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Abschaltungstermin eines Festnetzanschlusses bei Sonderkündigung nach §46 Absatz 8 TKG




Meine Nachbarin (o2-Vertrag) zieht zum 01.01.2016 um und ich (Vodafone-Vertrag) werde Nachmieter ihrer bisherigen Wohnung

sein.

Sie macht wegen nicht angebotener Leistung am neuen Wohnort vom Sonderkündigungsrecht nach §46 Absatz 8 Telekommunikationsgesetz Gebrauch. Ihr wurde inzwischen mitgeteilt, daß eine Bearbeitung der Kündigung erst nach Eingang der Meldebescheinigung

für den neuen Wohnort möglich wäre.

Einen Termin für die Abschaltung Ihres Festnetzanschlusses könne Sie mir deshalb nicht zusagen.

Im Auftrag für den Umzug meines Anschlusses muß ich aber einen Termin für die Anschaltung in der

neuen Wohnung angeben.

Das Telekommunikationsgesetz sagt:

"In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat."

Ist damit sichergestellt, daß der Anschluß in meiner neuen Wohnung durch o2 spätestens zum 01.01.2016 freigegeben wird, oder bedeutet "Bearbeitung der Kündigung erst nach Eingang der Meldebescheinigung", daß solange auch ihr Anschluß in der bisherigen Wohnung geschaltet bleibt?

(Die Meldebescheinigung für die neue Wohnung wird meine Nachbarin wegen der Feiertage bestimmt erst in der zweiten Januarwoche bekommen und bis dann die Kündigung tatsächlich weiterbearbeitet wird vergehen dann auch noch einige Tage, wenn nicht sogar Wochen. Solange kein Telefon und Internet wäre für mich nicht akzeptabel.)

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Lösung von bielo 30 October 2015, 12:27

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20 Antworten

Sieh es pragmatisch - nicht der Umzug an sich wird das Problem sein, sondern die Feiertage und die Urlaubszeit. Da viel Schindluder mit der Umzugsregelung gemacht wurde, wird ein Nachweis verlangt. Der erfolgt mit der Meldebescheinigung. Dann wird die Telekom informiert und die schaltet erst ab. Das kann locker 2-4 Wochen dauern.

Meine Ideen dazu wären:

1. Neuanschluß noch im Dezember in der neuen Wohnung schalten lassen, wenn Vormieter einverstanden ist. Das geht parallel zum vorhandenen Anschluß.

2. TAE-Leitung provisorisch in die Nachbarwohnung verlängern ab 1.1.
Vielleicht reicht auch WLAN und DECT bis dorthin?

Deine Antworten beziehen sich irgendwie nicht so richtig auf das, was ich geschrieben habe bzw. ich verstehe kaum was Du mir damit sagen willst.

Zu 1.: In der Wohnung meiner jetzigen Nachbarin, in die ich am 01.01.2016 ziehen werde, wird es keinen Neuanschluß geben, sondern ich ziehe mit meinem bestehenden Vertrag dorthin um. Und was soll das bringen, wenn ich den Umzug in meine zukünftige Wohnung schon im Dezember durchführen lasse?

Die Leitung dort ist belegt durch den noch bestehenden Anschluß meiner Nachbarin.

Ich habe mich bei meinem Anbieter Vodafone informiert, wie so ein Umzug läuft. Ich gebe das Auszugsdatum an, an diesem Tag läßt Vodafone auch definitiv in der alten Wohnung abschalten (das ist meines Erachtens absolut korrekt; Auszugstermin bekanntgegeben > definitive Abschaltung und damit die Wohnung wirklich frei für den Nachmieter meiner Wohnung, der ja dort ebenfalls zum 01.01.2016 einziehen will. Und mir ist schon klar, daß eine Abschaltung bestimmt nicht am 01.01., einem Feiertag, erfolgen wird, aber dann halt am 04. oder 05.). Für die Anschaltung in der neuen Wohnung kann ich den gleichen Tag oder Tage später angeben. Vodafone wird für diesen Tag die Anschaltung beauftragen, das wird von der Telekom abgewiesen werden, weil die Leitung ja noch durch meine Nachbarin belegt ist. Mein Anschluß ist damit erst mal nirgendwo mehr verfügbar und ich müßte später eine erneute Aufschaltung versuchen lassen.

Zu 2.: Selbst wenn ich für den Umzug meines Anschlusses angeben würde, daß er parallel in meiner alten Wohnung erst mal geschaltet bleiben soll, würde das nichts bringen. Ich wohne jetzt im Erdgeschoß und später dann zwei Stockwerke höher im Dachgeschoß, wodurch ein Leitungsprovisorium ausgeschlossen ist. Und wie schon gesagt, möchte der Nachmieter meiner Wohnung ab 01.01. eine übergebene Wohnung mit Telefonanschlußmöglichkeit. (Ein paar Tage hin oder her werden bestimmt nichts ausmachen und sind vielleicht auch nicht vermeidbar, aber die Rede ist hier von bestimmt mehr als einer Woche.)

Ich habe Dir eine techn. Antwort gegeben. Du argumentierst bürokratisch und verstehst mich daher nicht. 😉

Das der Nachbar so weit entfernt ist, kann ich natürlich nicht riechen. Fakt ist aber, das nach Standard mind. 4 Adern in jede Wohnung laufen sollten. Also kann man, da nur 2 Adern für DSL benötigt werden, eine zweite Leitung in die Wohnung legen lassen. Glaub es oder lass es. Hört sich alles sowieso mehr als abenteuerlich an, wenn alle 3 Beteiligten ohne Übergangsfristen am 1.1. umziehen und eine fertige Wohnung mit DSL erwarten. Aber um Weihnachten soll es auch Wunder geben. 😀

Ist mir im Übrigen echt ein Rätsel, was der Mißbrauch einer Umzugsregelung mit der Abschaltung eines Anschlusses zu tun haben soll.

Eine Person hat einen Umzug bekanntgegeben, also wird abgeschaltet.

Sollte sich später herausstellen, daß die Person nicht wirklich ausgezogen ist und nur den Vertrag loswerden wollte, wird halt die Sonderkündigung abgewiesen; seit dem BGH-Urteil vom 11.10.2010 (Az. http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=III ZR 57/10) ist ja nach einem Umzug auch eine leistungslose Weiterführung des Vertrags juristisch einwandfrei.

Jetzt wird es noch abenteuerlicher, denn das TKG mit der Umzugsregelung ist von 2012 und die letzte TKG-Änderung von 2015. Nur die aktuelle Fassung gilt und macht alle Urteile, die zur Gesetzesänderung beigetragen haben, osolete. BGH von 2010 ist damit eine unpassende Nebelkerze. 😀

Vielleicht meldet sich die Nachbarin bereits früher um, denn sonst wird es vor Fasching nichts mit den DSL-Umzügen.

Dein Nachbarin zieht zum 01.01. um? Dann wird der Anschluss ganz sicher eh noch drei Monate blockiert bleiben. Siehe dazu TKG. Wenn da also kein zweiter Anschluss auf zwei übrige Adern gelegt werden kann, dann sieht es eher schlecht aus für dich.

Wenn jemand von einem Umzugstermin am 01.01. spricht und einräumt, daß für die Schaltung der Telekommunikationsanschlüsse mit ein paar Tagen Verzögerung gerechnet wird, aber das dann als Umzug ohne Übergangsfristen mit fertigem DSL-Anschluß interpretiert wird, dann nehme ich mir die Freiheit, diese Interpretation als oberflächlich zu bezeichnen.

Bestätigen kann ich, daß nach Standard mindestens 4 Adern in jede Wohnung laufen sollten.

Daß es in diesem Fall (einer Installation aus dem Jahr 2011) nicht so ist, kannst Du aber natürlich genauso wenig ahnen wie die Möglichkeit, daß Nachbarn in Mehrfamilienhäusern manchmal nicht Wand an Wand wohnen.

Das BGH-Urteil hat durchaus noch Bedeutung für den Fall, daß die Bedingungen für eine Sonderkündigung nach TKG nicht zutreffen.

Du kannst mir jetzt gerne noch erklären, wie das Sonderkündigungsrecht bei Mißbrauch der Umzugsregelung trotzdem anwendbar ist.

Ich kann dir grad nicht folgen. Das waren keine Antworten auf meinen Einwand, oder?

Nein, bezog sich auf den Text von VoIP-Droide.

(Konnte die Antwort leider nicht direkt unter dessen Text platzieren.)

Deine Antwort habe ich erst einmal registriert.

Ich werde, sobald ich alles überstanden habe, berichten, ob Deine Einschätzung korrekt war.

Ich versteh die Antworten auch nicht.  😀

Wenn wir technisch-pragmatisch Hilfestellung geben wollen und mit theoretischen Nebelkerzen argumentiert wird, dann kann ich nur darauf hinweisen, das der Weg bis zum BGH mind 3 Jahre dauern wird um vielleicht das vermeintliche Recht zu bekommen. Gut, kann man so machen. Ich würde den pragmatischen Weg mit 3-Tagen bis 3 Wochen Ausfallzeit vorziehen. 😀

Ich habe mit keinem Satz erwähnt, daß ich mein Recht einklagen möchte oder werde, sondern nur, daß Deine Aussage bezüglich der Obsolenz des BGH-Urteils nicht korrekt ist.

Welches Recht nochmal?

Magst du mal in zwei drei einfachen Sätzen sagen, was dein Problem ist?

Mein Recht findest Du in Form eines Zitats aus dem Telekommunikationsgesetz im ersten Beitrag dieses Themas.

Die Frage, was mein Problem ist, habe ich ebenfalls bereits beantwortet mit meinem einleitenden Beitrag und den nachfolgenden Erläuterungen.

In drei einfachen Sätzen zusammengefaßt:

Ich habe ab 01.01.2016 einen Mietvertrag für eine neue Wohnung in der zur Zeit ein Telefonanschluß von o2 geschaltet ist.

Die Inhaberin dieses Anschlusses hat Ihren Auszug zum genannten Termin o2 gemeldet und möchte vom Sonderkündigungsrecht nach §46 TKG Gebrauch machen.

o2 weigert sich einen Abschalttermin bekannt zu geben, den ich aber für den Umzug meines Anschlusses benötige.

Danke.

Wozu benötigst du diesen Termin? Beantrage den Umzug und gib dein Umzugsdatum an.

Weiterhin denke ich, dass dir aus dem Auszug des TKG kein persönlicher Anspruch entsteht. Das ist ein Anspruch unter den Anbietern.



Mein Recht findest Du in Form eines Zitats aus dem Telekommunikationsgesetz im ersten Beitrag dieses Themas.

Weißt du, ich helfe sehr gern. Gerade in rechtlichen Dingen. Wenn mir jemand aber nur Gesetze und lange Texte um die Ohren wirft und ich dann nachfrage, sollte dies legitim sein.

Aber okay. Alles gute.

o2 weigert sich einen Abschalttermin bekannt zu geben, den ich aber für den Umzug meines Anschlusses benötige.

Wie man als Nicht-Kunde meinen  kann einen Rechtsanspruch auf solche Auskünfte zu haben kann nur wundern. Selbst wenn O2 am 5.1. die Ummeldung erhält, wird die Telekom die Info erst am 15.1. erhalten und wann die den Anschluß abschalten ist nur deren Geheimnis! Probier es doch bei der Telekom.

Wie man als Nicht-Kunde meinen  kann einen Rechtsanspruch auf solche Auskünfte zu haben kann nur wundern.

Wenn Du nachts im Bett solche Dinge träumst, wäre nichts dagegen einzuwenden, aber tagsüber empfehle ich Dir, nur das zu lesen, was da steht.

Ich habe nie von einem Rechtsanspruch geschrieben und träume auch nicht davon solche Auskünfte von o2 zu bekommen. In diesem Fall gibt es allerdings noch eine weitere Person, die an dieser Information durchaus auch interessiert ist und die noch o2-Kunde ist und die diese Information sogar ohne Rechtsanspruch gerne an mich weitergeben würde.

Lesen meines ersten Beitrags und minimales Textverständnis hätten ausgereicht, um da von selbst drauf zu kommen.

Richtig ist allerdings die Anmerkung zur Telekom als Verwalter der letzten Meile. Das hat jedenfalls früher Wochen gedauert und die DSL-Lampe brannte und brannte ....  Anmeldung war zwar nicht mehr möglich wegen inaktivem Account, aber das Signal lag an bis irgendwann jemand Lust hatte abzuklemmen.

Ja, das wäre noch eine Überlegung wert gewesen.

Aber seit ich eben noch auf folgendes Thema gestoßen bin und dort zu lesen ist, daß der Telekom selbst beim eigenen Kunden die Hände gebunden sein können, schwinden meine Hoffnungen:

  https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Kein-DSL-da-Vormieter-mit-Telekom-Vertrag-meine-Leitung/td-p/265935

Die Aussage von bielo scheint näher an der Realität dran zu sein, als ich vermutet habe:



Dein Nachbarin zieht zum 01.01. um? Dann wird der Anschluss ganz sicher eh noch drei Monate blockiert bleiben. Siehe dazu TKG. Wenn da also kein zweiter Anschluss auf zwei übrige Adern gelegt werden kann, dann sieht es eher schlecht aus für dich.

Langsam tendiere ich dazu, in meiner derzeitigen Wohnung zu bleiben. Soll sich doch ein anderer Nachmieter mit den Gegebenheiten in dieser anderen Wohnung anfreunden.

Ich könnte höchstens noch mit dem Vermieter vereinbaren, daß ich die Anschlußverdrahtung der beiden Wohnungen tauschen darf. Damit wäre das Problem auf den Neuzugang im Haus abgewälzt und ich könnte in die andere Wohnung umziehen und hätte dort einfach meinen bestehenden Anschluß. Mal sehen...

Vielen Dank für die ganzen Impulse und Anregungen hier!



Ich könnte höchstens noch mit dem Vermieter vereinbaren, daß ich die Anschlußverdrahtung der beiden Wohnungen tauschen darf.!

Das kann und darf der Vermieter nicht. Geht auch meist wegen Plomben gar nicht. Abgesehen vom Gedanken daran wenn jeder da rumbasteln würde wie er will, ist es eine fremde Telekommunikationseinrichtungen deren Manipulation irgendwo im StGB o. TKG verboten ist. Den § findest Du bestimmt schnell, da Du § und Gerichte so gerne zitierst. 😉

Der Teilnehmer darf erst ab der TAE-Dose (Übergabepunkt) eigene Eingriffe machen wie Geräte anschliessen etc.

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