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Warum O2 Service
Gelöst

Handy aus Vertrag verkaufen. Gewährleistung. Garantie.


Hi. Eine Frage. Ich schaffe es nie mir viel Geld auf einmal anzusparen, bezahle aber immer meine Schulden. Ich hab Demnächst vor Familie im Ausland zu besuchen. Ich hab einen o2 mobilfunkvertrag mit 2 MyHandy Verträgen. Der eine läuft im August aus und ich habe vor mir dann wieder ein Handy zu holen. Das bei ebay zu verkaufen und dann hätte ich das Geld das ich brauch für den Besuch. Aber ich frage mich wie das mit der 2 Jahre Gewährleistung ist. Weis auch nicht was genau was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist. Ich habe bei meinem Vertrag keine extra zusatz garantie oder sowas gewählt. Meine Frage ist. Wenn ich das bei ebay Verkaufe kann ich irgendwie dem Käufer eine Sicherheit geben das das Gerät auch 2 Jahre geschützt ist wie üblich falls etwas damit ist ?

Lösung von bielo

Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Ich verstehe das so (persönliche Meinung ohne Rechtsberatung):

Die Regeln für die Garantie stellt der Hersteller auf. Da muss man sich bei den Herstellern erkundigen, ob eine Garantie nur für den Käufer gilt oder ob diese übertragbar ist. In vielen Fällen wird sie übertragen.

Anders ist das mit der Gewährleistung. Den Anspruch erwirbt grundsätzlich nur der Käufer. Er selber haftet bei Weiterverkauf, wenn er diesen Anspruch nicht ausschließt. Der Anspruch gegenüber o2 wäre reine Kulanz.

Beachte auch, dass das Handy bis zur Bezahlung nicht dir gehört.
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5 Antworten

bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • Lösung
  • 15. Juli 2019
Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Ich verstehe das so (persönliche Meinung ohne Rechtsberatung):

Die Regeln für die Garantie stellt der Hersteller auf. Da muss man sich bei den Herstellern erkundigen, ob eine Garantie nur für den Käufer gilt oder ob diese übertragbar ist. In vielen Fällen wird sie übertragen.

Anders ist das mit der Gewährleistung. Den Anspruch erwirbt grundsätzlich nur der Käufer. Er selber haftet bei Weiterverkauf, wenn er diesen Anspruch nicht ausschließt. Der Anspruch gegenüber o2 wäre reine Kulanz.

Beachte auch, dass das Handy bis zur Bezahlung nicht dir gehört.

Bollermann
Star
Forum|alt.badge.img+10
  • 27291 Antworten
  • 15. Juli 2019
Fakt ist, sollte mit dem Handy etwas sein, musst DU das regeln und über o2 abwickeln, da DU der Käufer bzw (Raten-) Vertragsinhaber bist.

  • Autor
  • Neuling
  • 2 Antworten
  • 17. Juli 2019
Ok danke für die Hilfe. Ich erkundige mich beim Hersteller wegen der Garantie. Ansonsten hat sich das dann für mich erledigt denke ich. Ich würde kein neues Handy kaufen wenn ich bei einem Problem das über den Verkäufer machen müsste.

Danke

bs0
Profi
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  • Profi
  • 41822 Antworten
  • 17. Juli 2019
Garantie oder Gewährleistung: Du darfst das Handy gar nicht erst verkaufen, bis es vollständig abbezahlt ist, daher such dir lieber eine andere Möglichkeit, Geld für die Reise zu bekommen.

  • Autor
  • Neuling
  • 2 Antworten
  • 17. Juli 2019
Ok. Damit hat sich dann das Thema für mich erledigt. Danke für eure Hilfe.

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