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Paket durch DHL verschwunden

  • 26 February 2017
  • 5 Antworten
  • 1316 Aufrufe

Hallo zusammen, Ich habe am 21.02.2017 ein IPad Pro telefonisch bei O2 bestellt. Am 22.02.2017 würde das Paket durch DHL an einen Wunschort zugestellt und durch den DHL Bioten eigenmächtig Unterschrieben. Jetzt zum Problem, als ich von der Arbeit nach Hause kam und eine E-Mail von O2 bekam, mit der Information das mein Paket erfolgreich zugestellt wurde freute ich mich das es so flott ging. Leider hatten wir weder eine Benachteiligungskarte geschweige denn ein Paket von DHL bekommen. Nach mehreren Telefonaten mit der O2 Hotline kam nix bei raus, O2 sagte mit nur das Paket ist zugestellt an Wunschort. Wir haben keinen Wunschort und keine Abstellterlaubniss an DHL erteilt. Am 25.02.2017 habe ich von meinem Wiederrufsrecht Gebrauch gemacht und den Wiederruf per Einwurfeinschreiben nach Nürnberg zu O2 gesendet. gestern kam die Rechnung für das IPad und der Ausdruck über den Zustellbeleg (kritzel Unterschrift) und ein schreiben mit Eidesstattlicher Vetsicherung das ich wenn ich ein Nachversand wünsche diesen ausfüllen soll. Da ich den Vertrag wiederrufen habe, und auf dem Zustellnachweis 100% hervorgeht das, dass nicht meine Unterschrift ist und mein Name auch nicht Wunschort lautet frage ich mich was ich jetzt noch tun soll. Achja der Herr Postbote hat eine Benachrichtigungskarte mit seiner Handynummer in unseren Postkasten geworfen, diesen habe ich heute angerufen. Er erzählte mir das er das Paket ins Haus gestellt habe und es 2 zwei Nachbarn gesehen haben. Bitte um Ratschlag was ich tun kann, da die Kommunikation mit den Callcenter Mitarbeitern sehr schwierig ist. Grüße Tommi

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Lösung von bielo 27 February 2017, 19:44

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5 Antworten

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Warum möchtest du die eidesstattliche Erklärung nicht unterschreiben? Das wäre hier sicherlich der einfachste Weg.

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Hi tommi82,

ich kann da bs0 nur zustimmen. Sollten uns die Informationen vorliegen dass du die Ware erhalten hast, dies laut deinen Angaben jedoch nicht der Fall ist, benötigen wir deine Bestätigung per eidesstattlicher Erklärung.

Gruß,

Marc

bs0 schrieb:

Warum möchtest du die eidesstattliche Erklärung nicht unterschreiben? Das wäre hier sicherlich der einfachste Weg.

Würde ich nicht - warum? Weil man es nicht muss. ABER, ich würde formlos o2 schriftlich und nachweisbar o2 davon in Kenntnis setzen.

Gruß

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Natürlich muss man das nicht, aber hat man in einem solchen Fall einen Nachteil? Wenn man sie nicht unterschreibt dauert es bestimmt viel länger, bis der Widerruf vollständig bearbeitet wird.

Muss man natürlich selber entscheiden. Gut, ich kennen den Text dieser Erklärung nicht, kann also tatsächlich nicht beurteilen, ob man bedenkenlos unterschreiben kann, aber solange man das Handy nicht unterschlagen hat (was auch ohne Abgabe der Erklärung schon straftbar wäre), bestätigt man lediglich, so vermute ich jedenfalls, dass man das Handy nicht erhalten hat. Die Konsequenzen einer Falschangabe dürften jedem bewusst sein.

Ich vermute, es geht darum, dass o2 für den Strafantrag vernünftige Belege hat. Ist doch auch besser, wenn der StA diese Erklärung gleich beigefügt wird. Im Verfahren wird sie m.E. eh irgendwann fällig werden, so der Postbote sagt, der Kunde habe unterzeichnet. 

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