Ganz unkompliziert, natürlich musst du das Handy erst komplett abbezahlen, bevor es in deinen Besitz übergeht. Danach gehört es dir und du kannst damit machen was du willst, natürlich dann auch verkaufen…
Ich will das niemandem raten, wirklich, tut das nicht, aber theoretisch … so ganz theoretisch … wirds niemand merken, wenn du das Gerät bereits verkaufst und einfach brav weiter deine Raten abbezahlst.
Aber das ist eine miese Idee, natürlich aus mehreren Gründen.
- Das Gerät gehört dir nicht, wie @jsc schon sagte, so lange es nicht komplett bezahlt ist.
- Das Gerät zu nutzen, um evtl. mit dem Verkauf andere Schulden zu begleichen, also mehr oder weniger eine “Umschuldung” vorzunehmen, ist nicht Sinn der Sache und sollte gründlich überdacht werden. Schuldenfalle?
@Hallo-Community
Der Käufer hat bei Defekt aber weder Garantie noch Gewährleistungsanspruch. Du bist der Vertragspartner..
Hallo Bollermann,
Vielen lieben Dank für Ihre schnelle Rückmeldung!
Wenn aber im Schadensfalls die Garantie über Apple direkt abgewickelt wird, dann kommt es zu gar keinen Problemen, weil die Garantie über Apple ja anhand der IMEI bzw. Seriennummer abgewickelt wird.
Und ich habe das Gerät (IPhone) ja nicht geklaut!
:)
Was ist denn an dem Satz
Oder muss man das Gerät erst ganz abbezahlen, weil in der Rechnung steht, dass das Gerät bis zur der vollständigen Abbezahlung das Eigentum von Telefónica bleibt.
jetzt genau missverständlich?
Das Handy ist momentan in deinem Besitz, Eigentum am Gerät erwirbst du jedoch erst nach vollständiger Abzahlung.
https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde-online/rechtsgebiete/zivilrecht/eigentum-und-besitz
Magst du es nicht verstehen?
Solange du das Telefon nicht bezahlt hast, bist du nicht der Eigentümer. Somit kannst du einer anderen Person auch nicht das Eigentum verschaffen.
Ob solch ein Handeln irgendwem auffällt, kann dir niemand sagen. Aber Konsequenzen könnte es haben.
Strafgesetzbuch (StGB) § 246 Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Hallo Agent6,
Vielen lieben Dank auch Ihnen für Ihre Nachricht.
Sie haben recht, lieber lasse ich es und überlege nächstes mal lieber paar mal mehr, bevor ich etwas kaufen werde.
Ich möchte natürlich auch gar keine Probleme haben.
Vielen lieben Dank :)
@Hallo-Community
"Wenn aber im Schadensfalls die Garantie über Apple direkt abgewickelt wird, .."
Apple gibt 12 Monate Garantie. Danach greift die Gewährleistung über den Händler.
Moin,
Da Apple nur eine einjährige Garantie bietet, dürfte es danach dann eng werden.
Auch als Privatverkäufer musst Du GWL geben.
Und Garantie und GWL gelten in der Regel nur für den 1. Käufer.
Und Apple Care kann man nur nach dem Neukauf abschließen.
Also wie oben schon von allen genannt, „legal“ kannst Du das Telefon nicht verkaufen.
Und Fragen deren Antworten man nicht hören will, bitte nicht stellen…
Hallo @Hallo-Community ,
herzlich willkommen bei uns in der o2 Community .
Ich denke es wurde dir hier in den zahlreichen Beiträgen unserer Nutzer:innen schon nahegelegt warum ein Weiterverkauf des Geräts wenig ratsam ist und du dich damit strafbar machst. Wenn du das Gerät kurzfristig abstoßen willst, dann hast du ja die Möglichkeit den Vertrag vorzeitig aufzulösen und mit dem Bezahlen des restlichen Betrags geht das Gerät dann auch in dein Eigentum über.
Schöne Grüße, Sven