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O2 My Handy privat kaufen

  • 14 February 2022
  • 4 Antworten
  • 438 Aufrufe

Guten Tag, 

 

ich möchte privat über ebay Kleinanzeigen ein Smartphone kaufen. Dieses wurde mit einem Mobilfunk Vertrag von Telefonica mit My Handy gemacht.

Auf der Rechnung wird ausgewiesen: dieses Gerät bleibt Eigentum von Telefonica bis zur vollständigen Bezahlung.

Nun meine frage: Wenn ich das kaufe, bekomme ich Probleme? Kann Telefonica von mir das gerät zurück verlangen, wenn der Käufer seine Rechnung nicht bezahlt? 

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Lösung von o2_Giulia 21 February 2022, 15:50

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4 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Nein, 

 

für dich gibt's keine Probleme außer, das Gerät ist defekt... Garantie und Gewährleistung kann ausschließlich der myHandy Käufer über o2 in Anspruch nehmen 🤷🏻‍♀️ 

 

Für Zahlungen haftet ausschließlich der myHandy Käufer ... 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Der Verkäufer darf das Gerät gar nicht verkaufen wenn es noch nicht abbezahlt ist, aber wenn er das trotzdem tut, haftet er vollumfänglich o2 gegenüber. Wurde er nicht mehr zahlen, kann o2 das Gerät nur vom Vertragspartner zurückverlagen, in der Praxis wird aber nur gemahnt und notfalls der vertrag aufgelöst und das ganze irgendwann ans Inskasso gegeben. Dich als Käufer betrifft das alles nicht.

Das einzige Problem hat @Bollermann bereits geschildert: Du kannst keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Hallo @Chrisxx0711,

herzlich willkommen in unserer o2 Community :relaxed:

Grundsätzlich kann ein o2 My Handy-Kunde sein Gerät natürlich weiterverkaufen, da es sich bei My Handy um einen Kaufvertrag handelt. Ob der Verkäufer das Smartphone bereits abgezahlt hat, wissen wir nicht, das ist auch seine Sache. Wegen einer möglichen Rückforderung würden wir uns an nur an ihn wenden. Es ist natürlich ratsam, nur Geräte zu verkaufen, die man selbst schon bezahlt hat.

Lass uns gerne wssen, falls du dazu noch weitere Fragen hast.

Viele Grüße

Giulia

 

Hallo @Chrisxx0711,

herzlich willkommen in unserer o2 Community :relaxed:

Grundsätzlich kann ein o2 My Handy-Kunde sein Gerät natürlich weiterverkaufen, da es sich bei My Handy um einen Kaufvertrag handelt. Ob der Verkäufer das Smartphone bereits abgezahlt hat, wissen wir nicht, das ist auch seine Sache. Wegen einer möglichen Rückforderung würden wir uns an nur an ihn wenden. Es ist natürlich ratsam, nur Geräte zu verkaufen, die man selbst schon bezahlt hat.

Lass uns gerne iwssen, falls du dazu noch weitere Fragen hast.

Viele Grüße

Giulia

 

 

 

Wenn das Gerät nicht vollständig bezahlt ist, kann der Verkäufer kein Eigentum an der Sache übertragen. Daher scheidet ein Verkauf m.E. aus. 

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