenn nicht sogar Wochen. Solange kein Telefon und Internet wäre für mich nicht akzeptabel.)
Lösung von bielo
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