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Wie schnell muß die Schadensmeldung bei der Handyversicherung erfolgen ?


also wenn ich innerhalb von 28 tagen den schaden melde, muss der schaden übernommen werden? gilt das noch als unverzüglich? das steht nirgendwo

Anonymous vor 3 Jahren

hi, normalerweise verstehe ich darunter,

so schnell wie möglich,  also z.B. direkt nach dem Wochenende,

aber hilft dir das jetzt was?

probiere, ob da noch was geht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Unverz%C3%BCglichkeit

mfg

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2 Antworten

hi, normalerweise verstehe ich darunter,

so schnell wie möglich,  also z.B. direkt nach dem Wochenende,

aber hilft dir das jetzt was?

probiere, ob da noch was geht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Unverz%C3%BCglichkeit

mfg

Hallo @daniel.med ,

 

herzlich willkommen in unserer o2 Community :grinning:

 

Ich habe für dein Anliegen einen neuen Beitrag erstellt. Der, unter dem du gepostet hattest, war schon älter und zwischenzeitlich haben sich die Konditionen der Handyversicherung teilweise geändert.

 

Es kommt darauf an, ob du unverschuldet erst so spät den Schaden melden konntest oder ob du vorher die Möglichkeit gehabt hättest den Schaden zu melden.

Wenn du in den 28 Tagen eigentlich die Möglichkeit ghabt hättest, dann ist es nicht mehr unverzüglich.

 

Versuche es doch einfach telefonisch bei der Versicherung unter 089 70 80 92 74 oder online über www.telefonicainsurance.de/kontakt und schildere deinen Fall.

 

Gruß, Solveig

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